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Beratender Arzt und BG

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

ich hatte gestern ein Gespräch mit einer Angestellten eines Arztes, der auch als Beratender Arzt für Berufsgenossenschaften tätig ist. Die Dame suchte eine Praktikumsstelle für ihren Sohn und es ergab sich bei der Unterhaltung, dass ich auf die körperlichen Belastungen in meinem Beruf, sowie auf meine WS-Probleme und auf mein laufendes Verfahren zu sprechen kam. Dabei verriet sie mir im Vertrauen ein Detail, was ich früher nicht geglaubt hätte, es aber jetzt sogar für sehr wahrscheinlich halte:

Der beratende Arzt verfaßt beim gemeldeten Verdacht auf eine BK eine Fachärztliche Stellungnahme für die BG. Diese ist für den Betroffenen fast grundsätzlich immer negativ. Intern verständigt er aber die BG, dass ein späteres Med. Gutachten aber evtl. positiv ausfallen kann.

Was ist die unausweichliche Folge? Der TAD setzt anschließend sicherheitshalber die Arbeitstechnischen Voraussetzungen mit den Belastungen so unrealistisch niedrig an, dass der Betroffene erst mal keine Chance hat.

Jetzt kann ich auch meine, vom TAD berechnete Belastungsdosis verstehen!

Grüsse von
IngLag
 
Hallo IngLag,

so langsam reihen sich nunmehr auch für Dich die Puzzelteilchen zu einem Gesamtbild aneinander.

Ich denke jetzt wird Dir auch das Visé-Gutachten verständlicher. Der Gutachter hatte den TAD-Bericht selbstverständlich vorliegen.

Daher konnte er auch, ganz zum Wohlwollen der BG, ausführen, dass eine berufliche Verursachung vorliegt, wenn (und nur dann)der TAD die Arbeitstechnischen Voraussetzungen bezüglich der Belastung bestätigt.

Das Gutachten hat sich für Dich positiv gelesen, war aber leider nicht so.

Ich hoffe, dass das Bild für Dich noch klarer wird und Du gestärkt in die 2. Instanz ziehen kannst.


Liebe Grüsse

Petra
 
Hallo Zusammen,

als ich zur Begutachtung war, sagte der vom SG beauftragte Arzt zu mir:
"Herr Dummvogel sie müssen doch zugeben das nicht jeder in ihren Beruf Schwerhörig wird? Antwort: Ja. Sie müssen aber zugeben, daß es sich dann um einen Unfall als Ursache handelt. Arzt: Sie müssen verstehen, es gibt eine interne Anweisung an die Gutachter das kein Betroffener in eine Rechtsposition gebracht werden darf."

Ich habe eine anerkannte Berufskrankheit. Weil die BG nichts unternommen hat um ein Unfall als Ursache festzustellen, zahlt meine PUV nicht.
Ich hatte schriftlich auf den Unfall hingewisen und immer wieder. Nach sechs Jahren wollte die BG, daß ich den Vollbeweis erbringe.
Ich konnte nichts sinnvolles mehr unternehmen, weil der Wohnsitz von zwei Zeugen nicht mehr bekannt war.
Hätte die BG einen Unfall als Ursache ermittelt, dann hätte meine Versicherung sofort gezahlt - habe ich schriftlich.
Schaden: 36.000,- DM

Gruß
 
Hallo,
ich habe auch so einige Erfahrungen mit den bratenden Ärzten machen müssen.

Und glaub nicht IngLag, dass, wenn die Exposition anerkannt und du ein positives Gutachten hast, die BG aufgeben wird.
Es wird immer eine Stellungnahme des beratenden Arztes geben, der immer und immer wieder die Anerkennung einer BK ablehnt. So war es bei mir.

