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Beratende Ärzte für Versorgungsamt

  • Ersteller des Themas Ersteller des Themas Knacker
  • Erstellungsdatum Erstellungsdatum

Knacker

Mitglied
Hallo,

Frage: Gilt der vom BFDI geprägte Begriff der "neuen Übermittlungserlaubnis" für SGB VII (DGUV) gleichermaßen für die Versorgungsvewaltung?

Meine SG-Klage tritt auf der Stelle, weil das VA bei jeder Eingabe meinerseits wochenlang/ monatelang ohne Erlaubnis/Anlass den "Beratenden Arzt involviert, der immer wieder Seiten voll (Bullshit) verfasst, was ihm natürlich Geld bringt.

Kann man diesem Treiben Einhalt gebieten?

Dankeschön für Eure eventuellen Infos.

Viele Grüße
Knacker
 
Hallo @Knacker

Zum Verständnis:
Du hast gegen das Versorgungs- und Integrationsamt (VA) eine SG-Klage laufen wegen GdB?

Bei welchen „beratenden Arzt“ fragt das VA nach?
Im laufenden Verfahren?
Ist der „beratende Arzt“ ein Arzt des VA?

Verstehe ich richtig, dass das SG keinen Gutachter beauftragt hat?

LG
 
Kann man diesem Treiben Einhalt gebieten?
man kann grundsätzlich jedem Treiben Einhalt gebieten.
Zu Deiner gestellten Frage #1 erster Satz: Kannst einfach das BfDI anschreiben z.b. REFERAT13@bfdi.bund.de
Dort wird Deine Frage sicherlich beantwortet

beratender Arzt beim Versorgungsamt gibt es soweit ich weis, nicht.

Zudem solltest Du beim SG nachfragen, weshalb man die "Prozedur" des Versorgungsamtes unterstützt.
ggf. hilft Beschwerde gegen Gericht.
 
Hallo @Knacker

Zum Verständnis:
Du hast gegen das Versorgungs- und Integrationsamt (VA) eine SG-Klage laufen wegen GdB?

Bei welchen „beratenden Arzt“ fragt das VA nach?
Im laufenden Verfahren?
Ist der „beratende Arzt“ ein Arzt des VA?

Verstehe ich richtig, dass das SG keinen Gutachter beauftragt hat?

LG
Hallo HWS-Schaden,
beim "Institut Dr. Wolfgang Langer" in Hagen.
Nein, es gibt noch keine Beweisanordnung.
Trotzdem funkt Langer immer wieder mit Fakenews dazwischen.
Das war aber nicht meine Frage, ich möchte herausbekommen, ob ich diesem Treiben einen Riegel vorschieben kann.
LG
Knacker
 
Zuletzt bearbeitet:
man kann grundsätzlich jedem Treiben Einhalt gebieten.
Zu Deiner gestellten Frage #1 erster Satz: Kannst einfach das BfDI anschreiben z.b. REFERAT13@bfdi.bund.de
Dort wird Deine Frage sicherlich beantwortet

beratender Arzt beim Versorgungsamt gibt es soweit ich weis, nicht.

Zudem solltest Du beim SG nachfragen, weshalb man die "Prozedur" des Versorgungsamtes unterstützt.
ggf. hilft Beschwerde gegen Gericht.
Hallo Oerni,
ich danke Dir vielmals. Beim VA bedient man sich Beratungsärztlicher / Gutachterlicher Stellungnahmen, genau wie beiq DGUV und DRV Bund, sogar Stellungnahmen mit glasklarem Gutachtencharakter aber ohne Substanz.
Ich freue mich sehr über Deine Infos. Schönen Sonntag.
LG
Knacker
 
Hallo @Knacker

Ist der „beratende Arzt“ ein Arzt des VA?

beim "Institut Dr. Wolfgang Langer" in Hagen.

Wenn ich dich richtig verstehe, ist Dr. W. L. kein direkt beim VA angestellter / verbeamteter Arzt.
Wenn das stimmt, wirft es auch bei mir die Frage auf, ob deine Akte oder deine Daten vom VA (richtig??) direkt an ihn übermittelt werden dürfen ohne deine Zustimmung.
Hast du evtl. Entbindungen von der Schweigepflicht unterschrieben?
Ich kenne das so nicht, „mein“ VA hat einen eigenen Arzt als Gutachter.

Seltsam kommt mir auch vor, dass im laufenden Verfahren nicht vom Gericht ein Gutachten beauftragt wird.
Wie kommt das?

