Grüß Dich, Egonrot1,
01
Deine Frage kann man nicht eindeutig beantworten, da muss man erst mal einen Punkt in den Versicherungsbedingungen klären. Rajo ist mämlich auf der richtigen Spur, vielen Dank, Rajo!
02
Schau in das Kleingedruckte Deiner Versicherung. Sind sie nach Paragraphen geordnet (§ 1, § 2 und so weiter) oder nur mit Ziffern (z.B.: "2.1.1.2")-?
(a) Wenn Du Bedingungen mit "§-Zeichen" hast, ist für Dich jetzt § 7 wichtig.
(b) Wenn Du Bedingenen ohne §-Zeichen hast, dann schau in Ziffer 2.1.2.2.2.!
Da kommt eine Tabelle: Die sogenannte "Gliedertaxe".
Steht da: "Für Verlust oder Funktionsuntauglichkeit...
der Hand.... 80 %" (= Variante I)
oder steht da: "Für Verlust oder Funktionsuntauglichkeit...
der Hand im Handgelenk.... 80 %" (= Variante II)?
Auf das "im" kommt es an.
03
Wieso ist das wichtig?
Bei Variante I kommt es darauf an, was von der ganzen Hand insgesamt noch funktioniert. Deine Finger funltionieren ja noch ganz anständig.
Bei Variante II kommt es nach der BGH VersR 03/1163 NUR darauf an, wie stark das Gandgelenk dauergeschädigt ist. Auf die Finger kommt es dann nicht an. Es wird nur das Handgelenk betrachtet, nicht die Hand. Das ist die sogenannte "Im-Gelenk-Rechtsprechung" des BGH (das heißt so!).
Die Folge: Du bekommst dann sehr viel mehr als bei Vatiante I. Grob geschätzt: 2/3 der 80 % - das sind 53,33 % Invalidität. Wenn Du Progeression hast und eine tüchtige Verischerungssumme, kann es sein, dass das enorm viel Geld aus macht.
04
ISLÄNDER'S WARNBLINKER, Nr. 1:
Diese "Im-Gelenk-Rechtsprechung" geht vielen Anwälten durch die Lappen. Drucke den Artikel aus, falls Du zur Variante II gehörst. Lege ihn Deiner RAin vor. Sie soll ihn lesen.
ISLÄNDER'S WARNBLINKER, Nr. 2:
Dass man da unterscheiden muss, geht Gutachtern in der Regel durch die Lappen, weil es für die Variante Nr. II keine Tabellen gibt. Das kann man aber im Prozess korrigieren! Man muss dann in der Anhörung den Gutachter nur fragen, was es sagen würde, wenn statt "Handwert" "Handgelenkswert" da stünde. Wenn es also nur darum ginge: Wie hoch ist der Dauerschaden im Handgelenk?
04
Prüfe bitte die Handumwendbewegung. Dazu lege den Unterarm auf den Tisch, mach eine Faust. Daumen nach oben (= Ausgangsposition). Jetzt drehe die Hand, die Drehachse ist Dein Unterarm: Kannst Du aus der Ausgangsposition nach beiden Richtungen um jeweils etwa 80 - 90 Grad drehen? Das wäre ein normale Unterarm-Drehbeweglichkeit = Handumwend-Beweglichkeit.
05
Wenn diese Unterarmdrehbeweglichkeit in Ordnung ist
und außerdem
Du leider zur Gruppe "Vartiante I" gehörst
dann liegt 1/10 Handwert im Rahmen,
falls keine Verschlechterungsgefahr wahrscheinlich ist.
Dann gilt nämlich: Das Handgelenk sollte sich so bewegen können:
Rauf (handrückenwärts) = 35 - 60 Grad
runter (hand-innnenseitenwärts= = 50 - 60 Grad
seitlich, zum Daumen hin: 25 - 30 Grad
seitlich, zum kleinen Finger hin 30 bis 40 Grad.
1/10 Handwert wäre dann gerechtfertigt, wenn von diesen Beweglichkeiten in jeder Richtung noch 1/4 übrig wäre (so: Ludolph, Kursbuch der ärztlichen Begutachtung).
Wohlgemerkt: Das stimmt nur dann, wenn das Umwenden (siehe oben) noch intakt ist.
Wenn nicht, dann gibts mehr.
Und wenn Du ein Fall von "Hand im Handgelenk" bist, dann ist 1/10 erst recht zu wenig.
