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Beitragregress nach § 119 SGB X

Tscharlie

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
28 Apr. 2009
Beiträge
780
Ort
baden württemberg - A A
Hallo ,
ich hatte 1999 schweren Autounfall , MDE 30 % ,
Geplant war das ich den Elterlichen Betrieb übernehme, was ich auch von 2004 - 2006 " versucht " - probiert habe ,
nicht das ich mir nachher vorwerfe warum hast du es nicht probiert ......
Jetzt wird versucht den Verdienstausfall ( bis zum Rentenbeginn 67 Jahre geltend zu machen )
Wie auch immer kam die Dt Rentenversicherung auch ins Spiel .
" Es ist kein Beitragschaden gem § 119 SGB X entstanden ,
weil sie unabhängig von Ihrem Verkehrsunfall den Betrieb der Eltern
übernommen hätten "

Wie sind den eure Erfahrungen mit § 119 SGB X ,

wer kann mir T I P P S geben , Urteile ?

Im Voraus Vielen Dank.

Schönen Tag

Tscharlie
 
Hallo Tscharlie,

was ist mit den Jahren zwischen 1999 und 2004? Hat die DRV dafür Beitragsgeress geltend gemacht?

Mein Unfall war in 2002 und ich bin danach auch wieder arbeiten gegangen, aber die DRV hat jetzt angefangen zumindest schonmal für die Jahre 2003 + 2004 den Regress zu fordern. Dazu haben Sie meine zivilgerichtliches Urteil aber angefordert und sich beim Regress darauf bezogen.

Hast du gegen den Unfallgegner ein Feststellungsurteil auch gerade in Bezug auf den Zukunftsschaden?

Wenn ja, dann unverzüglich an die DRV senden und sie mal freundlichst bitten, deine Interessen zu vertreten, damit du sie nicht auch noch verklagen musst.

Denn die Regelungen des SGB X sollen sicherstellen, dass der Schaden in Form der Störung des Versicherungsverlaufes infolge Ausbleibens von Beitragszahlungen oder durch Inanspruchnahme von Leistungen durch Naturalresitution ausgeglichen wird. Es ist dir nicht möglich auf zivilrechtlichem Weg diesen Schaden selbst geltend zu machen, weshalb die Regelungen des SGB X die treuhänderische Zession der DRV in deinem Interesse vorsieht.


Gruss
[FONT=&quot]tamtam[/FONT]
 
hallo Tam Tam ,
Vielen Dank für deine Antwort,
ich habe nach fast 10 Jahren den Dorf - und Bauernanwalt von unserer Stadt in einen Fachanwalt für Verkehrsrecht - den ich hier im Forum gefunden habe - ausgetauscht.
Jetzt geht es vorwärts im Gegensatz zu früher....
Die Rentenversicherung hat von 1999 - 2003 Regress gemacht .
2003 wurde das Schmerzensgeld abgefunden :
"Dem Geschädigten wird hinsichtlich des künftigen materiellen Schadens der Status eingeräumt , den er aufgrund eines Feststellungsurteils hätte . Verjährungsverzicht für materielle Zukunftsschäden .
Die Geltendmachung von weiteren in der Zukunft liegenden materiellen Ansprüchen bleiben ausdrücklich vorbehalten .


Die dt Rentenversicherung schreibt 2004 :
" Beitragregress nach § 119 SGB X :
Wir bitten Sie , uns auch jedem weiteren unfallbedingten Erwerbsschaden
---------------
( Arbeitsunfähigkeit , Arbeitslosigkeit , Minderverdienst ) zu unterrichten .
Das liegt in Ihrem Interesse , denn nur dann können wir Ersatz für ausfallende Beiträge geltend machen, damit sich die spätere Rente nicht vermindert .

Schönen Tag noch

Tscharlie
 
Hallo Tscharlie,

dann mal ganz schnell die DRV zur Erklärung auffordern, denn möglicherweise haben die die Jahre 2004, 2005 und 2006 verschlafen und hier ist schon Verjährung eingetreten (ich will keine Panik machen und ich kenne auch nicht das Datum deines Zivilurteils, aber prüf das SOFORT).

Gruss
tamtam
 
Hallo Tam Tam ,

wie ich sehe bist du in die komplette Problematik sehr gut involviert ,

das mit der Verjährung kann sehr gut schon eingetreten sein ,

aber das wichtigste ist was passiert mit den Beiträgen für die ZUKUNFT ,

wenn ich jetzt Verdienstausfall / Erwerbsschaden bis zum Rentenbeginn

67 Jahre ausbezahlt bekomme ( -00 000 € ) und es werden keine

Beiträge regressiert .

- die Rente ist niedriger.....

Das einzigste Urteil das ich gefunden habe :
BGH 18 . 12 . 2007 - VI ZR 278 / 06
bezieht sich auf einen Beamten und kann nicht herangezogen werden.

Tschau

Tscharlie
 
Hallo Tscharlie,

rechne auf Grund des Zivilurteils deinen Beitragschaden für ab der Jahre 2004 aus bis einschließlich 2010 (soweit du das für dieses Jahr absehen kannst - ansonsten halt nur bis 2009) und fordere die DRV unter Fristsetzung auf, den Schaden geltend zu machen.

