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Berechnung der Gesamt GdB

Ablehungsbescheid

Hallo Allle,


es wieder mal Samstag und ein Brief des Landesversorgungsamt im Briefkasten.
Natürlich ein Ablehnungsbescheid, hatte nichts anderes erwartet.:mad:

Werde keine Klage einreichen, aber ein Brief geht an das Amt.


Sehr geehrte Frau .....

sehr geehrter Herr .....


leider kann anhand der Unterschrift nicht das Geschlecht ermittelt werden und einen kompletten Namen können die Damen und Herren der Behören oft nicht schreiben, dass wäre dann vielleicht zu Bürgernah.

Dieses Schreiben ist keine Klage, nur ein Kommentar zum Ablehnungsbescheid.

Wenn man den gesetzlichen Bestimmungen und dem allgemeinen Wortlaut vieler Sozialrechtler glauben schenken möchte, ist Ihre Aussage auf Seite 2 nicht zutreffend.
Es gibt Bewertungsmethoden, da müssen die Krankheitsbilder addiert werden und auch andere rechnerische Methoden sind zulässig, sogar notwendig.
Das wissen Sie in Ihrer Landesbehörde genau, aber Sie hoffen natürlich das die Bürger nicht Klagen!

Ich werde auch nicht Klagen, bei nächsten Beschwerden kommt ein Überprüfungsantrag und schon hat Ihre Behörde wieder Arbeit, sonst könnten die Mitarbeiter ja zu oft nicht wissen was sie mit der Freizeit anfangen müssten. In dieser Zeit könnten eventuell doch mal Hausaufgaben gemacht werden d.h. rechtliche Dinge recheriert werden, damit Fehleinschätzung unter bleiben.

Ich erwarte die komplette Akte in Kopie einschließlich der medizinischen Unterlagen des beratenden Arztes für meine Unterlagen.

Sollten Sie einen beratenden Arzt zur Begutachtung der Angelegenheit eingeschaltet haben, verweise ich auf §200 SGB VII welches auch in Ihrem Fall Anwendung finden könnte.

Soweit meine Ausführungen zur Ihrem Widerspruchsbescheid.

Mit verärgertem Bürgergruß



So jetzt können die Damen und Herren sich selbst noch mal Gedanken machen ohne das ich Klagen muß.



Schmerzen werden übrigens nicht wirklich bewertet bzw fließen in anderen Merkmalen minimal ein.
 
... Schmerzen werden übrigens nicht wirklich bewertet bzw fließen in anderen Merkmalen minimal ein.
Hallo,
nach meinen Informationen und soweit ich mich erinnere, weil ich das auch mal nachgelesen hatte, ist die offizielle Verlautbarung, dass die durch Schmerzen verursachten Einschränkungen in den GdB-Bemessungen bereits enthalten sind.

Insofern sollen also Schmerzen bewertet sein. Und deshalb lässt sich dann nur noch etwas bei aussergewöhnlichen Schmerzen, eben solchen, die dem befundeten GdB nicht entsprechen, "machen".

Grüße
oohpss
 
Hallo seenixe,

ist doch auch verständlich, denn ab 50% bekommt man Steuererleichterungen.
Denke da ist eine Instruktion aus dem Bumi der Finanzen in den Umlauf gekommen.

Die Anhaltspunkte werden auch meist von gesunden Menschen gestaltet
und denke die können sich nicht in die Situation der Kranken hinein denken,
sonst würden hier andere Werte zum Tragen kommen! (Meine Meinung)

Du weist doch, der "soziale" Staat in DE ist längst nicht mehr in Ordnung.

Ja, so sehe ich das auch ! Was hätten die SB beim Versorgungsamt sonst davon, in jedem Verfahren so vehement die 50 % zu verweigern ? Nix - sie würden nur eben gegen die Instruktion verstoßen ! :rolleyes:

Naja, ich klage jedenfalls.

Ja, die Anhaltspunkte - wie auch viele andere Bestimmungen, die für Kranke gelten ! - werden von gesunden Leuten gemacht. Und leider kommt niemand von denen mal in die Situation, selbst nach den von Ihnen entworfenen Sachen beurteilt werden zu müssen !

Ob es eigentlich "schwerbehinderte" Sachbearbeiter beim Versorgungsamt gibt ? ;)
 
Berechnung der Gesamt-GdB

Hallo, Oerni!

Was GdB und MdE-Berechnungen betrifft, so ist dies ein Mysterium. GdB ist nicht gleich MdE. Dies vorab!

Zum GdB: Da gibt es unter Global-help.de von der Firma Novocron einen GdB-Assistenten der von einem ehemaligen Versorgungsamtsdirektor und einem Informatiker aufgebaut und entwickelt wurde anhand von tausenden von Urteilen! Dieser GdB-Assistent kann probeweise von obig genannter Internetseite heruntergeladen werden und für einen Monat (wie ich mich erinnere) kostenlos ausprobiert werden. Bei Problemen wende Dich bitte an Novocron direkt. Die sind sehr freundlich!

