Fahren zum Tierarzt mit der Katze s
Als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung kommt aber eine Berufskrankheit (Nr. 3101 der Berufskrankheitenliste) in Betracht. Dies setzt voraus, dass der oder die Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft der zuständige Unfallversicherungsträger.
beschrieben weshalb der derzeit herrschende "Virus "nicht als Berufskrankheit/ ect. anerkannt werden kann(!) Gründe: man kann sich überall anstecken, zu Hause, im Bus, beim privaten Einkauf ect. Welch eine Formulierung. Welche(r) später Erkrankte(r)oder mit Spätfolgen behaftete(r) soll das beweisen können dass die Ansteckung nicht in privaten
Bereichen erfolgt ist.
wäre unter ...Umständen eine Anerkennung möglich (!) bei Ärzten oder Pflegepersonal dass rechtlicher beweisen kann dass die Ansteckung bei/ .. der Tätigkeit erfolgt ist.
Der Datenschutz (Rf.211) wurde meinerseits gewährt da es hier noch um weitere zu verhandelnde Dinge geht. Dass der Datenschutz gewährt wird
wollen wir doch alle.
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