Wenn die Haftpflicht dann irgendwann bis Rentenbeginn abgefunden hat, dann eben nochmal die gleiche Rechnung für die DRV und wieder mit Fristsetzung.

Falls Verfährung eingetreten ist... Ich schätze, dann kommst du um eine Schadensersatzklage gegen die DRV vor dem Landgericht nicht umhin. Da sie ja bereits frühere Jahre regressiert haben, können sie ja keine Unwissenheit vorschützen.

Also wieder jede Menge Arbeit für dich.

Um der DRV den Wind aus den Segeln zu nehmen: Gibt es irgendwelche ärztlichen Unterlagen, aus denen hervor geht, dass du wegen der Unfalfolgen den Betrieb wieder aufgegeben hast?

Andererseits, wenn die gegenerische Haftpflicht dies offenbar schon anerkannt, hat die DRV kein Recht hier eine eigene Bewertung zu deinem Nachteil vorzunehmen, denn sie sind nur ausführendes Organ zum durchsetzen deines Anspruchs.

Gruss
tamtam
 
Hallo ,
ich habe laut Rechtsanwältin die DT Rentenversicherung aufgefordert , mir meine Altersrente auszurechnen die ich mit Vollendung des 67 LJ erhalten würde, und andererseits welche EURO Beträge aufzubringen sind um bei der dt Rentenversicherung mit 67 Lebensjahren die Rente zu erhalten...
ANTWORT DT RENTENVERSICHERUNG :
Die von Ihnen gewünschte Rentenauskunft :
- ohne den Unfall bei freiw. Beitragszahlung bis 67LJ bzw
- mit einer abh. Beschäftigung bis 67 mit Entgeltleistungen
kann bem § 109 SGB VI nicht erstellt werden. Eine "Hochrechnung " unter Einbeziehung künftiger Beiträge ist gesetzl nicht vorgesehen und wird daher von uns auch nicht erteilt .
Unter GOOGLE habe ich § 109 ausfindig gemacht ua
( 3 ) 3....eine Prognose über die Höhe der zu erwartenden
Regelaltersrente...

das heißt die Sachbearbeiterin hat warum auch immer KEINE Zeit / Interesse sich darum zu kümmern ...

SCH:::: ade
Schönen Abend

Tscharlie
 
Hallo TamTam,
auch ich habe im Internet nach § 119 SGB X gesucht und nichts gefunden. Wie verhält es sich denn wenn noch § 116 SGB X dazu kommt? Viell weisst Du ja mehr.

Gruß
Uwe
 
Hallo ,
ich suche einen

" Rentenberater "

der mir folgendes ausrechnet : ... welche Altersrente ich mit Vollendung des 67 Lebensjahres monatlich erhalten würde und andererseits welche € - Beträge ich aufzubringen habe um Anwartschaften in der gestzl. Rentenvers. zu erwerben , bis ich 67 bin .
Am besten wäre Baden - Würtemberg .

Die LVA macht es nicht.
Der VDK macht es nicht.

Bin auf eure Vorschläge gespannt.

Im voraus Vielen Dank.

Tscharlie
 
Hallo Tscharlie,

leider muss ich der LVA und dem VDK recht geben: Man kann dieses nicht ausrechnen! Das Problem ist, dass man nicht weiß, was Du heute verdienst/verdienen würdest, was zu zukünftig verdienst/verdienen würdest und ob Du wirklich bis zum 67. Lebensjahr arbeiten gehen würdest und nicht ggfs. mit 58 entlassen würdest und dann ALG beziehst!

Da sind zu viele Faktoren enthalten, die heute nicht feststellbar sind, dass kann man nicht ausrechnen!

Die einzige Möglichkeit, die Du hast: Eine private Rentenversicherung. Dort kann man z. B. festlegen, dass man ab Alter X (hier: 67) folgende Rentenzahlung erhalten möchte (Beispiel: 2000 € pro Monat). Dann kann man hier einen monatlichen Beitrag auf der Grundlage von Eintrittsalter, Rentenalter und monatlicher Rente berechnen.

Wenn Du eine solche Berechnung brauchst, dann kannst Du Dich bei mir melden. Wir haben Spezialisten, die solche Berechnungen anstellen können!

Andreas
Jupp´s Sohn
 
Hallo Jupp,
in dem von siegfried eingestellten Urteil vom
LG Stuttgart vom 26 . 1 . 2005 , 14 O542 / 01

Materieller Schaden bei Körperverletzung: Wichtiger Grund für eine Kap. abfindung
und Berechnung des Barwerts des Verdienstausfalls

Randnummer ua : 297 : " In die Rentenbarwertformel ( das LG Stuttgart verfügt über ein
hauseigenes Berechnungsprogramm ) ist die Anzahl und die
Höhe der Raten einzustellen, die pro Jahr über den
Zeitraum von 18 Jahren( Urteilsabhängig -> Tscharlie ) hinweg
zu zahlen wären.

Randnummer 306 : In die Rentenbarwertformel eingestellt errechnet sich aus diesen
Grundlagen zu zahlende Raten pro Jahr in Höhe von......

Es gibt schon Berechnungsprogramme.....

Tschau

Tscharlie
 
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