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Berechnung der Witwenrente

bastet001

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Mai 2017
Beiträge
5
Vielleicht weiß jemand Rat?
Meine Mutter hat seit 35 Jahren meinen zu 100% geistig behinderten Vater (allerdings keine Pflegestufe) gepflegt/beaufsichtigt/betreut. Sie hat dafür niemals eine Pflegestufe, die Anerkennung auf ihre Rente beantragt o.ä. Nun ist mein Vater im November letzten Jahres verstorben. Gestern kam nun endlich der Rentenbescheid. Ihre eigene Rente fällt äußerst mager aus, da sie ja nicht eingezahlt hat. Die Berechnung der große Witwenrente aufgrund der Altersrente meines Vaters erschließt sich mir nicht wirklich. Unfallrente und Altersrente zusammen waren echt gut. Nun wurde für die Berechnung der Witwenrente lediglich die Altersrente zu Grunde gelegt (allerdings nicht ersichtlich, welches Jahreseinkommen zu Grunde gelegt wurde). Müsste nicht das (fiktive) Jahreseinkommen der Berufsgenossenschaft herangezogen worden? Und müssten nicht (fiktiv) die Rentenpunkte seit Beginn der Unfallrente berechnet werden, als wäre mein Vater berufstätig gewesen?
 
Hallo bastet001,

nur um nicht aufs falsche Gleis zu kommen:
Geht es Dir um die Berechnung der Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder um die Berechnung der Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung (BG)?

Viele Grüße
Fender01
 
Hallo Fender,

ich denke, Bastet weiß nicht, was seiner Mam zusteht. Offensichlich bekommt sie nur Witwenrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Hab ich jedenfalls so verstanden.

LG Christiane
 
Ja, ich blicke es auch nicht so ganz.

Wenn ich richtig informiert bin, hat die Mama 24-Stunden die Pflege übernommen.
Somit ist sie wohl erstmal GUV versichert.

Und fehlt bei mir der Hinweis, wie die Mama "entlohnt" wurde und was für sie in die Rentenversicherung eingezahlt worden ist.

Viele Grüße

Kasandra
 
Rente aus der Unfallversicherung bekommt mein Mama wohl eher nicht, da mein Vater nicht unmittelbar an den Folgen des Unfalls verstorben ist (ist ja schon 35 Jahre her)

Richtig. Die Berufsgenossenschaft will nur eine Hinterbliebenenabfindung zahlen. Bei dieser Berechnung ist auch das letzte (fiktive)
Jahresbrutto angegeben.

Nichts. Sie wurde nicht "entlohnt", noch hat sie oder wurde für sie in die Rentenversicherung eingezahlt. Daher erhält sie selber lediglich eine Minirente aufgrund ihrer eingezahlten Jahre während ihrer Ausbildung und ein paar Jahren Berufstätigkeit. Ihre eigene Rente beläuft sich auf 150€.
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo Bastet,

Du schreibst, Dein Papa ist bereits vor 35 Jahren verstorben.

Hat Deine Mutti nicht mehr gearbeitet?

Und warum hat sich Deine Mutti nicht als Pflegeperson versichert?

Wovon hat Deine Mutti die letzten 35 Jahre gelebt?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

der Unfall war vor 35 Jahren. November letzten Jahres verstorben.

Dass mit der Pflegestufe ist blöd!

Die Frage nach den Rentenpunkten kann Fender wohl am besten beantworten.

LG Christiane
 
Mein in Vater wurde regelmäßig von der Berufsgenossenschaft begutachtet. Und da er die Verrichtungen des täglichen Lebens bis fast zum Schluss selber verrichten konnte (anziehen, Körperpflege, essen), stand ihm halt keine Pflegestufe zu. Dass er das Haus verlassen hat und die Tür offen stand, Kaffemaschine anmacht und vergisst, Haustürgeschäfte abschließt und sich dann nicht mehr erinnern konnte, zählte ja bis Anfang 2017 nicht.

Mir ist halt einfach nicht klar, weshalb die Gesamtrente, die sich aus "normaler" Altersrente und der Rente aus der Unfallsversicherung zusammensetzte so hoch war und nun für die Berechnung der Witwenrente nur die "normale " Altersrente herangezogen wird und nicht die Gesamtrente. Und wenn die Unfallrente, die ja gekürzt wurde, nicht herangezogen wird, müsste dann die "normale" Altersrente nach fiktiven 45 Arbeitsjahren und der Gehaltsentwicklung ( mein Vater war Bauingeneur) nicht höher sein?
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo bastet001,

ich versteh Dich zwar, aber das hilft nicht recht weiter.

Es sind hier unterschiedliche Leistungen von unterschiedlichen Versicherungsträgern die grundsätzlich völlig unabhängig voneinander gezahlt werden.

Die Altersrente der RV an Deinen Vater wegen Eintritt des Alters und der bisher gezahlten Beiträge

und

Die Unfallrente der Berufsgenossenschaft wegen eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit.

Die Leistungsberechnung ist bei beiden Renten völlig unterschiedlich und hat miteinander überhaupt nichts zu tun.

Das Problem ist, dass Dein Vater offensichtlich nicht an den Folgen des Arbeitsunfalls bzw. der Berufskrankheit verstorben ist.
Damit kann nach dem Sozialgesetzbuch VII keine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung gezahlt werden. Was Deiner Mutter zusteht ist eine sogenannte einmalige Witwenbeihilfe oder möglicherweise sogar eine laufende Witwenbeihilfe wenn eine Unfallrente nach einer MdE von mindestens 80 % 10 Jahre und mehr gezahlt wurde. Das kann ich aber so nicht beurteilen.

Damit bleibt nur noch die Altersrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Witwenrente daraus berechnet sich meines Wissens nach der bisherigen Altersrente.
Da halt ich aber den Vorschlag von Christiane sehr gut, sich mal an die von ihr angegebene Adresse zu wenden.

Eines noch, die Pflegestufe hätte die Pflegekasse nicht aber die gesetzliche Unfallversicherung feststellen müssen. Von der UV hätte nur ein Pflegegeld gezahlt werden können, das aber nach Deiner Schilderung nicht in Frage gekommen ist.
Bei Festsetzung einer Pflegestufe durch die Pflegekasse wäre es u.U. auch zu einer Beitragszahlung in der gesetzlichen RV für Deine Mutter gekommen.

Viele Grüße
Fender01
 
Vielen Dank für die vielen Hinweise. Ich bin dadurch doch was schlauer geworden. Wir werde ersteinmal die Rentenberechnung überprüfen lassen, da m.E. die Rentenpunkt angesichts der überdurchschnittlichen Lohnersatzleistung (=Unfallrente) zu wenige sind.
Und Pflegekasse ist auch noch so ein Thema. Als die Berufsunfähigkeit damals festgestellt wurde, gab es die noch gar nicht. Und ab 2003 (stimmt das Datum?) hat niemand meine Mutter oder mich darauf hingewiesen. Mir ist schon klar, dass da rückwirkend nichts zu machen sein wird, aber wozu gibt es Rechtsanwälte. Also allen nochmals vielen Dank. Falls sich was Neues ergibt, werde ich das hier gerne posten; auch wenn der Fall meiner Eltern doch sehr speziell ist.
 
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