...und genau dieses ist der Knackpunkt:
1.
Beispiel:
Die
BG akzeptiert die von einem Gutachter festgelegte
MdE von 20 %.
2.
Da die
BG grundsätzlich das Versorgungsamt nach den vorliegen Werten befragt,
(z.b. welcher
GdB besteht bereits, - resultiert dieser aus einer unfallbedingten Erkrankung
– oder bestehen bereits andere Erkrankungen
(wichtig für die BG um später behaupten zu können :nicht unfallbedingt
- erlaubt sie sich auch, dieses Amt über ihren ermittelten
MdE-Wert - in diesem Beispiel 20 % - zu informieren und verlangt gleichzeitig,
diesen MdE-Wert zu berücksichtigen.
3.
Es ist zu empfehlen, sofort nach einer schweren Verletzung (je nach Schwierigkeitsgrad)
einen
GdB beim Versorgungsamt zu beantragen .
Es kann passieren, dass das V-Amt für diese Verletzung(Erkrankung) z.b.sofort einen
GdB von 40 % festlegt.
4.
So - und nun beißt sich die Katze in den Schwanz......
Wie schon mehrfach erwähnt, folgt das Versorgungsamt dem Hinweis der
BG ( MdE 20 %)
- und stuft sofort die 40 % GdB herab - auf 20 % GdB.
5.
Jetzt folgt das Versorgungsamt dem
- SGB IX, § 69 - wurde mir mehrfach von Anwälten bestätigt
6.
Als Betroffener darfst Du Dich nun auf Suche begeben,
d.h. welchen
GdB findest Du für diese Erkrankung unter
"Anhaltspunkte".
7.
Kannst Du beweisen, dass das Versorgungsamt diesen
GdB nicht richtig berechnete, dann muss auf eine Korrektur verwiesen werden
- d.h. es muss der jetzt gültige
GdB von 20 % GdB - auf 30 % GdB erhöht werden.
8.
Beim Versorgungsamt sollten alle Erkrankungen gemeldet werden
d.h. sämtliche Arztberichte sind vorzulegen
- der Arzt Deines Vertrauens wird vom Versorgungsamt angeschrieben
(seine Gebühren werden vom Versorgungsamt erstattet).
Dein Doc sollte von Dir vorab informiert werden, er sollte bitte nicht uninformiert überrollt werden.
9.
Und nun die große Frage:
Eine Liste an Erkrankungen liegen dem Versorgungsamt vor -
a) nach welchem
GdB werden die einzelnen Erkrankungen berechnet
b) wie wird z.b. eine
Gesamt-MdE von 40 % oder höher
(laut BG-Berechnung und anerkannt)
vom
V-Amt in einen GdB umgewandelt -
nach welcher Berechnung wird ein GdB ermittelt.
10.
Ich denke, dieses ist
die eigentliche Frage zu diesem Thema,
weil nicht überprüfbar ist, nach welcher Berechnung das
Versorgungsamt den
GdB
(
d.h. wenn Gesamt-MdE und GdB zusammen treffen)
errechnet
Besteht hier evtl. eine Gesetzeslücke
11.
Ein Bescheid muss überprüfbar sein - dieses Recht steht auch einem Unfallopfer zu - und wenn nicht, dann hilft nur noch der Klageweg.
Da die Betroffenen vom V-Amt abgespeist werden mit:
PieMalDaumen =
"Vogel friss oder stirb"
– so sollte grundsätzlich das Versorgungsamt auf einen nachvollziehbaren Bescheid verwiesen und nachgefordert werden.
12
Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass jede Änderung -
d.h. eine Änderung der
MdE -
oder andere gesundheitliche Verschlechterungen
(GdB)
dem V-Amt mitzuteilen sind –
und gleichzeitig ist ein Verschlimmerungsantrag zu erstellen.
Tipp:
so kann auch in kleinen Schritten der GdB
langsam gesteigert werden)
13.
Es ist zu empfehlen, sich in "Anhaltspunkte" einzulesen,
die jeweiligen Erkrankungen mit dem dazugehörigen
GdB zu beziffern.
Sollte ein ablehnender Bescheid eintreffen, dann innerhalb der 4 wöchigen Einspruchsfrist das Versorgungsamt um eine für Dich nachvollziehbare Berechnung bitten.
In sämtl. Bescheiden steht zwar viel Text - aber es fehlt diese Berechnung.
Hier sollten ENLDICH klare Verhältnisse geschaffen werden
- ich wollte mich bereits an den Petitionsausschuss wenden.
Sollten meine Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, bitte ich um
Berichtigung – man lernt NIE AUS
...und sollte ich
wieder die Vorgehensweise der BG kritisiert haben - so geschah dieses mit voller Absicht.
anaconda