oerni
Erfahrenes Mitglied
Ablehungsbescheid
Hallo Allle,
es wieder mal Samstag und ein Brief des Landesversorgungsamt im Briefkasten.
Natürlich ein Ablehnungsbescheid, hatte nichts anderes erwartet.
Werde keine Klage einreichen, aber ein Brief geht an das Amt.
Sehr geehrte Frau .....
sehr geehrter Herr .....
leider kann anhand der Unterschrift nicht das Geschlecht ermittelt werden und einen kompletten Namen können die Damen und Herren der Behören oft nicht schreiben, dass wäre dann vielleicht zu Bürgernah.
Dieses Schreiben ist keine Klage, nur ein Kommentar zum Ablehnungsbescheid.
Wenn man den gesetzlichen Bestimmungen und dem allgemeinen Wortlaut vieler Sozialrechtler glauben schenken möchte, ist Ihre Aussage auf Seite 2 nicht zutreffend.
Es gibt Bewertungsmethoden, da müssen die Krankheitsbilder addiert werden und auch andere rechnerische Methoden sind zulässig, sogar notwendig.
Das wissen Sie in Ihrer Landesbehörde genau, aber Sie hoffen natürlich das die Bürger nicht Klagen!
Ich werde auch nicht Klagen, bei nächsten Beschwerden kommt ein Überprüfungsantrag und schon hat Ihre Behörde wieder Arbeit, sonst könnten die Mitarbeiter ja zu oft nicht wissen was sie mit der Freizeit anfangen müssten. In dieser Zeit könnten eventuell doch mal Hausaufgaben gemacht werden d.h. rechtliche Dinge recheriert werden, damit Fehleinschätzung unter bleiben.
Ich erwarte die komplette Akte in Kopie einschließlich der medizinischen Unterlagen des beratenden Arztes für meine Unterlagen.
Sollten Sie einen beratenden Arzt zur Begutachtung der Angelegenheit eingeschaltet haben, verweise ich auf §200 SGB VII welches auch in Ihrem Fall Anwendung finden könnte.
Soweit meine Ausführungen zur Ihrem Widerspruchsbescheid.
Mit verärgertem Bürgergruß
So jetzt können die Damen und Herren sich selbst noch mal Gedanken machen ohne das ich Klagen muß.
Schmerzen werden übrigens nicht wirklich bewertet bzw fließen in anderen Merkmalen minimal ein.
Hallo Allle,
es wieder mal Samstag und ein Brief des Landesversorgungsamt im Briefkasten.
Natürlich ein Ablehnungsbescheid, hatte nichts anderes erwartet.
Werde keine Klage einreichen, aber ein Brief geht an das Amt.
Sehr geehrte Frau .....
sehr geehrter Herr .....
leider kann anhand der Unterschrift nicht das Geschlecht ermittelt werden und einen kompletten Namen können die Damen und Herren der Behören oft nicht schreiben, dass wäre dann vielleicht zu Bürgernah.
Dieses Schreiben ist keine Klage, nur ein Kommentar zum Ablehnungsbescheid.
Wenn man den gesetzlichen Bestimmungen und dem allgemeinen Wortlaut vieler Sozialrechtler glauben schenken möchte, ist Ihre Aussage auf Seite 2 nicht zutreffend.
Es gibt Bewertungsmethoden, da müssen die Krankheitsbilder addiert werden und auch andere rechnerische Methoden sind zulässig, sogar notwendig.
Das wissen Sie in Ihrer Landesbehörde genau, aber Sie hoffen natürlich das die Bürger nicht Klagen!
Ich werde auch nicht Klagen, bei nächsten Beschwerden kommt ein Überprüfungsantrag und schon hat Ihre Behörde wieder Arbeit, sonst könnten die Mitarbeiter ja zu oft nicht wissen was sie mit der Freizeit anfangen müssten. In dieser Zeit könnten eventuell doch mal Hausaufgaben gemacht werden d.h. rechtliche Dinge recheriert werden, damit Fehleinschätzung unter bleiben.
Ich erwarte die komplette Akte in Kopie einschließlich der medizinischen Unterlagen des beratenden Arztes für meine Unterlagen.
Sollten Sie einen beratenden Arzt zur Begutachtung der Angelegenheit eingeschaltet haben, verweise ich auf §200 SGB VII welches auch in Ihrem Fall Anwendung finden könnte.
Soweit meine Ausführungen zur Ihrem Widerspruchsbescheid.
Mit verärgertem Bürgergruß
So jetzt können die Damen und Herren sich selbst noch mal Gedanken machen ohne das ich Klagen muß.
Schmerzen werden übrigens nicht wirklich bewertet bzw fließen in anderen Merkmalen minimal ein.