Den Assistenten jetzt zu erklären ist viel zu kompliziert. Man muss ihn einfach mal ausprobieren. In der Regel ist es so, daß ein GdB von 20 keine Berücksichtigung findet, jedoch mehrere 20er schon.

Die Firma Novocron sagt klar: Das es nicht einmal eine einheitliche Handhabung bei annähernd gleichen Krankheiten der einzelnen Versorgungsämter gibt, schon gar nicht von den einzelnen Sozialgerichte.

Das Problem dürfte wie bei den Gutachten rein bei deren subjektiver Einschätzung liegen.

Schau mal unter global-help.de!

Gruß
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kalimero
 
Hallo Moni,

Dein letzter Satz, ob es auch schwerbehinderte VA-Mitarbeiter gibt, läßt mich schmunzeln.

Als ich letztens beim VA war und etwas Wartezeit hatte, staksten mehrere junge Damen so um die 20-25 Jahre alt mehrmals auf den Gängen rum. Alle auf hohen Hacken und sehr aufgestylt a la "Germany next Topmodell".

Da ging mir das auch durch den Kopf und schaute ganz beschämt auf meine Füße (globige Stiefel ohne Absatz wegen der dicken orthopädischen Fußeinlagen).
Und diese Damen haben dann ein Mitspracherecht bei Vergabe des GdB.
Die können sich doch überhaupt nicht in einen Behinderten hineinversetzen.

LG, Tilley
 
Hallo Leute, gibt es irgendwo eine Stelle wo man nachlesen kann welche Krankheitszustände überhaupt zum tragen kommen.

LG
Haps
 
... gibt es irgendwo eine Stelle wo man nachlesen kann welche Krankheitszustände überhaupt zum tragen kommen. ...
Hallo Haps,
es kommen keine Krankheitszustände zum tragen, sondern die Einschränkungen, die Krankheiten bzw. Schädigungen die möglicherweise durch Krankheitszustände verursacht sein können.
Zum Beispiel kann Schmerz eine MdE- oder GdB- oder UV-Invaliditätsbeurteilung beeinflussen.
Es gibt umfangreiche Werke dazu.
Schau mal unter www.unfallreporter.com (kostenlose Anmeldung notwedig) und gib Begutachtung ein.
Aber Vorsicht: nur was befundet wurde, hat eine Chance bewertet zu werden. Und aufaddieren gibt es bei GdB u. MdE nicht.

Grüße
oohpss
 
Aber Vorsicht: nur was befundet wurde, hat eine Chance bewertet zu werden. Und aufaddieren gibt es bei GdB u. MdE nicht.

ich dachte bislang, dass bei der MdE die Nebengutachten zur Hälfte in das Hauptgutachten einfliessen. Nach der Erstbegutachtung durch die BG hatte ich 40% im med. Fachgebiet 1 (Hauptgutachten) und 20% Fachgebiet 2, mit einer Gesamt-MdE von 50%. Drei Jahre nach dem Unfall wurde ich wieder begutachtet, diesmal mit einer MdE von 50% Fachgebiet 1, und 30% Fachgebiet 2, die Gesamt-MdE wird mit 60% geschätzt. Ist das Ausmaß, in dem Nebengutachten einfliessen, völlig willkürlich? Oder zählen die nur in 10%-Schritten?

Dank und solidarische Grüsse,
Danton
 
Aufaddieren

Hallo Danton,
ich weiß nicht was Hauptgutachten und Nebengutachten sind, soweit wir von einer MdE bzgl. SGB/Rentenversicherung sprechen.
Der Threat steht ja im Zusammenhang mit Versorgungs- und Integrationsämtern.

Das aufaddieren bezieht sich auf die Bewertung der Einschränkungen einzelner Verletzungen.

Ist beispielswiese die Wirbelsäulenverletzung mit 50 % bewertet und eine andere Verletzung, die den MdE nicht erhöht, mit 20 %, so wird das zusammen nicht 70 % ergeben. Es wir din der Regel bei 50 % bleiben, es kann 60 % geben und es kann - wenn man viel Glück hat - auch 70 % geben.
Wie gesagt, alles bei der MdE, ausserhalb privater Ansprüche an irgendwelche Versicherungen.
Mit anderen Worten: Auch wenn die Tabellen der Werte der Mde der einzelnen Verletzungen jeweils einzelne Prozentwerte der MdE angeben, werden diese Werte bei der Ermittlung des Gesamt-MdE nicht mathematisch aufaddiert.

