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Berechnung des Haushaltsführungsschadens

Marima

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1 Okt. 2017
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Berechnung des Haushaltsführungsschadens

OLG Frankfurt am Main, 18.10.2018, 22 U 97/16

Für die Geltendmachung eines Haushaltsführungsschadens ist es erforderlich, die Größe des Haushalts und die entsprechend betroffenen Tätigkeiten aufzuführen, die der Geschädigte durch seine Verletzung nicht mehr ausführen konnte oder worin er beeinträchtigt war. Dabei ist maßgeblich nicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit, sondern die konkrete haushaltsspezifische Beeinträchtigung. Für den Ersatz kommt es nicht auf das aufgewandte Arbeitsvolumen an, sondern den erforderlichen Zeitbedarf. Dem Geschädigten ist auch zuzumuten, die hilfebedürftigen Tätigkeiten zusammenzufassen und ökonomisch zu organisieren. Der Umfang der Einschränkungen in der Haushaltsführung ist durch den Tatrichter auf Plausibilität zu überprüfen, wobei er sich in Ermangelung abweichender konkreter Gesichtspunkte grundsätzlich an Tabellenwerken orientieren kann.

Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 18.10.2018, Az.: 22 U 97/16

OLG Frankfurt am Main, 18.10.2018 - 22 U 97/16 - Zur Berechnung von Haushaltsführungsschaden und Schmerzensgeld
 
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