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BEM-Angebot bei Beamten versäumt

HWS-Schaden

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Registriert seit
2 Nov. 2012
Beiträge
5,290
Hallo zusammen,

ich gliedere hierhin das Thema BEM und Beamtenstatus / Fürsorgepflicht des Dienstherrn aus meinem anderen Thread aus. http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=210828#post210828

Ich weiß nicht, ob meine Infos bundesweit und für Landes- und Bundesbeamte einheitlich gelten, sie beziehen sich auf Beamte auf Lebenszeit (aL) und Landesbeamte Bremens.

Teil 1:

Was ich bei meiner heutigen "Weiterbildung" verstanden habe:

Der Dienstherr ist laut Vereinbarung (hier) verpflichtet ein BEM-Gespräch anzubieten, wenn der Beamte innerhalb von 12 Monaten 6 Wochen krankheitsbedingt gefehlt hat.

Der Beamte ist nicht verpflichtet, das BEM-Gespräch zu führen, mehr dazu im www (beide Punkte gelten m.W. so auch für Nicht-Verbeamtete).

Für den Fall, dass ein Beamter dienstunfähig ist, wieder eingegliedert werden möchte und ihm BEM versagt wird, gibt es ein Urteil. <-- mehr im www, betraf Post oder Telekom

Bei Nicht-Verbeamteten gilt: Wird seitens AG die BEM versäumt und dann krankheitsbedingt gekündigt, kann unter best. Voraussetzungen die Kündigung unwirksam sein. <-- ist nicht mein Thema, wollt ich am Rande drüber informieren

Die zu findenden Fälle treffen auf mich nicht zu.


Teil 2:
Was ich gesucht,aber nicht gefunden habe und warum ich das suche:

Was ist, wenn das BEM einem Beamten aL nicht angeboten wurde? (Versäumnis der Fürsorgepflicht, die haben das schlicht verpennt, also keine Verweigerung der BEM)

Ich hatte 2011 einen anerkannten Dienstunfall (mit mehr als 6 Wochen krankheitsbedingter Fehlzeit),
wurde 2012 wegen bestehender Beschwerden erneut untersucht ,
die weitere dienstunfallabhängige Heilbehandlung wurde abgelehnt. Rechtskräftiges hab ich noch nicht, die BEM-Sache interessiert mich parallel dazu.

Ich versuche herauszufinden, ob ich vllt bereits auf Grundlage des BEM-Versäumnisses eine Wiederaufnahme des dienstunfallbedingten Heilverfahrens erwirken kann (Dienstherr hat Fürsorgepflicht versäumt, evtl. hätte durch BEM die Verschlimmerung verhindert werden können)

oder ob sich das Versäumnis anderweitig günstig für mich auswirken könnte.

Zugegebenermaßen ist dies ein Strohhalm, ermöglich aber vllt ein (beschleunigteres) Einlenken der Gegenseite (Unfallfürsorge), zumal es auch noch eine andere Panne gab (Bescheid- und Fristzustellung).

Vielen Dank für den Beamten-BEM-Austausch und eure Beiträge zur Klärung!

Liebe Grüße
HWS-Schaden

 
Hallo HWS-Schaden,

du kannst durch die BEM auch Nachteile haben. :eek:

Dadurch, dass der AG nun genau sehen kann, wie es dir geht, was du nicht mehr kannst und wo es Probleme gibt, kann er das für eine Kündigung verwenden.
 
Hallo Indianerin

Das gilt aber nicht für Beamte auf Lebzeit. Die können entlassen werden, die werden dann in den Ruhestand versetzt.
Dabei kommt es darauf an, ob ein anerkannter Dienstunfall für den Ruhestand verantwortlich ist. Ist dies der Fall, geht der Beamte mit erhöhten Bezügen, wenn nicht dann siehts schlecht aus.
Für HWS Schaden gilt nur: BEM kann er annehmen muss aber nicht. Wenn nicht, entstehen ihm keine Nachteile. Wenn es ihm negativ ausgelegt wird, begehen die anderen einen groben Verstoß.
Wenn er das BEM annimmt, dann kann er alleine bestimmen, wen er bei dem Gespräch dabei haben will. Es kann sein: Dienstvorgesetzter (vorsicht Feind), BEM Beauftragter (ist meist vom ärztl. Dienst Abt. P) der pol. soziale Dienst (meistens gut) und einer vom Personalrat.
Dann wird in einem Gespräch ausgearbeitet, wie die Wiedereingliederung gestaltet wird.
Wenn HWS Schaden einen Schwerbehindertenausweis hat, siehts gleich noch mal besser aus.
Dann muss ihm eine Arbeit gegeben werden, die er wegen seiner Behinderung auf Dauer ausüben kann.
Ob HWS Schaden wegen des BEM Versäumnisses eine Heilbehandlung bekommt weiß ich nicht.
Mit Sicherheit kann er darauf bestehen, da es sich um einen anerkannten DU handelt.
Wenn nötig muss er wenn er bei der Gewerkschaft Mitglied ist, einen Antrag stellen auf Kostendeckung stellen und vorm VG klagen.


