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Beiträge freiwillig versichert mit BU-Rente

Reiler

Mitglied
Registriert seit
11 Juli 2008
Beiträge
83
Guten Morgen,

ich muss euch doch noch mal um Hilfe bitten. Die letzten Wochen bzw. Monate waren sehr anstrengend.
Nach meinem Unfall 2008 zahlt jetzt eine BU-Versicherung monatlich. Mit der anderen BU-Versicherung habe ich vor Gericht einen Vergleich des gegnerischen Anwalts angeboten bekommen den ich dann auch angenommen habe, hatte einfach die Schn...e voll!
Da ich keinen Betriebsnachfolger finde, werde ich meinen Betrieb zum 31.12.2014 abmelden.
Nun zu meiner Frage. Ich bin die letzten Jahre freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Wie läuft das dann ab dem 1.1.15? Ich habe keinen Betrieb mehr und nur die monatlichen Einnahmen der BU-Rente. Kann ich in der Familienversicherung meiner Frau aufgenommen werden, oder gibt es da einen verminderten Satz bei den Krankenkassen?
Ich habe jetzt schon lange im Netz gesucht und nicht wirklich viel gefunden, bei der Krankenkasse möchte ich aber erst anrufen wenn ich weiß in welche Richtung es laufen kann!
Vielen Dank für Eure Hilfe!
 
Moin moin!

Ich habe im Netz folgendes gefunden:

Auch Zahlungen aus einer Rentenversicherung verwirken den Anspruch auf die Familienversicherung, sobald die Zahlungen die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten. Dies hat das BSG mit Urteil vom 25.1.2006 unter : Az. B 12 KR 10/04 R festgestellt. (http://news.private-krankenversicherung.org/ergaenzung-zur-familienversicherung/#)

hier sind zwei verschiedene Varianten zu unterscheiden (§ 5 Absatz 1 Nr. 11 SGB V): (http://www.gutefrage.net/frage/ist-...levant-fuer-die-krankenversicherungsbeitraege)

1) Wenn man während des Berufslenbens (fast) immer in einer dt. gesetzlichen Krankenkasse versichert war, ist man als Rentner in der Krankenversicherung dr Rentner (KVdR) versichert. Dann sind private Rentenzahliungen nur dnn beirtragspflichtig, wenn sie Teil derr betrieblichen alterversorgung sind, d. h. wenn die Beiträge über den Arbeitgeber im Rahmen einer Direktversicheerung gezahlt wurden. Wenn die Beiträge immer privat (also ohne Arbeitgeberbeteiligung) überwiesen wurden, sind als Rentner aus der BU-Rente keine Beiträge zu zahlen.
http://www.vdek.com/versicherte/Mitgliedschafts-Beitragsrecht/versorgungsbezuege... -> erster Link Punkt 3.1.3.6
2) Wenn man während des Berufslebens Zeiten in einer privaten Krankenversicherung (oder im Ausland) hat, sind als freiwillig versicherter Rentner (fast) alle Einnahmen beitragspflichtig. Die private BU-Rente gehört dann zu den beitragspflichtigen Einnahmen.
gesetze-im-internet.de/sgb_5/__240.html


Zur Höhe habe ich bei der Barmer KK (http://www.unfallopfer.de/forum/newreply.php?do=newreply&noquote=1&p=261652) Folgendes gefunden:
Freiwillig versicherte Rentner

Bei Rentnern, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen und somit freiwillig versichert sind, werden bei der Berechnung der Beiträge neben der Rente und den Versorgungsbezügen auch weitere Einkünfte, wie zum Beispiel Mieteinkünfte und Kapitalerträge, berücksichtigt.
Für die Beitragsberechnung aus Renten und Versorgungsbezügen gilt der allgemeine Beitragssatz von 15,5 Prozent. Andere Einkünfte, wie Miet- und Kapitaleinkünfte, werden mit dem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent belegt.
Beiträge aus Versorgungsbezügen

Versicherungspflichtige Rentner zahlen aus Versorgungsbezügen Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz zur Krankenversicherung von 15,5 Prozent. Der Beitrag ist allein vom Versicherten zu tragen.
Beiträge werden jedoch nur dann erhoben, wenn der Versorgungsbezug 138,25 Euro monatlich übersteigt.

