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Belastungsberechnung zur BK 2108

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

im Tread http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=90640#post90640 wurde von slahan behauptet, dass zur Berechnung der Belastungsdosis bei einem BK 2108—Verfahren bereits Lasten ab 8 Kg zu den schweren Lasten zählen und in Berechnung der Tagesbelastungsdosis einfließen müssen.

Ich kann das nicht glauben! Ein 10 Ltr.-Eimer Wasser wiegt ja schon wesentlich mehr. Als logische Konsequenz müßte dann auch die MdE erhöht werden. Denn im Regelfall wird man bei der Anerkennung einer BK 2108 mit 20 % MdE „abgespeist“. Wenn ich aber keine Lasten über 8 Kg mehr heben und tragen darf, bin ich mit Sicherheit im gesamten Erwerbsleben nicht mehr zu 80 % einsetzbar.

Wer kann dazu definitiv was schreiben? Ist vielleicht ein Fachmann - ggf. von einer BG hier im Forum vertreten, der uns aufklären kann?

Grüße von
IngLag
 
Hallo IngLag,
hier ein BSG Urteil vom 18.11.08.
Ich verstehe zu wenig davon, um zu beurteilen, ob es nützlich ist. aber beim stöbern im WWW stösst man auf auch für andere evtl. interessantes.
http://lexetius.com/2008,4004
MfG Paro
 
Hallo Paro,

vielen Dank für Deine Antwort. Es ist das erste Urteil seit dem BSG Urteil, das ich zu einem BK 2108-Verfahren lesen konnte. Daraus lassen sich einige der neuen Berechnungsgrundlagen herausarbeiten.

Grüße von
IngLag
 
Hallo,
verstehe ich nicht ganz, aber das Urteil steht seit fast 2 Monaten im Dir zugänglichen FAQ-Bereich. Da stehen übrigens noch eine Menge weiterer Urteile, auf die wir nicht jedes Mal neu verweisen, aber die Frage ist natürlich, wenn diejenigen, die Zugang dazu haben, sie nicht lesen, wer dann? Für wen oder was machen sich die Leute die Arbeit? Vielleicht sollten wir einen Lehrgang oder Unterweisung einstellen: Wie Suche ich im Forum? Wie suche ich in Suchmaschinen? Welche Stichworte oder Begriffe bringen den meisten Erfolg? ;-)
Nur so als eine kleine Anregung .....

Gruß von der Seenixe

PS.bin heute irgendwie nicht gut drauf und werde mal einfach das Forum heute ruhen lassen....Die Sonne scheint so schön....
 
Sorry Seenixe,
aber die BK#en des Knochengerüstes sind nicht meine Baustelle, aber nach dem vorgegangenen Threat vom IngLag fand ich es für ihn evtl. interessant.
Ich wollte euch nicht rechts oder links überholen. Würde mir sowieso nicht gelingen.
Schönen Sonntag
Paro
 
Hallo IngLang,
ich muss dazu (zu den 8 kg) doch noch etwas ergänzen.
1. Lasten ab ca. 8 kg müssen nicht berücksichtigt werden. Sie werden durch die Berechnung automatisch einbezogen, aber nur beim einarmigen Heben. Werden Lasten zweiarmig gehoben und dass kommt häufiger vor, gelten natürlich andere Lasten als Einstieg.
2. Diese 8 kg beeinflussen keinesfalls die MdE. Diese ist abhängig vom Körperschaden.
3. Das BSG-Urteil bezeiht sich nur auf die Neuberechnung der Tagesdosis und sagt weiter, dass ab 12,5 MNh mit einem Gesundheitsrisiko gerechnet werden kann und ein medizinischen Gutachten weitere Klärung brigen muss.
4. Keiner hat festgelegt, dass Lasten über 8 kg nicht mehr getragen werden dürfen. Diese Gewichte fliesen nur in die Berechnung ein. das ist das Problem. Mit "schweren Lasten", wie in der BKV vorgegeben, hat das nichts mehr zu tun.

IngLang, ich würde mich freuen, wenn wir darüber weiter diskutieren könnten - wenn Du willst.

Gruß
slahan
 
Hallo Seenixe,

dass ich im FAQ-Bereich noch nicht nach einem neueren Urteil gesucht habe liegt daran, dass sich dieses Thema für mich persönlich erledigt hat, weil meine BK 2108 ja anerkannt ist. Mir ging es in letzter Zeit nur darum zu versuchen, "hasenmutter" in ihrem Verfahren behilflich zu sein. Damit aber in ihrem Tread nicht zu sehr abgeschweift wird, habe ich einen Neuen aufgemacht, um über Konsequenzen des BGH-Urteils, sowie über neue Erkenntnisse und Auslegungsmöglichkeiten zu diskutieren. Nach Möglichkeit mit mehreren Usern, die über ein gewisses Fachwissen verfügen.

Hallo slahan,

ich werde aus Deinen Ausführungen nicht ganz schlau. Mal schreibst Du, dass es keine Tagesdosismehr gibt, dann bezieht sich Deiner Meinung nach das BSG-Urteil auf die Neuberechnung der Tagesdosis.

Was meinen Einwand bezüglich der MdE betrifft, bezog sich das darauf, dass Du 8 Kg als schwere Last bezeichnet hattest. Dies wäre dahingehend wichtig gewesen, weil laut BKV für langjähriges Heben und Tragen schwerer Lasten nach der Verdachtsmeldung bzw. Anerkennung Unterlassungszwang besteht. Und wenn ich nur noch bis 8 Kg heben und tragen darf, wirkt sich das auf die Verfügbarkeit im Erwerbsleben wesentlich mehr aus, als wenn ich je nach Alter noch 15 bzw. 20 Kg heben und tragen darf.

Grüße von
IngLag
 
Hallo IngLang,

die Sache ist doch ziemlich kompliziert und ich habe mich wahrscheinlich auch nicht korrekt ausgedrückt.
Die Aufgabe der Tätigkeit mit dem Heben und Tragen von schweren Lasten hat nichts mit dem MDD zu tun.

Mit Hilfe des MDD wird eine Lebensdosis errechnet. Hier gibt es nach wie vor eine Tagesdosis. Früher wurde alle Tagesdosen über 5.500 Nh bei der Gesamtdosis mit berücksichtigt. Diese Grenze gilt jetzt nicht mehr. Es müssen alle Tagesdosen berücksichtigt werden.
Eine Hürde gibt es aber noch. Die Druckkraft auf die Bandscheibe muss mindestens 2700 N betragen. Diese Forderung wird beim einhändigen Heben bei ca. 8 kg erreicht. Beim Tragen werden die 2700 N (je nach Trageart) bei ca. 15 kg erreicht.
Alle Einzeltätigen (Heben und Tragen) über 2700 N werden dann bei der Tagesdosis berücksichtigt und dann – auch wenn sie unter den ehemals 5.500 Nh liegt – zur Gesamtdosis aufaddiert.

Somit werden jetzt Tätigkeiten berücksichtigt, die vorher keine Rolle spielten. Die neue Gesamtdosis kann durchaus das Doppelte bis Dreifache des Alten Wertes erreichen.

Diese Berechnung hat meines Wissens jedoch nichts mit der Aufgabe der Tätigkeiten für das Heben und Tragen von schweren Lasten zu tun. Hier gelten nach wie vor die Werte 25 kg (Männer) und 15 kg (Frauen).

Gruss slahan
 
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