Grüsse
A43
 
Hallo Andreas,

soweit ich es nachvollziehen kann, sind die Hinweise alle richtig. Nur ein paar kleine Aspekte, die uU eine Rolle spielen könnten.

Wenn er das BEM annimmt, dann kann er alleine bestimmen, wen er bei dem Gespräch dabei haben will. Es kann sein: Dienstvorgesetzter (vorsicht Feind), BEM Beauftragter (ist meist vom ärztl. Dienst Abt. P) der pol. soziale Dienst (meistens gut) und einer vom Personalrat.

#HWS-Schaden ist bei einem anderen Dienstherrn beschäftigt. Ob es da eine vergleichbare Stelle wie den pol. sozialen Dienst gibt weiss ich nicht. Es herrschen hier auch völlig andere Strukturen.

Mit Sicherheit kann er darauf bestehen, da es sich um einen anerkannten DU handelt.

Hier liegt das Problem darin, dass zwar ein DU anerkannt wurde, jedoch dies auf bestimmte Verletzungen beschränkt ist. Es geht aber um die weiteren Verletzungen, die nicht in der DU-Anerkennung berücksichtigt wurden. Da bedarf es eben noch eines Nachweises, der sicher nur gutachterlich und - bei weiterer zu vermutender Ablehnung - auf dem Klageweg vor dem VG zu erbringen ist.


Gruss

Sekundant
 
Hallo zusammen und danke für die Antworten!

Bei der BEM-Frage gings darum, dass nach dem Unfall, als ich wieder arbeitete 2011, kein BEM angeboten wurde (wurde versäumt).

Ich wollte wissen, was daraus folgt bzw. ob ich daraus Schritte ableiten kann.

Die Frage ist geklärt: nichts folgt daraus, denn ich wurde nicht anschließend für dienstunfähig erklärt + aus Dienst entlassen.
--> Wird BEM seitens AG / Dienstherrn nicht angeboten, so kann das Konsequenzen haben, sofern die krankheitsbedingte Kündigung / Dienstunfähigkeit ausgesprochen wird.
Weitere Infos unter: http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?t=26047&page=6#ixzz2FQd5Ikdk

In dem Thread ca. um Beitrag #55 herum finden Suchende weitere Infos zu BEM, gute Links von anderen Usern - nicht nur für Beamte.

Liebe Grüße
HWS-Schaden

P.S.: Die von Sekundant genannte Problematik trifft zu.
*
*
 
Hallo HWS,

bist du bei einen Land oder Bund oder bei einem PNV.

gruß
netzguru
 
Hallo netzguru,

es ist ja nicht gerade meine Art, Fragen zu beantworten, die ausdrücklich nur an andere gerichtet sind oder denen die Obliegenheit darüber zusteht.

Aber aus den Beiträgen und den genannten zuständigen Stellen, die auf Bremen ausgerichtet sind, dürfte es klar sein, dass nur das BL/der Stadtstaat Bremen in Frage kommen kann.
Ich denke, damit kein Geheimnis zu verraten oder gar datenschutzrechtlich auffällig zu werden.


Gruss

Sekundant
 
Danke (trotzdem), Sekundant, nee, war nicht geheim,
ich hab ja im "Profil" stehen, dass ich Landesbeamten Bremens angehöre.

Hallo @netzguru,
was ist PNV?
Mir ist auch nicht klar, worauf deine Frage abzielt, ich bin gespannt :)

Liebe Grüße
HWS-Schaden
 
Wenn HWS Schaden einen Schwerbehindertenausweis hat, siehts gleich noch mal besser aus.
Dann muss ihm eine Arbeit gegeben werden, die er wegen seiner Behinderung auf Dauer ausüben kann.

Hallo Andreas,

als ich die beiden Sätze von Dir las...musste ich einseits schmunzeln...und...zugleich an mich denken.
Das Beamtenrecht sieht zwar vor, dass BaL vor einer Pensionierung immer geprüft werden muss, ob eine modifizierte Stelle für den Beamten vorliegt und ggf. sogar geschaffen werden muss.
Die Praxis sieht aber da völlig gegensätzlich aus.
Ich wünsche Dir in Deinem Fall, dass Du nicht in einem Bereich arbeitest, wo man Dich schnell mal auf "Altenteil" abschiebt und dann ohne Anerkennung der Unfallfolgen.
Diese Prüfung läßt sich der Dienstherr gerne offen, wenn es um die Frage des Pensionsstatutes geht.

In disem Sinne alles Gute...
Beilitz
 
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