Bei mir wurde ja der angebliche 6. Lendenwirbel vom IMB-Arzt festgestellt und als ein Ablehnungsgrund der BK aufgezählt.
Ich habe alles versucht, Beweise zu erbringen, dass ich keinen Übergangswirbel habe.
Diesen Beweis lieferte dann der erste GA in meinem SG-Verfahren - kein 6. LW sonden sehr kurze Rippen am BWK 12, die man für Fortsätze eines LWK's halten kann, wenn man nicht richtig hinsieht. (Der Prof. zeigte es mir am Rö-Bild)
Dazu der beratende Arzt der BG, der mich übrigens als erster in meinem Verwaltungsverfahren begutachtet hatte und den Ü-Wirbel damals selbst nicht festgestellt hatte... "auf den Rö-Bildern ist eindeutig eine Lumbalisation zu erkennen".

Zu guter Letzt kam heraus, dass ich keinen Ü-Wirbel habe. Habe es auch selbst anhand meiner Rö-Bilder sehen können, dass ich nur 11 normale Rippenpaare habe.
Sogar der Stellungnehmende Arzt der BG sah es kurz vor der LSG-Verhandlung ein - eine normale 5-Gliedrige LWS hätte ich aber: einen schiefsitzenden 4 LWK und der wäre an meiner Erkrankung schuld.

Ist interessant, wie die beratenden Ärzte immer wieder etwas neues finden. Das war auch ein Grund, warum ich den Kampf nicht aufgegeben habe - diese Lügen.

Gruß Ramona
 
Hallo Dummvogel, Deine zwei Zeugen die unbekannt verzogen sind, kannst Du bestimmt noch ermitteln. Wenn Du einen Namen und ein Geburtsdatum hast über die Polizei / Einwohnermeldeamt ( ff. Grund ist berechtigt - zeugenschaftliche Aussage ) oder direkt im ehemaligen Wohnhaus klinkenputzen oder anrufen (Müller, Maier, Schulze, Lehmann - hat eine sehr hohe Trefferquote pro Haus ) und erfragen ob neuer oder ungefährer Wohnsitz bekannt. Interessanterweise wissen die Nachbarn immer mehr als die eigene Familie. Probiers mal aus;)
 
Guten Morgen, Alle!
Das Drama bei derartigen Verfahren ist doch die vergehende Zeit.
Der angeblich beratende Arzt, brauchte über 6 Mon. Da er aber ein GA geschrieben hatte, klage ich jetzt auf Löschung wieder beim SG, der Prozess am Landgericht stoppt derweil.
Da ich dem TAD eine falsche Darstellung beweisen kann, Schriftsatz an LSG von da weiter TAD, Antwort TAD "sag mir quando, sag mir wann"!
Man müsste die Herrschaften unter Zeitdruck setzen können, wäre ich ein jugendlicher Gewalttäter, würde sich die halbe Republik um ein schnelles Verfahren bemühen.
Aber mit diesen Ping-Pongspielereien wird Zeit geschunden ohne Ende. Es scheint, als wenn die BG'en auf eine biologische Lösung hinarbeiteten, Versicherter tot, Problem gelöst oder es ist reine Gehässigkeit, um einen zu zermürben. Es kommt mir vor, wie Guantanamo für Arme, keine körperliche aber seelische Folter!
 
Du hast recht , in vielen Verfahren wird im Urteil auf die besonders lange Ermittlung und Verfahrensdauer hingewiesen, was für die Beschuldigten Strafmildern gewertet wird.

Im Sozialrecht sollt man diese seelische Folter auch positiv ins Urteil einfließen lassen.

Vor allen sollten wesentlich mehr Strafanzeigen gegen die BG und die Beratenden Ärzte gestellt werden, wenn offensichtlich harte Fakten nicht beachtet werden!
Nur so werden Wir oder andere vielleicht demnächst eine Chance auf ein faires Verfahren bekommen.

Also mehr Mut bei der Strafanzeige!
 
Hallo Petra,

mir ging es in meinem Beitrag zuvorderst um die Fachärztliche Stellungnahme, die die BG nach der BK-Verdachtsmeldung als Erstes in Auftrag gibt, damit der TAD nach dem internen Hinweis entsprechend reagieren kann. Weil eben ein später eingeschalteter Gutachter (in meinem Fall vom SG), aufgrund der vorhandenen Schädigungen nicht umhin kann, eine berufliche Verursachung zumindest nicht auszuschliessen.

