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Berechnung der Gesamt GdB

@ Hondo

Darüber brauchst Du mich nicht aufzuklären :mad:

anaconda
 
danke , das du mir , deine meinung miteils, aber eine gdb und eine mde sind zwei unters , sachen ,
 
Hondo,

Du hast Oernis Frage nicht richtig verstanden -

es geht nicht darum, was ist GdB - oder MdE - sondern darum

nach welcher Berechnung das Versorgungsamt eine MdE in den
GdB einfließen lässt - wie wird ein Gesamt -GdB errechnet :confused:

Hier verweise ich nochmals auf SGB IX, § 69 -

Bitte genau lesen.

Sollte jedoch der GdB einer einzelnen Erkrankung nicht den Angaben unter "Anhaltspunkte" entsprechen, dann solltest Du das Versorgungsamt um Klärung bitten.

Ich bitte Dich, mich nicht weiter zu befragen :rolleyes:

anaconda
 
Wenn man dies so liest hat man schon einmal den Eindruck - da schmeist Jemand eine Münze und je nach dem wie sie fällt x oder y Prozent.
Ich habe nach dem AU drei Dinge WS, Lunge und Arm!

Dies ergab 50 GdB und 35 MdE!

Wenn man dann einmal nachfragt wie das alles zustande kommt?

Gruss Joachim
 
SB Versorgungsamt

Hallo @,


ganz so ist es auch nicht, wer gut im Internet unterwegs ist findet zumindest
viele Anhaltspunkte zur Berechnung.

unter anderem diese:

XX1 GbB 30 ./. 1 = 30 %
XX2 GdB 30 ./. 2 = 15 %
XX3 GdB 20 ./. 3 = 6,33 %
XX4 GdB 20 ./. 4 = 5 %

Somit ergibt das dann gerundet 60 %

Sind beide GbD 30 % unabhängig als solche zu beurteilen müssen sie zusammen gezählt werden
dann wird der 3 `te Faktor durch 2 geteilt usw

Aber wir haben doch hier auch Fach SB der Versorgungsämter hier, können die nicht mal sich Äußern oder trauen Sie sich nicht?
(Wenn dem so ist, sind Sie Feiglinge)
 
Ich erkenne hier Diskrepanzen in der äußeren Form der durch die Versorgungsämter erlassenen Bescheide bei Feststellung des GdB`s.
Gibt es denn beim Erlaß eines Bescheides eine einheitliche äußere Form?
Will sagen - manchmal gibt es nur den gesamt GdB und fertig;
dann gesamt GdB mit Auflistung (zB:1;2;3) der einzelnen Funktionsbeeinträchtigungen ohne Benennung des einzelnen Anteils /Höhe am Gesamt GdB und dann die letzte Variante Gesamt GDB und Bennenung aller Funktionsbeeinträchtigungen mit Benennung der einzelnen Höhe am Gesamt GdB.

Weiterhin ist klar die Verfahrensweise erkennbar indem der GdB der MDE angepasst wird. Leider kenne ich nur Fälle, die hier zum Nachteil der Petenten beschieden werden.

Wo ich noch nicht so ganz durchgestiegen bin ist die Bewertung bzw. Umrechnung einer MDE in GdB. Klar ist, das es 2 unterschiedliche Paar Schuhe sind. MDE für Einschränkungen im gesamten Arbeitsleben und GdB im privaten Leben. Es ist ja daher davon auszugehen, das eine MDE in Höhe von 40 dann ja auch mindestens 40 GdB entsprechen sollte. Wenn man nun noch weitere degenerative Erkrankungen beim Versorgungsamt mit angibt, so müsste doch dann der gesamt GdB > als 40 GdB ausfallen - oder? Falls, so salopp gesagt 40 = 40 läuft dann mal wieder was verkehrt?

Helft mir mal auf die Sprünge, ob ich da was falsch beobachtet habe!
 
Hallo gold.baerchen,

nein Du hast das schon richtig beobachtet.
Es gibt mehrere unterschiedliche Feststellungsbescheide durch die diversen Ämter.

Begründung:
Es gibt ja auch unterschiedliche Gründe, warum man eine GdB-Feststellung haben möchte.
Auch spielt die Herangehensweise eine große Rolle besonders im zeitlichen Ablauf (Bearbeitungszeit)
Die wichtigste Komponete ist, ob man schon eine MdE- Feststellung hat.

Gruß .
 
Hallo,
dann kommt es als erstes darauf an, für welchen Zweck die Feststellung dienlich sein soll.
z.B. Steuer, Schw.-Ausweis, Merkzeichen.

Gruß .
 
Hallo,

wo sind jetzt die Spezialisten der Versorgungsämter, immer noch hinter dem Ofen -weil es draußen kalt ist- versteckt?

Im Prinzip müsste MdE und GdE da ja 2 verschiedene Institute dafür verantwortlich sind, unterschiedliche Ergebnisse bringen.

Fortsetzung folgt.
 
Hallo oerni,

Im Prinzip Nein

Das ergibt sich schon aus dem SGB IX § 69 Abs. 1
und
aus dem SGB IX § 69 Abs. 2

Es kommt darauf an s. meinem ersten Beitrag

Gruß .
 
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