Hallo,
im Tread http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=90640#post90640 wurde von slahan behauptet, dass zur Berechnung der Belastungsdosis bei einem BK 2108—Verfahren bereits Lasten ab 8 Kg zu den schweren Lasten zählen und in Berechnung der Tagesbelastungsdosis einfließen müssen.
Ich kann das nicht glauben! Ein 10 Ltr.-Eimer Wasser wiegt ja schon wesentlich mehr. Als logische Konsequenz müßte dann auch die MdE erhöht werden. Denn im Regelfall wird man bei der Anerkennung einer BK 2108 mit 20 % MdE „abgespeist“. Wenn ich aber keine Lasten über 8 Kg mehr heben und tragen darf, bin ich mit Sicherheit im gesamten Erwerbsleben nicht mehr zu 80 % einsetzbar.
Wer kann dazu definitiv was schreiben? Ist vielleicht ein Fachmann - ggf. von einer BG hier im Forum vertreten, der uns aufklären kann?
Grüße von
IngLag
im Tread http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=90640#post90640 wurde von slahan behauptet, dass zur Berechnung der Belastungsdosis bei einem BK 2108—Verfahren bereits Lasten ab 8 Kg zu den schweren Lasten zählen und in Berechnung der Tagesbelastungsdosis einfließen müssen.
Ich kann das nicht glauben! Ein 10 Ltr.-Eimer Wasser wiegt ja schon wesentlich mehr. Als logische Konsequenz müßte dann auch die MdE erhöht werden. Denn im Regelfall wird man bei der Anerkennung einer BK 2108 mit 20 % MdE „abgespeist“. Wenn ich aber keine Lasten über 8 Kg mehr heben und tragen darf, bin ich mit Sicherheit im gesamten Erwerbsleben nicht mehr zu 80 % einsetzbar.
Wer kann dazu definitiv was schreiben? Ist vielleicht ein Fachmann - ggf. von einer BG hier im Forum vertreten, der uns aufklären kann?
Grüße von
IngLag