Tscharlie
Erfahrenes Mitglied
Hallo ,
ich hatte 1999 schweren Autounfall , MDE 30 % ,
Geplant war das ich den Elterlichen Betrieb übernehme, was ich auch von 2004 - 2006 " versucht " - probiert habe ,
nicht das ich mir nachher vorwerfe warum hast du es nicht probiert ......
Jetzt wird versucht den Verdienstausfall ( bis zum Rentenbeginn 67 Jahre geltend zu machen )
Wie auch immer kam die Dt Rentenversicherung auch ins Spiel .
" Es ist kein Beitragschaden gem § 119 SGB X entstanden ,
weil sie unabhängig von Ihrem Verkehrsunfall den Betrieb der Eltern
übernommen hätten "
Wie sind den eure Erfahrungen mit § 119 SGB X ,
wer kann mir T I P P S geben , Urteile ?
Im Voraus Vielen Dank.
Schönen Tag
Tscharlie
ich hatte 1999 schweren Autounfall , MDE 30 % ,
Geplant war das ich den Elterlichen Betrieb übernehme, was ich auch von 2004 - 2006 " versucht " - probiert habe ,
nicht das ich mir nachher vorwerfe warum hast du es nicht probiert ......
Jetzt wird versucht den Verdienstausfall ( bis zum Rentenbeginn 67 Jahre geltend zu machen )
Wie auch immer kam die Dt Rentenversicherung auch ins Spiel .
" Es ist kein Beitragschaden gem § 119 SGB X entstanden ,
weil sie unabhängig von Ihrem Verkehrsunfall den Betrieb der Eltern
übernommen hätten "
Wie sind den eure Erfahrungen mit § 119 SGB X ,
wer kann mir T I P P S geben , Urteile ?
Im Voraus Vielen Dank.
Schönen Tag
Tscharlie