Hallo,
es geht darum einen GdB von 50 zu bekommen.
Der Beratungsarzt schiesst ständig dagegen und will nicht mehr als 40 anerkennen.
Das Ganze liegt beim Sozialgericht.
Es wurde vom SG ein Gutachter bestimmt, dieser hat 50 festgestellt.
Neuere Befunde werden ignoriert und nicht in den Stellungnahmen aufgeführt.
Der B. streitet sich mit dem Gutachter rum und spricht ihm die Kompetenz ab.
Er, der B., sei schliessslich Versorgungsmediziner und könne das besser beurteilen.
( Der Gutachter ist auch Beratungsarzt eine gesetzl. Unfallversicherung . )
Kann man gegen den B. des Versorgungsamtes ähnlich vorgehen wie gegen Beratungsärzte der BG ?
Schließlich hat das Gericht einen Gutachter bestimmt.
es geht darum einen GdB von 50 zu bekommen.
Der Beratungsarzt schiesst ständig dagegen und will nicht mehr als 40 anerkennen.
Das Ganze liegt beim Sozialgericht.
Es wurde vom SG ein Gutachter bestimmt, dieser hat 50 festgestellt.
Neuere Befunde werden ignoriert und nicht in den Stellungnahmen aufgeführt.
Der B. streitet sich mit dem Gutachter rum und spricht ihm die Kompetenz ab.
Er, der B., sei schliessslich Versorgungsmediziner und könne das besser beurteilen.
( Der Gutachter ist auch Beratungsarzt eine gesetzl. Unfallversicherung . )
Kann man gegen den B. des Versorgungsamtes ähnlich vorgehen wie gegen Beratungsärzte der BG ?
Schließlich hat das Gericht einen Gutachter bestimmt.