Das Gutachten von Dr. Vise´ bleibt für mich weiterhin positiv! Ich zitiere daraus einige Sätze aus seinem Resümee:

„Das Schadensbild des Klägers ist damit einer der C-Konstellationen der Konsensempfehlungen zuzuordnen. Diese kommen insofern für den Unterzeichner nachvollziebar zu dem Ergebnis, dass auch bei einer bandscheibenbedingten Erkrankung, die nicht die beiden unteren LWS-Segmente betrifft, der Zusammenhang als wahrscheinlich angenommen werden kann“.

„Weiterer Hinweis auf die Wesentlichkeit der beruflichen Ursachen ist die Tatsache, dass sich auch in einem der belastungskonform geschädigten Segmente L4/L5 die Altersnorm übersteigende Veränderungen befinden.“

„Wägt man die vorstehend genannten morphologischen Gesichtspunkte gegeneinander ab, so ist in der Einschätzung des Unterzeichners von einem Überwiegen der Pro-Argumente für den beruflichen Zusammenhang auszugehen“.

Was soll da für mich negativ sein?

Er schätzt zum Schluss die hierauf zurückzuführende Minderung der Erwerbsfähigkeit mit 20 % ein. Sicher auch mit der Einschränkung, dass die Arbeitstechnischen Voraussetzung annähernd erfüllt sind. Das geht ja auch gar nicht anders, denn die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist für die Anerkennung der BK 2108 gesetzlich zwingend vorgeschrieben.

Grüße von
IngLag
 
Hallo Zusammen,

Hallo IngLag,
bei diesen gutachterlichen Aussagen ist es sehr wahrscheinlich, daß das LSG für Dich ein positives neues Gutachten erwartet. Vorallem prüft das LSG in der Angelegenheit hauptsächlich ob Recht richtig angewand wurde. Somit dürfte die BG/TAD wohl hinten liegen, denn die Wahrscheinlichkeit reicht.

Hallo gold.baerchen,
ist alles gut und schön, aber können sie sich noch erinnern?
Der Unfall war 1993 -für alle BG-Ladenhorcher: meine Angaben sind nur zur Darstellung - und 1994 wurde eine BK 2301 anerkannt. Nach erhalt des Bescheides hatte ich die BG auf den Unfall hingewiesen. Alle Gutachter hatten keinen Gutachterauftrag (weder BG noch vom Gericht) um zwischen Berufskrankheit und Unfall zu differenzieren. 1999 hat sich Prof. Dr. Dankeschön nicht daran gehalten und hat in seinem Gutachten meine Behauptung über einen stattgefundenen Unfall aufgenommen. 2001 kam es zur ersten Arbeitgeberbefragung. Der Juniorchef - ich hatte die Firma
1995 verlassen - konnte sich an nichts erinnern. 1993 war aber der Seniorchef am Ruder und der Junior war nur Sohn.
2002 wollte der abgedrehte Richter am SG, daß die Behauptung eines Unfalls von der Berufskrankheit (rentenberechtigte MdE) getrennt wird. Diesen Formalismus nutzte die BG sofort aus und forderte den Vollbeweis im abgetrennten Verfahren.
Ein Zeuge war der Bauleiter - wohhaft in einen anderen Bundesland. Seine Firma teilte mit, daß er ausgeschieden ist mit unbekannten Wohnsitz.
Das Gleich auch bei meinen damaligen Arbeitskollegen.
1994 hätte die BG meinen Arbeitgeber (Senior), Arbeitskollegen und Bauleiter befragen können. Eine Einsichtnahme ins Bautagebuch wäre auch
noch möglich gewesen. Ende 2002 habe ich es sein lassen.

Wie soll denn eigentlich bei einen plötzlich von außen einwirkenden Ereignis der Vollbeweis eines Arbeitnehmers aussehen?
Ich hatte doch keinen Affen auf der Schulter und eine schwarze Box im Ars.. . Heute haben wir 2008.

