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Bemessung der Gliedertaxe

argus

Nutzer
Registriert seit
25 Jan. 2007
Beiträge
15
Hallo Ich bins nochmal.Kann mir jemand genaue auskunft über meine jetzige Bemessung der Gliedertaxe machen ,woran man jetzt etwa sehen wie hoch meine Invalidät ist.Hier meine Aufstellung Haut 1/20-Augen1/20-Beinvenen 1/6-Lunge 1/6 Hände 3/5 (jeweils die rechte u linke hand):( Ist schon einiges aber mir gehts den umständen soweit gut:) Danke im voraus Argus
 
Hallo Argus,

die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) der privaten Unfallversicherung können unterschiedlich sein – auch die Gliedertaxen. Ich nehme Werte aus einer mir vorliegenden Gliedertaxe AUB 99

1/6 Beinwert bis zur Mitte des Oberschenkels = 1/6 von 60 % = 10 %
1/20 Augenwert (von einem Auge) = 1/20 von 50 % = 2,5 %
3/5 Handwert re. = 3/5 von 55 % =33 %
3/5 Handwert li. = 3/5 von 55 % =33 %

Alleine diese Beeinträchtigungen ergeben eine Invalidität von 78,5 %

Haut und Lunge sind nicht in der Gliedertaxe aufgeführt.

Gruß
Luise
 
Hallo Luise,Danke für die schnelle antwort. Ist auch der wert den Ich so ungefähr erwartet habe.Aber kannst Du mir vielleicht weiterhelfen wie diesbezüglich Haut-Lunge u andere Organe die nicht in der Gliedertaxe aufgeführt sind Bewertet werden! MFG argus
 
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