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Berechnung der Faserjahre durch die BG - wie überprüfen?

terstine

Neues Mitglied
Registriert seit
17 Juli 2018
Beiträge
4
Hallo,

ein sehr guter Freund von mir hat Anerkennung auf Berufskrankheit 4104 beantragt. Er hatte beruflich sehr viele Jahre als Elektriker und ein paar Jahre als Schlosser mit Asbest zu tun und ist nun an Lungenkrebs erkrankt. Ich versuche meinen Bekannten bei der Beantragung auf Anerkennung einer Berufskrankheit zu unterstützen, deshalb schreibe ich auch hier.

Ich war bei der Befragung durch einen Herrn von der BG ETEM dabei . Nun kam die Stellungnahme zur Arbeitsplatzexposition - da sind 24 Faserjahre berechnet. Mir erscheint die Berechnungsgrundlage nicht stimmig, z.B. wurde zwar die Demontage von Nachtspeicheröfen erfasst, nicht jedoch deren Montage. Als Zeit wurde bis 1990 zugrunde gelegt, obwohl mein Bekannter einen längeren Zeitraum angab. Gewerke, die häufig im selben Raum arbeiteten und deren Asbestbelastung, wurden überhaupt nicht berücksichtigt. Die BGHM, die die Berechnung für die Arbeitsjahre als Schlosser durchführte, hat telefonisch mit meinem Bekannten gesprochen, die aufgeführten Arbeiten sehen oberflächlich aus (ist natürlich auch schon ewig her). Nun hab ich ja nahezu null Ahnung von dem Thema und kenn mich auch im Umgang mit der BG nicht aus.

Meine Fragen:
1.) An wen kann ich mich zur Überprüfung dieser Berechnung wenden (Gutachter? Rechtsanwalt? Irgendein Verein? MdK? - sorry, ich hab da wirklich gar keine Ahnung von)? Sollte ich zwei Gutachter befragen - einen für die Berechnung der Faserjahre in der Schlosserei, einen für die Elektrikerjahre? Ist es überhaupt sinnvoll, diese Berechnung zu überprüfen
2.) Das Schreiben ist eine Stellungnahme der Präventionsabteilung: kann ich Widerspruch gegen die Berechnung einlegen oder muss ich erst einen offiziellen Bescheid abwarten?
3.) Da lt. Berechnung die 25 Faserjahre nicht erreicht werden, will die BG ein pathologisches Gutachten einholen. Dazu schlägt sie drei Gutachter vor. Kann jemand einen Gutachter für die Einholung eines pathologischen Gutachtens empfehlen? Worauf sollte ich achten, wenn ich einen alternativen Gutachter vorschlagen möchte?

Bin über Tipps sehr dankbar.
 
Hallo Terstine.

Schau mal unter www.Berufskrankheiten.de nach.

Darf ich fragen, wie lang es vom Besuch/Gespräch mit der BG bis zur Feststellung der Faserjahre gedauert hat. Bin in einer ähnlichen Situation und wir warten seit...Januar?

Gruß
Hefti
 
Hallo Hefti,

Danke für den Link. So richtig fündig geworden bin ich dort nicht, aber ich schau nochmal nach.

Wir haben tatsächlich nur drei Monate gewartet. Und das obwohl die Antwort von der BG ETEM, die Berechnung der BGHM mit drin hat. Wir hatten gleich den Befrager um schnelle Antwort gebeten und zwischendurch zweimal bei einer Bearbeiterin nachgefragt, die alles koordiniert.

Viele Grüße, terstine
 
Hallo Marima,
Danke. Muss ich nachher mal in Ruhe lesen. In dem Urteil scheint aber die Ausgangslage die zu sein, dass die 25 Faserjahre durch die BG berechnet wurden, was bei uns ja nicht der Fall ist. Und ich zweifle die bei der Berechnung zugrunde gelegten Fakten an.
Viele Grüße,terstine
 
Hi Terstine.

Meine Antwort bezog sich auf deinen 3. Punkt, Gutachter. Falls ihr (was eventuell, bzw. wahrscheinlich besser sein wird) einen eigenen Gutachter vorschlagen möchtet.

Danke für Deine Antwort bzgl. Zeit bis zum Bescheid.

Gruß
Hefti
 
Hallo Terstine,

24 Faserjahre sind mehr als grenzwertig. Da wurde mit sehr spitzem Bleistift gerechnet.
Expositionen nach 1990 sind ein Problem. Offiziell mussten dabei Schutzmassnahmen wirken.
Die Tätigkeiten (Bystander) sind schon eher entscheidend. Das sollte schon jemand der sich da auskennt drauf schauen.
Habe im Forum in diesem Zusammenhang von der DEKRA gelesen. Suche doch im Internet einmal.
Ob jetzt Widerspruch oder erst nach einem BG-Bescheid, kann ich nicht sagen.
Viel Erfolg und Gruß
 
Die BG kann ein Gutachten einholen,wenn die geforderten 25 Faserjahre nicht nachgewiesen werden können . Meistens wird da ein Radiologe tätig
z.B. Dr.Hering Dortmund . Bei Bronchial Ca. kann man mit Hilfe eines speziellen CT Verfahrens die durch Asbest verurschten Veränderungen im
Lungenparenchym nachweisen . Andererseits bedarf es nicht einer quantifizierbaren Menge an eingeatmeten Asbestfasern um ein Bronchial Ca.
auszulösen ,d.h.auch kleinste Mengen an Asbest können zu einem Carcinom führen.
Die ganze Materie ist äußerst kompliziert,man sollte da einen Fachanwalt zu Rate ziehen. Empfehlenswert ist die Anwaltskanzlei Battenstein in Düsseldorf-Oberkassel,die sind Spezialisten auf dem Gebiet Asbest/BG
 
Hallo Vera,
diese Anfrage von terstine hat sich hoffentlich schon erledigt. Vielleicht kann sie/ er dazu den aktuellen Stand einmal hier beschreiben.

Prinzipiell sind bei der bk 4104 mindestens 25 Faserjahre erforderlich. Das ist ein Grenzwert. Medizinische Angaben bei Unterschreitung
helfen da leider nicht.
Kanzlei Battenstein ist aber zu empfehlen.
Gruß
 
Na ja,erledigt ist gut,ist meist mit dem Ableben des Pat. verbunden .
 
Mit den 25 Faserjahren verhält es sich so,daß wenn man diese erreicht, bzw.überschritten hat,wird der Lungen- oder Kehlkopfkrebs
sofort als BK ohne weitere Ermittlung anerkannt.
Unterschreitet man diesen Grenzwert, und kann man mit Hilfe eines HRCT eine Schwartenbildung im Lungenparenchym nachweisen , dann wird auch eine BK4104 anerkannt.
 
Hallo vera,
ich habe einen anderen Beitrag von dir gelesen. Ist eine Situation, die sehr schwierig ist und viel Kraft verbraucht.
Ich kann dir leider keine wirkliche Hilfe anbieten. Ich hoffe für euch.
Zu der Asbestsache: Ich hoffe doch, dass nicht alles mit dem Ableben ändert.
Vielleicht erfahren wir es.
Alles Gute für dich und deinen Mann.
 
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