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Berechnung ALG I nach Teilhabe am Arbeitsleben

Petra

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Registriert seit
11 Sep. 2006
Beiträge
491
Hallo Zusammen

es gibt Probleme mit dem Arbeitsamt.

Es wurden folgende Zeiten zurück gelegt:

Arbeitsverhältnis bis 31.01.2013

01.02.2013 – 29.04.2013 – Arbeitslos ( ab 01.04.2013 Krank mit 6 Wochen Frist) 88 Tage

16.12.2013 – 31.12.2013 – Arbeitslos 16 Tage

01.01.2014 - 27.07.2014 – Arbeitslos

28.07.2014 – 27.06.2017 – Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX

28.06.2014 – Arbeitslos gemeldet

Bei der Teilhabe am Arbeitsleben handelte es sich um eine Umschulungsmaßnahme, welche vom RV fianziert wurde.

Die Besonderheit ist, dass der Umschulungsbetrieb freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat.

Besteht nun ein Restanspruch auf ALG I auf Grundlage der versicherungspflichtigen Tätigkeit mit Arbeitsentgelt welches bis zum 31.01.2013 bestand?

Das Arbeitsamt ist der Auffassung, dass eine fiktive Bemessung nach § 152 SGB III zu erfolgen habe?

Gegen den Bescheid wurde Widerspruch eingelegt.

Wer kennt die rechtlichen Grundlagen und kann mir bei der Argumentation helfen?

Danke und viele Grüsse

Petra
 
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