HWS-Schaden
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- 5,290
Hallo zusammen,
ich gliedere hierhin das Thema BEM und Beamtenstatus / Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus meinem anderen Thread aus. http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=210828#post210828
Ich weiß nicht, ob meine Infos bundesweit und für Landes- und Bundesbeamte einheitlich gelten, sie beziehen sich auf Beamte auf Lebenszeit (aL) und Landesbeamte Bremens.
Teil 1:
Was ich bei meiner heutigen "Weiterbildung" verstanden habe:
Der Dienstherr ist laut Vereinbarung (hier) verpflichtet ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn der Beamte innerhalb von 12 Monaten 6 Wochen krankheitsbedingt gefehlt hat.
Der Beamte ist nicht verpflichtet, das BEM-Gespräch zu führen, mehr dazu im www (beide Punkte gelten m.W. so auch für Nicht-Verbeamtete).
Für den Fall, dass ein Beamter dienstunfähig ist, wieder eingegliedert werden möchte und ihm BEM versagt wird, gibt es ein Urteil. <-- mehr im www, betraf Post oder Telekom
Bei Nicht-Verbeamteten gilt: Wird seitens AG die BEM versäumt und dann krankheitsbedingt gekündigt, kann unter best. Voraussetzungen die Kündigung unwirksam sein. <-- ist nicht mein Thema, wollt ich am Rande drüber informieren
Die zu findenden Fälle treffen auf mich nicht zu.
Teil 2:
Was ich gesucht,aber nicht gefunden habe und warum ich das suche:
Was ist, wenn das BEM einem Beamten aL nicht angeboten wurde? (Versäumnis der Fürsorgepflicht, die haben das schlicht verpennt, also keine Verweigerung der BEM)
Ich hatte 2011 einen anerkannten Dienstunfall (mit mehr als 6 Wochen krankheitsbedingter Fehlzeit),
wurde 2012 wegen bestehender Beschwerden erneut untersucht ,
die weitere dienstunfallabhängige Heilbehandlung wurde abgelehnt. Rechtskräftiges hab ich noch nicht, die BEM-Sache interessiert mich parallel dazu.
Ich versuche herauszufinden, ob ich vllt bereits auf Grundlage des BEM-Versäumnisses eine Wiederaufnahme des dienstunfallbedingten Heilverfahrens erwirken kann (Dienstherr hat Fürsorgepflicht versäumt, evtl. hätte durch BEM die Verschlimmerung verhindert werden können)
oder ob sich das Versäumnis anderweitig günstig für mich auswirken könnte.
Zugegebenermaßen ist dies ein Strohhalm, ermöglich aber vllt ein (beschleunigteres) Einlenken der Gegenseite (Unfallfürsorge), zumal es auch noch eine andere Panne gab (Bescheid- und Fristzustellung).
Vielen Dank für den Beamten-BEM-Austausch und eure Beiträge zur Klärung!
Liebe Grüße
HWS-Schaden
ich gliedere hierhin das Thema BEM und Beamtenstatus / Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus meinem anderen Thread aus. http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=210828#post210828
Ich weiß nicht, ob meine Infos bundesweit und für Landes- und Bundesbeamte einheitlich gelten, sie beziehen sich auf Beamte auf Lebenszeit (aL) und Landesbeamte Bremens.
Teil 1:
Was ich bei meiner heutigen "Weiterbildung" verstanden habe:
Der Dienstherr ist laut Vereinbarung (hier) verpflichtet ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn der Beamte innerhalb von 12 Monaten 6 Wochen krankheitsbedingt gefehlt hat.
Der Beamte ist nicht verpflichtet, das BEM-Gespräch zu führen, mehr dazu im www (beide Punkte gelten m.W. so auch für Nicht-Verbeamtete).
Für den Fall, dass ein Beamter dienstunfähig ist, wieder eingegliedert werden möchte und ihm BEM versagt wird, gibt es ein Urteil. <-- mehr im www, betraf Post oder Telekom
Bei Nicht-Verbeamteten gilt: Wird seitens AG die BEM versäumt und dann krankheitsbedingt gekündigt, kann unter best. Voraussetzungen die Kündigung unwirksam sein. <-- ist nicht mein Thema, wollt ich am Rande drüber informieren
Die zu findenden Fälle treffen auf mich nicht zu.
Teil 2:
Was ich gesucht,aber nicht gefunden habe und warum ich das suche:
Was ist, wenn das BEM einem Beamten aL nicht angeboten wurde? (Versäumnis der Fürsorgepflicht, die haben das schlicht verpennt, also keine Verweigerung der BEM)
Ich hatte 2011 einen anerkannten Dienstunfall (mit mehr als 6 Wochen krankheitsbedingter Fehlzeit),
wurde 2012 wegen bestehender Beschwerden erneut untersucht ,
die weitere dienstunfallabhängige Heilbehandlung wurde abgelehnt. Rechtskräftiges hab ich noch nicht, die BEM-Sache interessiert mich parallel dazu.
Ich versuche herauszufinden, ob ich vllt bereits auf Grundlage des BEM-Versäumnisses eine Wiederaufnahme des dienstunfallbedingten Heilverfahrens erwirken kann (Dienstherr hat Fürsorgepflicht versäumt, evtl. hätte durch BEM die Verschlimmerung verhindert werden können)
oder ob sich das Versäumnis anderweitig günstig für mich auswirken könnte.
Zugegebenermaßen ist dies ein Strohhalm, ermöglich aber vllt ein (beschleunigteres) Einlenken der Gegenseite (Unfallfürsorge), zumal es auch noch eine andere Panne gab (Bescheid- und Fristzustellung).
Vielen Dank für den Beamten-BEM-Austausch und eure Beiträge zur Klärung!
Liebe Grüße
HWS-Schaden