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Belastungserprobung nach Wegeunfall

Toco58

Nutzer
Registriert seit
13 Feb. 2009
Beiträge
2
Hallo, habe als Neumitglied in diesem Forum eine Frage zur Vorgehensweise der Berufsgenossenschaft bzw. des behandelnden Arztes.
Vorab zum Sachverhalt:
Ich bin von Beruf LKW-Fahrer mit Be- und Entladetätigkeit im öffentlichen Dienst. Ende Oktober 08 wurde mir auf dem Weg zur Arbeit, ich fuhr auf einem Roller, von einem PKW-Fahrer die Vorfahrt genommen. Folge: Sprunggelenkbruch (Weber B), OP mit Einsetzen von 6 Schrauben und einer Platte, stationär 7 Tage, anschließend im 2-Wochen-Takt arbeitsunfähig geschrieben durch den behandelnden Arzt in der Ambulanz des Krankenhauses mit 3 x wö. ambulanter Reha (Lymphdrainage und Krankengymnastik). Ich leide bis heute noch unter starken Wassereinlagerungen und Bewegungseinschränkungen, insbesondere beim Treppensteigen. Obwohl die weitere AU bis zum 20.02. ausgestellt worden war, wurde ich vorgestern telefonisch gebeten, mich schon heute beim Arzt einzufinden, da die BG wieder geschrieben habe.
Ich erhielt also heute 2 Din-A-4-Zettel, es handelte sich um Kopien, im Kopfteil stehen Name und Anschrift der Berufsgenossenschaft. Darunter steht: "Belastungserprobung. Ich halte eine Belastungserprobung für erforderlich und empfehle.... 1. Woche täglich 4 Stunden, 2. und 3. Woche täglich 6 Stunden, 4. Woche täglich 8 Stunden... bisherige Tätigkeit in eingeschränkter Form, es soll vermieden werden: langes Stehen, Arbeiten auf Gerüsten/schrägen Ebenen/Leitern, starke Beanspruchung des rechten Beins..."
Wer ist dieser ominöse "Ich", der die Belastungserprobung für erforderlich hält
Mit diesen Zetteln bin ich zu meinem Arbeitgeber gegangen. Mein unmittelbarer Vorgesetzter und die Sicherheitsfachkraft äußerten ihr Unverständnis für diese Maßnahme, da sie für mich nur dann eine sinnvolle Einsatzmöglichkeit haben, wenn ich voll belastbar bin. Durch verlangsamtes, weil schmerzhaftes Ein- und Aussteigen in den LKW halte ich komplexe Arbeitsabläufe auf, in die ich eingebunden bin.
Ich war in der vergangenen Woche auf dem Betriebshof und hatte mal versucht in den LKW einzusteigen, wie gesagt, alles nur langsam möglich und nicht ohne Schmerzen, ob die Kraft und das Gefühl zum Gasgeben und Bremsen schon da sind, habe ich gar nicht erst mehr getestet.
Wie ich von meinem Arbeitgeber erfuhr, hatte die BG eine Stunde vorher schon angerufen und die Belastungserprobung mit den entsprechenden Einschränkungen angekündigt. Mein Arbeitgeber hatte darauf erwidert, dass er diese Maßnahme nicht sinnvoll findet, worauf die BG geantwortet haben soll, dass diese Entscheidung beim Arzt liege.
Meine Fragen nun:
Wer entscheidet jetzt, ob und wann eine Belastungserprobung durchzuführen ist?
Was passiert, wenn ich am Montag die vorgegebenen vier Stunden nicht durchhalte?
Wie muss ich mich dann verhalten? Einfach wieder nach Hause gehen oder direkt zum behandelnden Arzt im Krankenhaus?
Wie soll ich den abschließenden Satz in dem Schreiben verstehen?:
"Der Vorschlag wurde mit dem Hinweis besprochen, dass der Arbeitgeber bei Durchführung der Belastungserprobung von diesem Schreiben Kenntnis erhält."
Ein Mitarbeiter der BG hatte mich übrigens einmal am 2. Tag meines Krankenhausaufenthaltes besucht, danach habe ich von der BG nichts mehr gehört.
Auch mein Anwalt geht davon aus, dass die gegenerische Haftpflichtversicherung für alle Kosten aufzukommen haben wird. Da aber das Ermittlungs- und Strafverfahren gegen den Unfallverursacher noch nicht abgeschlossen ist, hat dessen Haftpflichtversicherung die Übernahme des Schadens bis jetzt auch noch nicht anerkannt.
 
Hallo Toco,

normalerweise kümmert sich ein so genannter Berufshelfer um Unfallopfer!
Das heisst in der Adressleiste müßte schon stehen wer das ICH ist!
In dem Schreiben müßte auch ein Aktenzeichen dabei stehen - die letzten drei Buchstaben sind das Kürzel Deines Berufshelfers

Bei mir wurde auch einen Monat nach dem schweren Unfall entschieden sie müssen jetzt eine Arbeitserprobung machen.
Da ich genau so wenig dazu in der Lage war wurde mir sofort das Verletztengeld gestrichen!

Das heißt für Dich es bleibt Dir nichts anderes übrig als die Belastungserprobung am Montag zu beginnen!
Das heisst aber auch wenn Du nach ein/zwei Stunden merkst es geht absolut nicht mehr mußt Du zum behandelnden Arzt
gehen und Dir dies auch bestätigen lassen! (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung). Schreiben an die BG.

Wenn Du am Montagmorgen zum Arzt gehst und der Dich krank schreibt bzw. Dein Anwalt Dir weiter hilft ist das auch OK.

Zitat > ...der Belastungserprobung von diesem Schreiben Kenntnis erhält."

Dein Arbeitgeber hat genau so kurzfristig ein Schreiben bekommen wie Du wenn mit dem genannten Montag der 16.02. gemeint ist!
Das Verfahren (gegnerische Versicherung) dauert bedeutend als ein / zwei Monate da ist schon etwas Geduld gefragt!

Gruss Joachim
 
Hallo JoachimD.,
vielen Dank für die Infos.
Habe mir dieses Schreiben daraufhin noch einmal genau angesehen.
Es handelt sich um eine -Kopie für den Versicherten-, so steht es unten auf beiden Blättern.
Von Aktenzeichen weit und breit keine Spur. Dort, wo steht, Ihr Zeichen: Unser Zeichen: Ihr Ansprechpartner: Telefon: steht weiter nichts. Als wenn diese Angaben für diese Kopie abgedeckt worden wären.
Im Briefkopf sind Name und Anschrift der BG genannt. Aber daraus ist nicht zu erkennen, ob die BG der Absender oder der Adressat sein soll.
Natürlich werde ich am Montag meinen Dienst antreten und arbeitsmäßig versuchen, mein Bestes zu geben.
Ich werde weiter berichten, wie der Montag dann verlaufen sein wird.
Gruß, Thomas.
 
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