Anders ist es bei privaten Versicherungen, insbesondere der Unfallversicherung und der Berufsunfähigkeitsversicherung. Dort wird entsprechend Gliedertaxe einerseits und entsprechend Gutachten, soweit die Werte nicht in der Gliedertaxe (der Versicherungsbedingungen) enthalten sind, mathematisch aufaddiert.
Aber dann ist es nicht mehr eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit, sondern ein Grad der Invalidität.

Tatsächlich erfolgen die (gesetzlich geregelten) Sprünge in der Regel in 10 %-Werten, wobei es rentenrechtlich oftmals, insbesondere bei Verschlechterungsanträgen, erst ab einer Änderung von mindestens von 20 % zu einer Neubemessung der Rente kommt (soweit ich mich entsinne.).

Bei den privaten Versicherungen kann es dagegen sinnvoll sein um jeden einzelnen Prozenpunkte zu feilschen. Insbesondere wenn man eine Versicherung mit hoher Progression hat und sich ohnehin im oberen Bereich (also ab 50 % aufwärts) bewegt, erhöht jeder Prozentpunkt mehr, die Leistungen der Versicherung überproportional.

Hast Du Dir einmal die entsprechenden Unterlagen beim Unfallreporter angeschaut?

Hilft Dir die Antwort weiter?

Grüße
oohpss
 
Ist beispielswiese die Wirbelsäulenverletzung mit 50 % bewertet und eine andere Verletzung, die den MdE nicht erhöht, mit 20 %, so wird das zusammen nicht 70 % ergeben. Es wir din der Regel bei 50 % bleiben, es kann 60 % geben und es kann - wenn man viel Glück hat - auch 70 % geben.

ok, d.h. es bleibt nur abzuwarten, wie sich die BG entscheidet. Ich hatte gehofft, dass es Regeln oder eine Logik gibt, mit deren Hilfe ich abschätzen kann was auf mich zukommen wird. Mit Hauptgutachten meinte ich das "federführende", in das die Ergebnisse der anderen med. Fachgebiete mit einfliessen.

Für die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflicht habe ich einen Anwalt, der das hoffentlich alles besser durchschaut als ich.

Beim Unfallreporter stöbere ich noch, etwas gewönungsbedürftig.

Du hast mir auf alle Fälle weitergeholfen, danke!

Solidarische Grüsse,
Danton
 
Ich hatte gehofft, dass es Regeln oder eine Logik gibt, mit deren Hilfe ich abschätzen kann was auf mich zukommen wird.
Na ja, die Regel scheint zu sein: "Es ist weniger."
Mit Hauptgutachten meinte ich das "federführende", in das die Ergebnisse der anderen med. Fachgebiete mit einfliessen.
Ein Gutachten des MD bzw. der RV, in das die Ergebnisse der anderen Fachgebiete nicht einfließen wäre ungewöhnlich.
Aber gerade deshalb würde ich jedem, der einen Gutachtertermin hat, dringend empfehlen, soviel Unterlagen wie möglich, von anderen Fachärzten zu besorgen und zum Gutachtertermin mitzunehmen. Ein Gutachter kann nur sehr, sehr schwer die Dokumente der anderen Ärzte irgnorieren.
Deshalb vor dem Gutachtertermin (egal ob für Gutachten lt. SGB oder privater Versicherung) zu allen möglicherweise zuständigen Fachärzten und ALLES befunden lassen.
Ich denke, dass ist immer noch einer der besten Vorbereitungen, auch wenn es bedeutet, dass man (summiert) tagelang in Wartezimmern sitzt. Aber was man da bekommt, macht den Job für den Gutachter leichter (soweit er fair befunden will) bzw. schwerer (soweit er Schadensentsorgung betreiben will).

Interessanterweise ist das auch hilfreich, wenn man hinterher vor Gericht geht, um gegen das Gutachten bzw. darauf basierende Beschlüsse, vorzugehen. Denn ein Richter muss Widersprüche auflösen, also entweder ein eues Gutachten oder eine nachvollziehbare Begründung (wobei die Meinung eines Richters keine Begründung ist). Ansonsten wird das Urteil angreifbar ...

Für die Ansprüche gegenüber der gegnerischen Haftpflicht habe ich einen Anwalt, der das hoffentlich alles besser durchschaut als ich.
Nach meiner Erfahrung kannst Du da tatsächlich nur hoffen.
Nicht zu hoffen brauchst Du, wenn Dur Dir das Wissen selbst aneignest.
Das wird am Anfang eine Masse Arbeit, aber die Früchte dieser Tätigkeit bleiben Dir bis an Dein Lebensende erhalten. (Eine Erwerbsminderungsrente beeinflusst auch Deinen späteren Rentenanspruch!)
Beim Unfallreporter stöbere ich noch, etwas gewönungsbedürftig.
Gewöhnungsbedürftig ist die ganze Thematik, oder?
Du hast mir auf alle Fälle weitergeholfen, danke!
Schön, darum geht es in diesem Board.

Grüsse
oohpss
 
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