Diese Sätze werden ebenfalls genannt im Beitrag http://www.finanztip.de/krankenversicherung-der-rentner/ bzw Bundesministerium für Arbeit und Soziales http://www.bmas.de/DE/Themen/Soziale-Sicherung/kranken-und-pflegeversicherung-der-rentner.html.

zur Höhe der Bemessungsgrenzen habe ich folgendes gefunden (http://www.tk.de/tk/versicherung-und-tarife/beitraege/beitragspflichtige-einnahmen/345862)

Auch der niedrigste Beitrag hängt nur bedingt von den persönlichen Einnahmen ab. Für ihn wurde vom Gesetzgeber ein theoretischer Wert festgelegt, die sogenannte Mindesteinnahme. Sie beträgt monatlich 921,67 Euro. Für Selbstständige liegt die monatliche Mindesteinnahme bei 2.073,75 Euro und für Existenzgründer, die den Existenzgründungszuschuss der Agentur für Arbeit beziehen, bei 1.382,50 Euro. Wer geringere Einnahmen hat, zahlt so viel Beitrag, als würde er über die monatliche Mindesteinnahme verfügen.

Hotte hatte dazu die Tage schon einen Anfrage.
Und so wie ich sowohl den Text oben als auch die Antworten auf Hotte´s Anfrage verstanden habe, zählt die BU-Rente als Einkommen.
Liegt sie über dem Satz für geringfügig Beschäftigte, dann geht es nicht mehr über die Familienversicherung sondern du mußt dich selber versichern.

Vllt. kann wer mit mehr fundiertem Wissen da ggf. Genaueres zu sagen.

gruß
 
Hallo buchfreundin,das ist schon sehr fundiertes Wissen was Du da hast...
Aber wenn einer mehr weiß gern her damit...:)
@ Reiler ja ich steh genauso wie Du vor einem großen ? was meine zukünftigen Krankenkassenbeiträge angeht und sich da zurecht zu finden ist sehr schwierig.
Ich hab vor kurzem erst wieder Post bekommen,wo ich echt nicht begreifen konnte was die jetzt wollten:confused:,klar war mir vorher schon das ich mich selber versichern muß weil meine EWR die Mindestgrenze übersteigt, jetzt wollen die aber noch meine Vorschußleistung (Todesfallleistung) aus der PUV und meine zu erwartende Unfallrente (1500/€) aus der PUV mit hinzunehmen zur Beitragsbemessung(Einkommen)....häh..:confused: Ganz unten stand auch noch drauf das Sie das zu versteuernde Einkommen(Einkommensteuererklärung) als Grundlage zur Beitragshöhe jährlich bräuchten.
Grad heute war ich mit dem Schreiben bei meinem zuständigen Finanzbeamten und selbst Dieser wurde sich aus dem Schreiben der gesetzl.Krankenkasse nicht schlau:confused:. Er meinte denn aber er wird sich drum kümmern, weil Grundsätzlich zählt folgendes:
1.Leistungen aus einer privaten Unfallversicherung sind steuerfrei,soweit es sich um Schadensersatz für körperliche Beeinträchtigung handelt (z.B.Schmerzensgeld,Invaliditätssumme,etc).
2.Die Unfallrente aus einer priv.Unfallversicherung wird in Höhe des Ertragsanteils besteuert (in meinem Fall 41J 37%)

Er meinte die Berechnung des Einkommens müßte seines Wissens auch für die gesetzl. Krankenkasse zählen.
Einkünfte in meinem Fall 610,-EWR + 555,-Unfallrente(37% von 1500,-€).
Wären in meinem Fall 1165 x15,5%=180,60 Krankenkassenbeitrag und nicht die von der Krankenversicherung geforderten 627,75 €/Monat (Beitragshöchstsatz durch die 20000,- Vorschußleistung)
Na mal gucken was da kommt,hätte nicht gedacht das mal ein Finanzbeamter mein "bester Freund" im Kampf gegen die Krankenversicherung ist....;)
 
Hallo,

Danke schon mal für die Antworten, ich denke mal da steht mir wieder einiges bevor?

