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Beispielhafte Rechtssprechung

Luise

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
6 Sep. 2006
Beiträge
940
Bayern nimmt ja gerne für sich in Anspruch, wirtschaftlich, bildungspolitisch und überhaupt führend in Deutschland zu sein. Zumindest das OLG Nürnberg will da auch seinen Teil zu beitragen.

Joker weist auf ein frisches Urteil des OLG Nürnberg hin:

http://www.unfallopfer.de/forum/showthread.php?p=10010#post10010

Der Kläger hatte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung 35.000 € Schmerzensgeld verlangt. Das OLG rechnete dem Kläger 30 % Mitschuld am Unfall an, machte sich weiter keine Gedanken über die Höhe des geforderten Schmerzensgeldes und verzichtete mit Hinblick auf das schleppende Regulierungsverhalten des Versicherers auf die sonst übliche Kürzung des Schmerzensgeldes um 30 %.

Nicht nur das:

Der Unfall geschah am 25.10.2004
Wann Klage erhoben wurde ist nicht ersichtlich
Urteil des LG Regensburg vom 25.06.2006
Beide Parteien gingen in Berufung
OLG Nürnberg urteilte schon am 22.12.2006 – ½ Jahr nach erstinstanzlichem Urteil
Und schon im Internet

Solche, der Versicherungsmaffia gegenüber unerschrockene, zügig und knallhart arbeitende Gerichte würden auch in anderen Bundesländern Beifall finden.
 
HALLO LUISE, toller BEITRAG, und in meinem bundesland, da freue ich mich doch glatt nochmal. lg natascha
 
Hallo Luise,

ich finde: Hier lies auch der Anwalt nicht lange mit sich spielen. Er muß ja sehr schnell Klage erhoben haben, wenn man sich die Zeitschiene anschaut. Das hier das zuständige Gericht sogar in dem kurzen Zeitraum auf Verzögerung erkennt, sehr gut. Dies läßt Unfallopfer sicherlich etwas zuversichtlicher in die Zukunft schauen, man sollte das Urteil seinem Anwalt immer wieder mal unter die Nase reiben. :D :D :)

Gruß von der Seenixe
 
schnelles Verfahren

Hallo Luise,
hast dich verschrieben. Unfall war 25.10.2005. Dann stimmt deine Rechnung auch.
Ich fand das so unglaublich, dass ich mir erst das Originalurteil ansehen musste, um es zu glauben.
War das ein Angehöriger von Stoiber
Gruß Cuti
 
Hallo Cuti,

danke für den Hinweis!

In der schriftlichen Ausfertigung des Urteils dürfte sich ein Schreibfehler eingeschlichen haben, dort steht in der Tat 25.Oktober 2005

In der Begründung steht aber 25.Oktober 2004

Wenn dem Kläger Zinsen ab 19.Oktober 2005 zugesprochen wurden, dürfte das das Datum der Klageerhebung sein. Eine Verzinsung ab einem Datum vor Unfall wird es auch im Stoiberland nicht geben.


http://www4.justiz.bayern.de/olgn/rspr/pdf/u_5u1921_06.pdf

Gruß
Luise
 
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