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Beratungsarzt des Versorgungsamtes

Busch38

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
24 Aug. 2011
Beiträge
476
Hallo,

es geht darum einen GdB von 50 zu bekommen.

Der Beratungsarzt schiesst ständig dagegen und will nicht mehr als 40 anerkennen.

Das Ganze liegt beim Sozialgericht.
Es wurde vom SG ein Gutachter bestimmt, dieser hat 50 festgestellt.

Neuere Befunde werden ignoriert und nicht in den Stellungnahmen aufgeführt.
Der B. streitet sich mit dem Gutachter rum und spricht ihm die Kompetenz ab.

Er, der B., sei schliessslich Versorgungsmediziner und könne das besser beurteilen.
( Der Gutachter ist auch Beratungsarzt eine gesetzl. Unfallversicherung . )


Kann man gegen den B. des Versorgungsamtes ähnlich vorgehen wie gegen Beratungsärzte der BG ?

Schließlich hat das Gericht einen Gutachter bestimmt.
 
hallo busch28,

womöglich kannst du im SGB IX suchen, ob du ein ähnlichen § wie den § 200 im SGB VII dort findest.

Lg. Rolandi
 
Hallo Busch,

es gibt die Versorgungsmedizinverordnung VersMedV, es gibt auch versorgungsmedizin. Grundlagen, aber was bitte ist ein "Versorgungsmediziner"?

Evtl. ist der B. hier gelistet http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/mitgliederliste-beirat-versorgungsmedizin.html und meint, er gehöre zu den besonders Sachverständigen?

Den Vorgang an sich habe ich noch nicht verstanden:
Wenn ein GA vom Gericht beauftragt und auch schon erstellt wurde, warum hat der B. nun wieder das Wort?

Und was meinst du mit "vorgehen wie gegen BG-Beratungsärzte"?
Dass der B. (bei mir hieß der direkt "Gutachter" bzw das Ding "Gutachterliche Stellungnahme") einen Vertrag beim Versorgungsamt hat, dürfte doch klar sein und dass er ein Gutachten erstellt, ist auch i.O., soweit ichs weiß. Anders als er darf der BG-Beratungsarzt das ja gerade nicht.

LG
 
Hallo,

heute Termin vor dem SG.

Amt hat anerkannt : GdB 60 und G .

Dieser Teil also auch erledigt.

Jetzt noch DRV mit Herstellungsanspruch.

Gruss
 
Gratulation @Busch38!

Das 'Spielchen' kenne ich seit zwölf Jahren! Bei mir unterschrieb der Beratungsarzt des damaligen Versorgungsamtes mit 'Sozialmedizin'...!

Der aktuelle Beratungsarzt erkennt auch nix an und verniedlicht sogar. Aber: Ich unterhalte das 'verfahrenste Verfahren' im hiesigen Kreis! Das lasse ich mir 'mal irgendwann sticken und dann rahmen!

Nach dem bisher letzten Gutachten in dem Klageverfahren (hauptsächlich) rund um meine Gehbehinderung wird mir ein GdB von 70 mit 'G' zugestanden, was natürlich die beantragte Parkerleichterung wg. Teleskop-Rampen u. Rollstuhl ausschließt. Ist m.E. sehr persönlich gemeint (vorher wurde ich im Bereich 30, 40, 60 angesiedelt).

Schwerste Gesundheitsbeeinträchtigungen (lt. Facharztbericht eines Universitätsklinikums) werden als 'relativ blander Befund' abgetan. Man sieht, die Sache hat auf allen Gebieten System.

Was dies Gehampel erst möglich macht, ist das Folgende - Zitat -:

Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sind Personen mit einer erheblichen mobilitätsbezogenen Teilhabebeeinträchtigung, die einem Grad der Behinderung von mindestens 80 entspricht.

Eine erhebliche mobilitätsbezogene Teilhabebeeinträchtigung liegt vor, wenn sich die schwerbehinderten Menschen wegen der Schwere ihrer Beeinträchtigung dauernd nur mit fremder Hilfe oder mit großer Anstrengung außerhalb ihres Kraftfahrzeuges bewegen können.
Hierzu zählen insbesondere schwerbehinderte Menschen, die auf Grund der Beeinträchtigung der Gehfähigkeit und Fortbewegung - dauerhaft auch für sehr kurze Entfernungen - aus medizinischer Notwendigkeit auf die Verwendung eines Rollstuhls angewiesen sind.
Verschiedenste Gesundheitsstörungen (insbesondere Störungen bewegungsbezogener, neuromuskulärer oder mentaler Funktionen, Störungen des kardiovaskulären oder Atmungssystems) können die Gehfähigkeit erheblich beeinträchtigen. Diese sind als außergewöhnliche Gehbehinderung anzusehen, wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung die Auswirkung der Gesundheitsstörungen sowie deren Kombination auf die Gehfähigkeit dauerhaft so schwer ist, dass sie der unter Satz 1 genannten Beeinträchtigung gleich kommt.

--> wenn nach versorgungsärztlicher Feststellung...! Hier liegt der 'Hund begraben'!