Ich habe eben dann doch mal bei der Krankenkasse angerufen, ich soll ca. 14,? % von der BUrente an Beiträgen bezahlen.

Weiterhin wollen die noch 14,9 % von Mieteinnahmen. Ich merke schon, am besten hat man nix!

Wie sieht es dann aus wenn ich zwar ca. 1200,-€ Mieteinnahmen habe, aber für das selbe Objekt ca. 1400,-€/Monat an Abtragungen bezahle, dann mache ich ja monatlich ca. 200,-€ minus? Können die dann von meiner BU Rente abgezogen werden, bzw. vermindert sich dann der Beitragssatz?
 
Ich denke mal das Dir da evtl. auch das Finanzamt oder ein Steuerberater weiterhelfen kann. Weil nach gesundem Menschenverstand (dens bei Versicherern anscheinend oft nicht gibt) nur die Einnahmen im steuerlichen Sinne als Bemessungsgrundlage zur Beitragshöhe bei der gesetzlichen Krankenversicherung zählen können !
Die können doch nicht nur die Einnahmen ohne die dazugehörigen Ausgaben nehmen,ist doch kein Wunschkonzert oder :mad:
Naja ich wurd ja auch böse überrascht,aber laut Finanzamt war der Zahlungsbescheid der Krankenversicherung wohl Fehlalarm:eek:.
War aber schon ein Schlag in die Magengegend,da ich in letzter Zeit oft beim Finanzamt war (wegen Firmenaufgabe/Steuern) und da wurd mir ja schon schriftlich mitgeteilt,das ich in Zukunft mit den zu erwartenden Einkünften (EWR/priv Unfallrente) steuerfrei bleib da ich unter der Bemessungsgrenze von 16332,-€/Jahr liege und somit keine Einkommensteuerabschläge mehr zahlen brauch.Und denn kommt die Krankenversicherung und meint das meine zukünftigen Einkünfte über 4050,-€/Monat liegen,ohne jegliche Berechnungsgrundlage:mad:.
Naja, aber ich hab das Gefühl die Krankenversicherung versucht es erstmal, vieleicht ist ja jemand der die bittere Pille schluckt ohne zu mucken...;)
 
Moin moin!

Hmm, was den Bezug von Mieteinnahmen angeht bzw. die Berechnung, vermute ich mal mit schielendem Blick auf die Familie (Altersrente + Mieteinkünfte) folgendes:

Wenn Mieteinkünfte vorhanden sind, gibt es auch abzusetzende Ausgaben für diese Immobilien. Diese senken das tatsächliche Einkommen.
Der tatsächliche Wert ergibt sich aus der Steuererklärung, die als Nachweis und Berechnungssumme herangezogen wird.
Anschließend erfolgt in den weiteren Jahren eine Abschlagberechnung, zum Jahreswechsel dann Einreichen der Steuererklärung und Verrechnung der Abschläge mit tatsächlichem Wert. Und danach Nachzahlung/Rückerstattung der Beiträge.

Dazu auch
http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-vers...icherung/beitragspflichtige-einnahmen/346568:
... bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Hier berücksichtigt die TK die Bruttokaltmiete. Davon werden sogenannte durchlaufende Gelder - zum Beispiel Kosten für die Instandhaltung der Wohnung - sowie Werbungskosten abgezogen.


Bitte reichen Sie uns jeden neuen Steuerbescheid oder andere Einkommensnachweise unverzüglich in Kopie ein. So vermeiden Sie größere Nachzahlungen. Denn die TK ist bei höheren Einnahmen verpflichtet, diese immer ab dem Monat, nachdem Sie den Steuerbescheid erhalten haben, bei der Beitragsberechnung zu berücksichtigen - auch rückwirkend.



gruß
 
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