LG
 
Hallo @Knacker





Wenn ich dich richtig verstehe, ist Dr. W. L. kein direkt beim VA angestellter / verbeamteter Arzt.
Wenn das stimmt, wirft es auch bei mir die Frage auf, ob deine Akte oder deine Daten vom VA (richtig??) direkt an ihn übermittelt werden dürfen ohne deine Zustimmung.
Hast du evtl. Entbindungen von der Schweigepflicht unterschrieben?
Ich kenne das so nicht, „mein“ VA hat einen eigenen Arzt als Gutachter.

Seltsam kommt mir auch vor, dass im laufenden Verfahren nicht vom Gericht ein Gutachten beauftragt wird.
Wie kommt das?

LG
Hallo HWS-Schaden,
Dankeschön.
Mich hat noch kein Gutachter des VA persönlich untersucht. Ich weiß aber, Stand 2014, dass Gutachter vorhanden sind bzw. waren, weil ich damals Begleitperson meiner Mutter war. Fakt ist, dass seit Erstantrag in den Nullerjahren kein Gutachtenauftrag vergeben wurde.Vielleicht haben die Gutachter Angst vor'm Knacker?
Vom SG wurde eine orthopädische Gutachterin beauftragt. Sie hat(te) eine Privatpraxis, ist angestellte Ärztin, Klinik-Oberärztin und GF'in eines Seniorenheims. Aufgrund diesen "vollen Programms", Geschäftstüchtigkeit, Umtriebigkeit hat Sie sich wegen "Überlastung" entbinden lassen und die Akte zurück geschickt. Ein neuer Auftrag ist bislang nicht erteilt. Das Gericht hat nochmals Befundberichte von den Behandlern angefordert. Und will dann (seit März d. Jahres!) eine neue Beweisanordnung entscheiden.
Nun habe ich von Euch wunderbare Tipps und Denkanstöße. Vielen Dank.
LG
Knacker
 
Hallo,
eine Möglichkeit wäre, das Gericht um einen Hinweis nach § 139 ZPO zu bitten, ob weitere Vorträge erfordlich sein un wo das Gericht noch Vorträge wünscht.
Hallo Uli,
besten Dank für Deinen Tipp.
Das Gericht reagiert auf meine Eingaben nicht bzw. sehr zögerlich. Auch (nach 4 Jahren erneute) Akteneinsicht zwecks Abgleich, ob alle Befunde in der Akte sind, wurde mir nicht gewährt.
Jetzt muss ich mal alles sacken lassen. Im Moment liege ich mit Grippe flach, danach werde ich in der Sache rege werden.
LG
Knacker
 
@Knacker

scheint das Versorgunsamt Rheinland zu sein ? demnach keine Bundesbehörde

selbstverständlich gelten die EU-DSGVO Richtlinien der BG auch hier !
Übermittlung von VA an Dritten durfte ohne Deine Zustimmung nicht erfolgen

hier ist aber bei der Überwachung der Übermittlungsbefungnisse die Landesbehörde sprich LDI-NRW
zuständig

Fragen von HWS unter #2 bitte beantworten, um was es letzenendlich geht ist unklar !

Gruß Impf
 
Das Gericht reagiert auf meine Eingaben nicht bzw. sehr zögerlich. Auch (nach 4 Jahren erneute) Akteneinsicht zwecks Abgleich, ob alle Befunde in der Akte sind, wurde mir nicht gewährt.
Jetzt muss ich mal alles sacken lassen. Im Moment liege ich mit Grippe flach, danach werde ich in der Sache rege werden.
LG
Knacker
Das SG Dortmund lässt dein Verfahren einfach liegen?
Dann per Einwurfeinschreiben (Sendungsverfolgung als Nachweis zu deinem Schriftstück anheften!) folgenden Text dorthin versenden:

Knacker Mustermann
Musterstr. 1
Hagen

Hagen, den 25.11.2025

An das
Sozialgericht Dortmund

Ruhrallee 3
44139 Dortmund


Verzögerungsrüge


In dem Rechtsstreit

des Knacker

gegen


Gemeinsames Versorgungsamt der Städte Dortmund, Bochum und Hagen
Untere Brinkstraße 80
44141 Dortmund

-Beklagte-

wird die Dauer des Verfahrens S U X X/XX gerügt (§ 198 Abs. 3 S. 1 GVG)


Begründung:

Aufgrund der bisherigen Verfahrensdauer und -Behandlung besteht für den Kläger Anlass zur Besorgnis, dass das Verfahren nicht in angemessener Dauer abgeschlossen wird.


Unterschrift Knacker

Gruß MM
 
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