sogenannte "Gliedertaxe"
Hallo Mike,
Die sogenannte "Gliedertaxe" (dieses Wort steht nicht in meinen AUB)ist eine Tabelle,
die alle Gliedmaße mit ihrem prozentualen Wert aufzählt.
Auch Auge/Gehör-Geschmacks-und Geruchssinn sind aufgeführt.
(Habe am 1.9.2012 neue Bedingungen, da ist Niere mit 20 % und Milz mit 10 % dabei)
Bewegungseinschränkungen der Wirbelsäule sind nicht in der Gliedertaxe aufgeführt.
(Hier muß individuell die Invalidität eingeschätzt werden)
Auszug aus AUB 2000 Hamburg-Mannheimer.......................Gliedertaxe
Bei Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der nachstehend genannten Körperteile
und Sinnesorgane gelten ausschließlich die folgenden Invaliditätsgrade.
Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsbeeinträchtigung gilt der entsprechende
Teil des jeweiligen Prozentsatzes.
70 % Arm
65 % Arm bis oberhalb des Ellenbogengelenks
60 % Arm unterhalb des Ellenbogengelenks
55 % Hand
20 % Daumen
10 % Zeigefinger
.5 % anderer Finger
70 % Bein über der Mitte des Oberschenkels
60 % Bein bis zur Mitte des Oberschenkels
45 % Bein bis zur Mitte des Unterschenkels
40 % Fuß
.5 % große Zehe
.2% andere Zehe
50 % Auge
30 % Gehör auf einem Ohr
10 % Geruchssinn
.5 % Geschackssinn
Viele Grüße
Meggy