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Berechnung der Gesamt GdB

Hallo allerseits,

habs mir mal geladen und nach Diagnosen gesucht. Ich finde es fehlt so einiges aber er der Rechner kommt trotzdem auf mehr GdB als das Versorgungsamt und ebenfalls auf mehr Merkzeichen. Kein Wunder das sie schreiben das es nicht anzuwenden ist. Dabei fehlen von mir allein gesehen viele Auswahlkriterien, die andererseits das Versorgungsamt mit hineinnimmt.

Aber wie auch Gold.baer seh ich nicht ganz durch.

Viele Grüße
 
Hallo Danni,
das verstehe ich nicht ganz
Bei Antragsabgabe kannst Du nur die Festellung des GdB bzw. die Verschlimmerung eines festehenden GdB beantragen.
Bitte erkläre mir aus Deiner Sicht bitte nochmal meine Frage, das ich es verstehe und nicht gleich auf § beziehen, da ich sonst gleich nachschlagen muß und daher die Konzentration verliere. Danke
 
Hallo gold.baerchen,

das ist alles nicht so einfach, aber ich werde es Anhand eines Beispiel erläutern:

Annahme:
- Du hast einen Bescheid Deiner BG festgestellter MdE -Wert 55%
Nun möchtest Du diesen MdE-Wert als GdB Feststellung haben
- Du füllst einen Antrag aus und schreibst nur MdE festgestellt 55% durch die BG.
Und Du möchtest keine Merkzeichenfeststellung haben.
Dadurch tritt eine Bearbeitung Deiner Antragstellung nach SGB IX § 69 Abs. 2 verwaltungstechnisch in Kraft.
Das ist ein reines Durchlaufverfahren (Bescheid nach ca. 2 Wochen)
mit einem GdB von 55 %.
Diesbezüglich steht auch irgendwo klein im Antrag GdB = MdE oder andersrum.

Das ist der einfache Weg.
Leider ist mir nicht bekannt, wozu Du die GbB Feststellung brauchst.

Gruß .
 
...und genau dieses ist der Knackpunkt:

1. Beispiel:
Die BG akzeptiert die von einem Gutachter festgelegte MdE von 20 %.
2.
Da die BG grundsätzlich das Versorgungsamt nach den vorliegen Werten befragt,
(z.b. welcher GdB besteht bereits, - resultiert dieser aus einer unfallbedingten Erkrankung :confused:
– oder bestehen bereits andere Erkrankungen
(wichtig für die BG um später behaupten zu können :nicht unfallbedingt
- erlaubt sie sich auch, dieses Amt über ihren ermittelten MdE-Wert - in diesem Beispiel 20 % - zu informieren und verlangt gleichzeitig, diesen MdE-Wert zu berücksichtigen.
3.
Es ist zu empfehlen, sofort nach einer schweren Verletzung (je nach Schwierigkeitsgrad)
einen GdB beim Versorgungsamt zu beantragen .
Es kann passieren, dass das V-Amt für diese Verletzung(Erkrankung) z.b.sofort einen GdB von 40 % festlegt.
4.
So - und nun beißt sich die Katze in den Schwanz......
Wie schon mehrfach erwähnt, folgt das Versorgungsamt dem Hinweis der BG ( MdE 20 %)
- und stuft sofort die 40 % GdB herab - auf 20 % GdB.
5.
Jetzt folgt das Versorgungsamt dem
- SGB IX, § 69 - wurde mir mehrfach von Anwälten bestätigt
6.
Als Betroffener darfst Du Dich nun auf Suche begeben,
d.h. welchen GdB findest Du für diese Erkrankung unter
"Anhaltspunkte".
7.
Kannst Du beweisen, dass das Versorgungsamt diesen GdB nicht richtig berechnete, dann muss auf eine Korrektur verwiesen werden
- d.h. es muss der jetzt gültige GdB von 20 % GdB - auf 30 % GdB erhöht werden.
8.
Beim Versorgungsamt sollten alle Erkrankungen gemeldet werden
d.h. sämtliche Arztberichte sind vorzulegen
- der Arzt Deines Vertrauens wird vom Versorgungsamt angeschrieben
(seine Gebühren werden vom Versorgungsamt erstattet).
Dein Doc sollte von Dir vorab informiert werden, er sollte bitte nicht uninformiert überrollt werden.
9.
Und nun die große Frage:
Eine Liste an Erkrankungen liegen dem Versorgungsamt vor -
a) nach welchem GdB werden die einzelnen Erkrankungen berechnet :confused:
b) wie wird z.b. eine Gesamt-MdE von 40 % oder höher
(laut BG-Berechnung und anerkannt)
vom V-Amt in einen GdB umgewandelt -
nach welcher Berechnung wird ein GdB ermittelt.
10.
Ich denke, dieses ist die eigentliche Frage zu diesem Thema,
weil nicht überprüfbar ist, nach welcher Berechnung das
Versorgungsamt den GdB
(d.h. wenn Gesamt-MdE und GdB zusammen treffen)
errechnet :rolleyes:

Besteht hier evtl. eine Gesetzeslücke :confused:

11.
Ein Bescheid muss überprüfbar sein - dieses Recht steht auch einem Unfallopfer zu - und wenn nicht, dann hilft nur noch der Klageweg.
Da die Betroffenen vom V-Amt abgespeist werden mit:
PieMalDaumen = "Vogel friss oder stirb"
– so sollte grundsätzlich das Versorgungsamt auf einen nachvollziehbaren Bescheid verwiesen und nachgefordert werden.

