Hallo alle zusammen,
auch ich bin neu hier im Forum und bitte alle Teilnehmer mir mit Ihrer Erfahrung ein wenig zur Seite zu stehen. Meine Frage ist zweistufig. Aber zunächst einmal den Sachverhalt:
Meine Frau hat am 20.03.2008 eine Ruptur VKB rechts mit einer dorsalen Tibiakopffraktur erlitten. Weitere Diagnose: Notchverwachsungen, plica inframediopatellaris mit reaktiver Synovitis. Die Sache wurde im Mai operativ behandelt. Der Erfolg ist zwischenzeitlich mäßig. Dauerhafte Behinderungen werden lt.ärztlichem Ermessen verbleiben. Eine weitere OP ist ggfs. absehbar.
Dem privaten Unfallversicherer ist der Unfall gemeldt. Der Anspruch ist angemeldet. Vertragsgrundlage sind die GUB 99 mit Makler-Sonderbedingungen.
Diese Sonderbedingungen heißen auszugsweise:
In teilweise Abweichung von Ziffer 2.1.2.2.1 GUB 99 werden folgende Invadilitätsgrade angenommen:
bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit
.....
eines Beines 80%
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 75%
...
Hier nun meine Fragen, die ich hoffe mit Eurer Hilfe beantworten zu können:
1. In welche Stufe der Gliedertaxe (Bein oder Bein bis zur Mitte des OS) ist die Verletzung einzustufen?
2. Welche Teilinvadilitätsgrade werden bei der gegebenen Diagnose üblicherweise "vergeben" (20%, 30%...)?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gilbert
auch ich bin neu hier im Forum und bitte alle Teilnehmer mir mit Ihrer Erfahrung ein wenig zur Seite zu stehen. Meine Frage ist zweistufig. Aber zunächst einmal den Sachverhalt:
Meine Frau hat am 20.03.2008 eine Ruptur VKB rechts mit einer dorsalen Tibiakopffraktur erlitten. Weitere Diagnose: Notchverwachsungen, plica inframediopatellaris mit reaktiver Synovitis. Die Sache wurde im Mai operativ behandelt. Der Erfolg ist zwischenzeitlich mäßig. Dauerhafte Behinderungen werden lt.ärztlichem Ermessen verbleiben. Eine weitere OP ist ggfs. absehbar.
Dem privaten Unfallversicherer ist der Unfall gemeldt. Der Anspruch ist angemeldet. Vertragsgrundlage sind die GUB 99 mit Makler-Sonderbedingungen.
Diese Sonderbedingungen heißen auszugsweise:
In teilweise Abweichung von Ziffer 2.1.2.2.1 GUB 99 werden folgende Invadilitätsgrade angenommen:
bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit
.....
eines Beines 80%
eines Beines bis zur Mitte des Oberschenkels 75%
...
Hier nun meine Fragen, die ich hoffe mit Eurer Hilfe beantworten zu können:
1. In welche Stufe der Gliedertaxe (Bein oder Bein bis zur Mitte des OS) ist die Verletzung einzustufen?
2. Welche Teilinvadilitätsgrade werden bei der gegebenen Diagnose üblicherweise "vergeben" (20%, 30%...)?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Gilbert