Hallo,
Frage: Gilt der vom BFDI geprägte Begriff der "neuen Übermittlungserlaubnis" für SGB VII (DGUV) gleichermaßen für die Versorgungsvewaltung?
Meine SG-Klage tritt auf der Stelle, weil das VA bei jeder Eingabe meinerseits wochenlang/ monatelang ohne Erlaubnis/Anlass den "Beratenden Arzt involviert, der immer wieder Seiten voll (Bullshit) verfasst, was ihm natürlich Geld bringt.
Kann man diesem Treiben Einhalt gebieten?
Dankeschön für Eure eventuellen Infos.
Viele Grüße
Knacker
Frage: Gilt der vom BFDI geprägte Begriff der "neuen Übermittlungserlaubnis" für SGB VII (DGUV) gleichermaßen für die Versorgungsvewaltung?
Meine SG-Klage tritt auf der Stelle, weil das VA bei jeder Eingabe meinerseits wochenlang/ monatelang ohne Erlaubnis/Anlass den "Beratenden Arzt involviert, der immer wieder Seiten voll (Bullshit) verfasst, was ihm natürlich Geld bringt.
Kann man diesem Treiben Einhalt gebieten?
Dankeschön für Eure eventuellen Infos.
Viele Grüße
Knacker