Und da wird erst mal garnix festgestellt, was hilfreich sein könnte
und auch nicht auf eingereichte Facharztberichte oder Atteste reagiert (lt. einem Sachbearbeiter, der mit meinem Fall beschäftigt war und mir 'helfen' wollte).


Ich hoffe, ich konnte zur Aufhellung beitragen!
Man muß es sportlich sehen!


Grüße von
Ingeborg!
 
Hallo,

das Versorgungamt hat sich erst hierzu entschlossen, nachdem der Bescheid der BG über BK mit MdE 60 % vorlag.

Ohne diesen hätten sie es bestimmt nicht gemacht.

Gruss
 
Hallo Busch,
Das macht mir Hoffnung. Bin auch vor dem SG wegen der Anerkennung des GdB, läuft schon ne Weile weil die unfallfolgen nicht anerkannt wurden. Ist ja längst alles ausgeheilt - haha
Inzwischen hat es aber die BG geschafft, endlich nach über 3 Jahren ein Bescheid zu erstellen, der auch bei 60 liegt. Nun hoffe ich sehr, dass das SG das Verfahren etwas beschleunigt...
Wie lange hat es bei dir gedauert, nachdem der Bescheid der BG vorlag?
Alles gute dir!
LG Ellen
 
Hallo Busch,
ich gratuliere Dir zu Deinem Erfolg und freue mich für Dich, dass Dein jahrelanger Kampf um den GdB nun endlich für Dich zufriedenstellend ausgegangen ist.

Aber es ist eine große Zumutung für die Patienten über Jahre die Auseinandersetzungen mit dem Beratungsarzt des Versorgungsamtes durchzustehen.

Bei mir hat es auch Jahre gedauert, um den GdB 80, Merkzeichen G, vom Richter anerkannt zu bekommen. In meinem Fall wurde dann in dem Prozess der Gutachter als Paradebeispiel der richtigen Beurteilung genannt, der schon zwei Jahre vor dem Gerichtsprozess GdB 80 und Merkzeichen G empfohlen hatte.
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=33873

LG
Eva
 
Hallo Busch,
das ging ja dann schnell bei dir! Bei mir ists schon über 5 Wochen her, aber ich hoffe, dass das SG vielleicht doch auch noch bald entscheidet...
Ging das mit dem Merkzeichen dann automatisch, das ist bei mir auch noch fraglich, da nur wegen PTBS und Dissoziation. Diese wurden aber von der BG anerkannt und die Auswirkungen eindeutig beschrieben...
LG Ellen
 
Hallo,

bis jetzt habe ich nur das Sitzungsprotokoll und Kostenbeschluss des SG.

Wie geht es weiter , bekomme ich noch Bescheid vom Amt ?

Wie komme ich an den Schwerbehindertenausweis ?

Danke !

Gruss
 
Hallo,

ja, die Gegebenheiten beim VÄD sind längst bekannt!
(dito DRV-BG usw)

Aber... so oder so "mitschuldig" ist die Politik!
Die Verwaltungen-Gerichte werden angewiesen - gebrieft!

Eine selbst- geschädigte Richerin (BG Unfall) hatte dies....... hier im Forum mal auf den Punkt gebracht:


Die Praxis sieht nach meiner Erfahrung so aus:
Zunächst zum SMD und VÄD:
Dort sind die Beratungsärzte Angestellte der RV bzw. der Versorgungsämter (meist beim Landesversorgungsamt). Die Qualifikation ist mehr schlecht als recht. Meist sind es Mediziner, die nur Teilzeit arbeiten wollen und können, Mütter nach der Familienphase, Mediziner, die sich das Risiko oder den Stress einer eigenen Praxis nicht antun oder die einfach zu schlecht für den freien Markt sind. Wer lange genug bei den SMD´s oder VÄD´s war - das behaupte ich - kann schlicht nicht mehr auf Patienten losgelassen werden.

Dass dies so ist, wissen mittlerweile die meisten Richter. Ich - und viele meiner Kollegen - haben die SMD-/VÄD-Stellungnahmen nur noch gelesen, um einen weiteren Beitrag für unser geplantes Buch: "Die gröbsten Lacher des SMD/VÄD" zu finden.

Manchmal habe wir die Pamphlete nicht mal mehr an die Klägerseite rausgeschickt, wenn sie zu unverschämt waren. Dies, weil wir wissen, dass sich die Kläger darüber aufregen und dann noch mehr Angst haben. Nur manchmal habe ich etwas dazu geschrieben, um von der Beklagten schon vor der Verhandlung einen außergerichtlichen Vergleich zu bekommen. Dann war es immer hilfreich dem Sachbearbeiter konkret deutlich zu machen, dass ich auch gemerkt habe, dass das, was der SMD schreibt, Blödsinn ist. Wenn ich dazu keine Zeit hatte oder es mir einfach zu blöd war, habe ich die Akte nochmal an den Gutachter zur ergänzenden Stellungnahme geschickt, damit der dem SMD/VÄD die Meinung geigt. Außerdem: die Sachbearbeiter der Versicherer oder des Versorgungsamtes haben sich selbst oft geschämt für den Unsinn, der da in den Stellungnahmen stand.

Quelle:
http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=145724#post145724

Grüße
 
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