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Beratungsärzte/Gutachter Corona-Krise

Hallo User06,

ich bin auch extrem tierlieb....


Aber wo ist dies systemrelevant? Und warum kommt die Tierhalterin nicht allein zum TA? Wo ist die Familie oder die akute Erkrankung des
Tieres?


Worin ist der tierärztl. Notfall begründet in der aktuellen Zeit sich selber, den Katzenbesitzer (siehe auch Meldung USA - Tiger infiziert), siccch selber und auch den TA + Praxispersonal zu bemühen?

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
Tierärzte sind offen - wie Humanärzte und daher systemrelevant. Wer sollte denn sonst die armen Tier behandeln wenn sie krank oder verletzt sind, leiden lassen oder selbst einschläfern ? Hier wechseln sichTierärzte ab um zu behandeln und (Dauer)Medikation rauszugeben.

Es gibt -tatsächlich- Menschen die selbst akut gefährdet sind wie z.B. wegen einer Lungenfribrose am transportablen Sauerstoffgerät hängen; Nierenzysten haben, oder an starker Diabetes leiden (...) oder schon sehr alt sind und nur noch ihre Haustiere haben an denen sie abgöttisch hängen. Die hiesigen Tierärzte haben dafür Verständnis und behandeln. Wir haben selbst einen sehr lebhaften Hund (Jack-Russel) der ab und zu
mal den Tierarzt braucht weil er auch mal gerne den Gartenschlauch jagt. Ich mache es gerne für die Nachbarn die sich wegen ihres Alters oder
Vorerkrankungen sich nicht aus dem Haus trauen. Wir haben hier eine starke Gemeinschaft die nicht nur ein Strassenfest macht sondern auch Anderen hilft wenn Not am Mann/Frau ist, und das ist gut so. (Kondolenzbesuche bei der Nachbarin die ihren Mann erst kürzlich verloren hat
(Koma-Beatmung im Krankenhaus) finden hier in Einzelperson-Kondolenz statt. Es ist schon traurig genug dass keine ordentliche Beerdigung stattfinden kann)


Hallo Sekundant,
google mal nach "Corona und DGUV" oder Corona - Berufserkrankheit, dann findet du die Seite.


Schöne Osterzeit user06
 
hallo,

und danke @User06 für den hinweis.

ich sehe allerdings keine geänderte handhabung in der aussage zb auf https://www.dguv.de/de/mediencenter/hintergrund/coronavirus/index.jsp

Als Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung kommt aber eine Berufskrankheit (Nr. 3101 der Berufskrankheitenliste) in Betracht. Dies setzt voraus, dass der oder die Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war. Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen, prüft der zuständige Unfallversicherungsträger.

wenn du hier monierst

beschrieben weshalb der derzeit herrschende "Virus "nicht als Berufskrankheit/ ect. anerkannt werden kann(!) Gründe: man kann sich überall anstecken, zu Hause, im Bus, beim privaten Einkauf ect. Welch eine Formulierung. Welche(r) später Erkrankte(r)oder mit Spätfolgen behaftete(r) soll das beweisen können dass die Ansteckung nicht in privaten
Bereichen erfolgt ist.
wäre unter ...Umständen eine Anerkennung möglich (!) bei Ärzten oder Pflegepersonal dass rechtlicher beweisen kann dass die Ansteckung bei/ .. der Tätigkeit erfolgt ist.

mit den anmerkungen "Evtl.", "unter ...Umständen", "möglich" ist dann wieder irreführend, wenn vergleichbare krankheiten gleichen voraussetzungen unterliegen. ganz konkret erinnere ich mich an fälle im medizinischen und behördlichen bereich mit HIV oder borrelliose. mir geht es hier nicht um die mögliche anerkennungspraxis, sondern um die vergleichbarkeit der grundsätze.


gruss

Sekundant
 
Abend Sekundant,
Viruserkrankung am Arbeitsplatz

Ein bg`liches Zuerkennen ist zwar im Grunde nach beschrieben, aber die Beweisführung " Infektion am Arbeitsplatz" wird sicherlich für die Betroffenen nicht einfach werden.
Der DHUV Hinweis ist deutlich benannt: "die Infektion" kann an jedem Ort zu jeder Zeit erfolgen, ergo auch im privaten Einkauf (...) !
Die Beweisführung ob eine Berufserkrankung, Berufsunfall vorliegt obliegt nunmal alleinig beim Betroffenen. Eine Beweisumkehr wird auch hier nicht stattfinden.
Mein Rat an diejenigen die hier einer besonderen Infektionsgefahr derzeit ausgesetzt sind: ein lückenloses Tätigkeitsbuch täglich führen.

Grüße user06
 
Es geschehen tatsächlich noch Wunder. Eingang Antwort Referat 211 aus dem Bundesministerium für Gesundheit.
Anscheinend hört man endlich zu.
 
Hallo User06,

es ist sicherlich sehr sachdienlich für viele User = Betroffene hier, wenn Du den Link zu DHUV sowie die von Dir genannte Antwort vom Referat 211 vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

hier einstellst.

Hier sind ebenfalls sehr viele User aus dem Gesundheitsdienst - denen es sehr hilfreich sein und nicht mit langen Suchen verbunden ist.

Viele Grüße

Kasandra
 
DGUV Veröffentlichungen zu Corona-Virus Covid19 ist über die webweite des DGUV für jeden aufrufbar;

Der Datenschutz (Rf.211) wurde meinerseits gewährt da es hier noch um weitere zu verhandelnde Dinge geht. Dass der Datenschutz gewährt wird
wollen wir doch alle.

Viele Grüße user06
 
Hallo User06.

ich kann leider keine Diagnose / Verschlüsselung zur ICD RF.211 finden


Kannst Du bitte mal den entsprechenden Link einsetzen?

Der Datenschutz (Rf.211) wurde meinerseits gewährt da es hier noch um weitere zu verhandelnde Dinge geht. Dass der Datenschutz gewährt wird
wollen wir doch alle.


Danke und viele Grüße

Kasandra
 
Liebe Kassandra,
es handemlt sich hier nicht um eine ICD Codierung sondern um ein Referat am Bundesministerium (Gesundheit)
Schönen Abend user06
 
BK 3101 auch bei Lehrern anwendbar ?
weil nur selbstgenähte Schutzmaske vorhanden
 
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