12
Ich habe schon einmal darauf hingewiesen, dass jede Änderung -
d.h. eine Änderung der MdE -
oder andere gesundheitliche Verschlechterungen (GdB)
dem V-Amt mitzuteilen sind –
und gleichzeitig ist ein Verschlimmerungsantrag zu erstellen.

Tipp: so kann auch in kleinen Schritten der GdB
langsam gesteigert werden)

13.
Es ist zu empfehlen, sich in "Anhaltspunkte" einzulesen,
die jeweiligen Erkrankungen mit dem dazugehörigen GdB zu beziffern.
Sollte ein ablehnender Bescheid eintreffen, dann innerhalb der 4 wöchigen Einspruchsfrist das Versorgungsamt um eine für Dich nachvollziehbare Berechnung bitten.
In sämtl. Bescheiden steht zwar viel Text - aber es fehlt diese Berechnung.
Hier sollten ENLDICH klare Verhältnisse geschaffen werden
- ich wollte mich bereits an den Petitionsausschuss wenden.

Sollten meine Angaben nicht den Tatsachen entsprechen, bitte ich um
Berichtigung – man lernt NIE AUS :(

...und sollte ich wieder die Vorgehensweise der BG kritisiert haben - so geschah dieses mit voller Absicht.

anaconda
 
@ Dani
Habe Deinen Beitrag erst nach meinem Posting gelesen.

So sollte es eigentlich auch sein, dass
- wenn eine Gesamt-MdE von der BG festgelegt wurde
(überwiegend erst nach einem Gerichtsverfahren :(:( )

dass das V-Amt den MdE-Wert auch zu übernehmen hat :cool:

Es dürfte ein wenig kurios werden, wenn z.b.
- eine GdB von 70 % besteht - und dann
- eine Gesamt-MdE von 50 % oder höher zu diesen 70 % GdB
hinzugerechnet werden müsste :rolleyes:

Müsste dann das V-Amt einen GdB von mehr als 100 % berechnen:confused:

anaconda
 
Hallo Danni,

vielen Dank für die Info. Durchlaufverfahren verstanden! Nun nochmal die Anerkennung der MDE in GdB zuzüglich noch andere bestehende Funktionseinschränkungen.
Wie läuft das hier
PS: Das Arbeitsamt erkennt nur einen GdB zur Bearbeitung einer Gleichstellung an. Sie akzeptieren keine festgestellte MDE von der BG.
 
Hallo gold.baerchen,

auch wenn ich ein großes Rot habe, müßte ich schon wissen:
Wie hoch ist Deine MdE ?
Willst Du noch andere Einschränkungen geltend machen,
die nicht in Deinem BG-Bescheid aufgelistet sind.
Willst Du ein Merkzeichen haben ?

Gruß .
 
Hallo Dani,

mmh, da auch viele mitlesen, die nicht lesen sollten, laß es uns doch so machen:

Wie hoch ist Deine MdE ? 20 / 30 / 40
Willst Du noch andere Einschränkungen geltend machen,
die nicht in Deinem BG-Bescheid aufgelistet sind. JA
Willst Du ein Merkzeichen haben ? NEIN

Wenn es Dir nichts ausmacht, bitte jeweils einmal für alle 3 Varianten.

Danke
 
Hi @,


so nun nun stelle ich Euch mal eine besonders knifflige Frage:

der Fall:

abgenommener Wert für CRPS als Folge eines AU mit Tarsaltunnelsymdrom
festgestellte GdB 20%
festgestellte MdE 10%

Muss jetzt die BG den Wert auf 20 % MdE korrektieren oder das V-Amt auf 10 % GdB?

Könnt Euch den Kopf zerbrechen

Das V-Amt bleibt bei 20 %, die BG bei 10%

Noch nee Frage:

Wer sind die ärztlichen Berater der V-Ämter?


Hallo gold.baerchen,

von mir aus können die Herrschaften der BG aus Nürnberg und die vom V-Amt mitlesen, das juckt mich nicht.
Manchmal hilft dann auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und schon laufen Sie in verschiedene Richtungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Oerni,

ich will auch mal einen Tipp abgeben:

Es bleibt alles so wie es ist, weil:

1) Bei 10 vH MDE braucht die BG nichts zahlen
2) bei 20 GdB passiert auch nichts, weder Gleichstellung, noch steuerliche Vergünstigung oder ähnliches

Wer ist anderer Überzeugung
 
So spät am Abend,

also lassen wir die 20 % raus

relevant wird es erst bei 30%
1. Variante:
Du brauchst nicht mehr als 30/40 % GdB, also machst Du nur den Durchlaufantrag MdE = GdB
Bescheid wird über GdB 30/40 % erteilt (Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen)

2. Variante:
-sollte die erste Variante nicht Deinen Vorstellungen entsprechen oder Du möchtest einen höheren GdB als Deinen MdE, dann nur noch per PN

Gruß .
 
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