ISLÄNDER
01
Deine Frage kann man nicht eindeutig beantworten, da muss man erst mal einen Punkt in den Versicherungsbedingungen klären. Rajo ist mämlich auf der richtigen Spur, vielen Dank, Rajo!
02
Schau in das Kleingedruckte Deiner Versicherung. Sind sie nach Paragraphen geordnet (§ 1, § 2 und so weiter) oder nur mit Ziffern (z.B.: "2.1.1.2")-?
(a) Wenn Du Bedingungen mit "§-Zeichen" hast, ist für Dich jetzt § 7 wichtig.
(b) Wenn Du Bedingenen ohne §-Zeichen hast, dann schau in Ziffer 2.1.2.2.2.!
Da kommt eine Tabelle: Die sogenannte "Gliedertaxe".
Steht da: "Für Verlust oder Funktionsuntauglichkeit...
der Hand.... 80 %" (= Variante I)
oder steht da: "Für Verlust oder Funktionsuntauglichkeit...
der Hand im Handgelenk.... 80 %" (= Variante II)?
Auf das "im" kommt es an.
03
Wieso ist das wichtig?
Bei Variante I kommt es darauf an, was von der ganzen Hand insgesamt noch funktioniert. Deine Finger funltionieren ja noch ganz anständig.
Bei Variante II kommt es nach der BGH VersR 03/1163 NUR darauf an, wie stark das Gandgelenk dauergeschädigt ist. Auf die Finger kommt es dann nicht an. Es wird nur das Handgelenk betrachtet, nicht die Hand. Das ist die sogenannte "Im-Gelenk-Rechtsprechung" des BGH (das heißt so!).
Die Folge: Du bekommst dann sehr viel mehr als bei Vatiante I. Grob geschätzt: 2/3 der 80 % - das sind 53,33 % Invalidität. Wenn Du Progeression hast und eine tüchtige Verischerungssumme, kann es sein, dass das enorm viel Geld aus macht.
04
ISLÄNDER'S WARNBLINKER, Nr. 1:
Diese "Im-Gelenk-Rechtsprechung" geht vielen Anwälten durch die Lappen. Drucke den Artikel aus, falls Du zur Variante II gehörst. Lege ihn Deiner RAin vor. Sie soll ihn lesen.
ISLÄNDER'S WARNBLINKER, Nr. 2:
Dass man da unterscheiden muss, geht Gutachtern in der Regel durch die Lappen, weil es für die Variante Nr. II keine Tabellen gibt. Das kann man aber im Prozess korrigieren! Man muss dann in der Anhörung den Gutachter nur fragen, was es sagen würde, wenn statt "Handwert" "Handgelenkswert" da stünde. Wenn es also nur darum ginge: Wie hoch ist der Dauerschaden im Handgelenk?
04
Prüfe bitte die Handumwendbewegung. Dazu lege den Unterarm auf den Tisch, mach eine Faust. Daumen nach oben (= Ausgangsposition). Jetzt drehe die Hand, die Drehachse ist Dein Unterarm: Kannst Du aus der Ausgangsposition nach beiden Richtungen um jeweils etwa 80 - 90 Grad drehen? Das wäre ein normale Unterarm-Drehbeweglichkeit = Handumwend-Beweglichkeit.
05
Wenn diese Unterarmdrehbeweglichkeit in Ordnung ist
und außerdem
Du leider zur Gruppe "Vartiante I" gehörst
dann liegt 1/10 Handwert im Rahmen,
falls keine Verschlechterungsgefahr wahrscheinlich ist.
Dann gilt nämlich: Das Handgelenk sollte sich so bewegen können:
Rauf (handrückenwärts) = 35 - 60 Grad
runter (hand-innnenseitenwärts= = 50 - 60 Grad
seitlich, zum Daumen hin: 25 - 30 Grad
seitlich, zum kleinen Finger hin 30 bis 40 Grad.
1/10 Handwert wäre dann gerechtfertigt, wenn von diesen Beweglichkeiten in jeder Richtung noch 1/4 übrig wäre (so: Ludolph, Kursbuch der ärztlichen Begutachtung).
Wohlgemerkt: Das stimmt nur dann, wenn das Umwenden (siehe oben) noch intakt ist.
Wenn nicht, dann gibts mehr.
Und wenn Du ein Fall von "Hand im Handgelenk" bist, dann ist 1/10 erst recht zu wenig.
ISLÄNDER