Mit Beschwerde habe ich mich an den Petitionsausschuß des Bundestages gewand. Auch mit der Beschwerde wegen eines Unfalls. Zur Stellungnahme wurde das Bundesversicherungsamt aufgefordert. Im Anwortschreiben wurde mir mitgeteilt, was die BG in den letzten Jahren getan
hat. Ein fehlerhaftes Verhalten der SB's konnte nicht festgestellt werden und die Ausführungen sind schlüssig. Somit ergibt sich nicht die
Notwendigkeit etwas zu rügen.
Daraufhin habe ich mich beim Petitionsausschuß und beim Bundesversicherungsamt für die Schilderung, was ich in den letzten 14 Jahren mit der
BG erlebt habe, bedankt. Leider kann ich bei meinen Beschwerden den Sinn ihres handelns nicht erkennen, denn ich leide nicht an Gedächtnis-
schwund. Ich habe nichts wieder gehört.

Hallo Fuchs,
zwischenzeitlich hatte ich als Spitze 6 Klagen gleichzeitig laufen. Zur Zeit sind es bei mir zwei.
Im Grunde hast Du recht. Aber was ist besser: Im Irrenhaus oder mit Herzinfarkt in der Kiste landen?
Irgendwann muß sich Jeder entscheiden.

Gruß an Alle
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Dummvogel,
ich versteh nicht ganz was eine Klage mit einer Anzeige zu tun hat.
Bei einer gut begründeten Anzeige ermittelt die Staatsanwaltschaft und Du kannst eventuell die daraus gewonnene Erkenntnisse im Verfahren nutzen.

Selbst wenn deine Anzeige keinen Erfolg hat , muss dir der Staatsanwalt eine Begründung liefern und solltest Du damit nicht zufrieden sein kannst du dich an den Generalstaatsanwalt wenden und den Vorgang über Prüfen lassen.
Also du gewinnst immer und zeigst dem System das du deine rechte voll Ausschöpfst !

Machen WIR das alle ,das Wir unsere Anzeigen gut begründen und sehr gut beweisen werden WIR alle nur Gewinnen.

Auf das das Recht zum Recht verholfen wird
 
Hallo Fuchs,

ist ja alles gut und schön. Ob Anzeige oder Klage - Du landest vor einem Richter - das Gerichtsgebäude unterscheidet sich.
Was willst Du denn bei einen Beamten-Richter anzeigen? Hast Du soviel Rechtskenntnisse?
Deine Anzeige geht dem Richter am verlängerten Rücken vorbei.
Das System interessiert sich nicht für Dich, denn Du zeigst das System an.
Bist Du der Meinung, daß Du nach einer Anzeige ein besseres Verfahren bekommst? Nach der Anzeige ist vor der Anzeige - oder?
Ein Sieg ist keine gewonnene Schlacht. Was ist eine gut begründete Anzeige und wer beweist was?

Soll IngLag sich aus seinen Rücken einen Drehmomendenschlüssel rausoperieren lassen, damit abgelesen werden kann, bei wieviel Kilo es in
seiner LWS geknackt hat? Dann kann er ja dem TAD etwas gut begründetes beweisen.

Bist Du so hart verpackt das Du zurecht kommst, wenn das System zurückschlägt und Dich anzeigt?

Gruß
 
Ich muss nun mal alle Anzeiger, egal ob Staatsanwaltschaft, BVA oder Petitionsausschuss enttäuschen.
Sie untersuchen nicht Eure Beschwerde, sie wenden sich an den Beschuldigten. Devise: " So was Böses hast Du doch nicht getan".
Dann bekommst Du geile Antworten, der TAD Dr. Uhlenhaut ist ein bewährter Mitarbeiter, der Gehaltsklasse A 16 und wir können keinen Verstoss feststellen.
Was viele glauben, die hier posten, ist die Illusion der Ehrlichkeit. Das sollte man schnell ablegen. Die Versicherungen aller Art biegen sich Ihre Wahrheit preiswert zu Gunsten ihres Gewinns zurecht.
Kurz und kernig, Du bist Einzelkämpfer und nur wenn Du Argumente hast, die auch ein Richter (als Fachlaie) und Dein Anwalt (ebensfalls Fachlaie) einsehen kann und will, wirst Du Erfolg haben.
Das Leben ist Kampf, sieh zu dass Du Sieger bleibst.
Ich will keinem den Mut nehmen, aber es kann dauern (ab Juni bin ich im 9. Jahr)
 
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