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Berücksichtigt Gliedertaxe Rücken-Bewegungseinschränkungen ?

mikeae1

Mitglied
Registriert seit
17 Apr. 2010
Beiträge
96
Ort
Berlin
Im Rahmen der AGB's der privaten Unfallversicherungen:

Berücksichtigen die Gliedertaxen nur Gliedmaßen oder auch die Bewegungseinschränkungen des Rückens von der HWS bis zur LWS ?

Ich danke schoneinmal sehr für Antworten - Euer Mike
 
sogenannte "Gliedertaxe"

Hallo Mike,

Die sogenannte "Gliedertaxe" (dieses Wort steht nicht in meinen AUB)ist eine Tabelle,
die alle Gliedmaße mit ihrem prozentualen Wert aufzählt.

Auch Auge/Gehör-Geschmacks-und Geruchssinn sind aufgeführt.
(Habe am 1.9.2012 neue Bedingungen, da ist Niere mit 20 % und Milz mit 10 % dabei)

Bewegungseinschränkungen der Wirbelsäule sind nicht in der Gliedertaxe aufgeführt.

(Hier muß individuell die Invalidität eingeschätzt werden)



Auszug aus AUB 2000 Hamburg-Mannheimer.......................Gliedertaxe

Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile
und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade.

Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende
Teil des jeweiligen Prozentsatzes.

70 % Arm
65 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks
60 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks
55 % Hand
20 % Daumen
10 % Zeigefinger
.5 % anderer Finger

70 % Bein über der Mitte des Oberschenkels
60 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
45 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels
40 % Fuß
.5 % große Zehe
.2% andere Zehe

50 % Auge
30 % Gehör auf einem Ohr
10 % Geruchssinn
.5 % Geschackssinn



Viele Grüße

Meggy
 
Vielen Dank für die Antwort,

es ist rechtsverbindlich (und nur darum gehts) die Frage ob überhaupt Wirbelsäulenschäden die die Beweglichkeit erheblich einschränken mit einbezogen werden. Gibt es da einen Rechtsbezug ?

Vielen Dank für die Unterstützungen - hier
 
Hallo mikeae1,

so ganz klar ist nicht, was Du noch wissen möchtest.
MEGGY hat Dir schon geantwortet, dass sich das aus dem Vertrag zwischen Dir und Deiner Versicherung ergibt.
Soweit der Vertrag rechtskräftig zustande gekommen ist, wäre das der "Rechtsbezug".

Was steht denn in Deinem Vertrag genau?

Grüße
oohpss
 
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