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beinwert

hartjo

Nutzer
Registriert seit
29 Aug. 2007
Beiträge
3
hallo und guten tag
ich hatte 2004 einen arbeitsunfall womein linker fuss ziwschen gabelstabler und flurförderfahrtzeug eingeklemmt. folgen alle zehen des fusses stehn 2cm inder luflt untere und obers sprunggenlenk auch unbeglich
die bg vergab ertsmal 20 % des fuss auf unbefristet
jetzt redet der gutachter von versorungsamt von einer minder belastung des linken beines von 20 %
wie ist das zuverstehen das bein ist doch mehr wert
 
Hallo Hartjo,

hier geht es um die Funktion des gesamten Beines einschl Fuss. Die Bewertung der BG und des Versorgungsamtes mit 20 % ist vorerst eine gute Bewertung.

Solltest für eine längere Zeit abwarten und dich ruhig verhalten.

VG
Liza
 
Hallo Hartja,
herzlich Willkommen hier im Forum. Die GdB und auch die MdE sind meiner Meinung nach etwas gering bemessen. Der Wert sollte eigentlich bei mind. 25% liegen. Ob bei der MdE oder der GdB vom Fuß oder vom Bein die Rede ist , dies ist völlig unwichtig, da es hier keinen zusätzlichen Faktor gibt. Wo Liza ihr Wissen her hat, ist mir nicht erklärlich. Die "Bibel der BG" geht auf alle Fälle von 25% aus und eigentlich sollte bei der Versteifung des OSG und des USG und der Stellung der Zehen noch ein Aufschlag erfolgen.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo seenixe,

komme gerade aus der Physio. Bei mir ist überwiegend der Operkörper (vor allem Hand, da aber HWS und BWS beim Sudeck eine gewichtige Rolle spielen) betroffen. Meine Physio ist heute mal an den Fuß, der vom Sudeck betroffenen Seite gegangen. Ich kann morgens kaum laufen vor Schmerzen. Sprich der ganze Körper reagiert auf das kranke Körperteil (die Hand).

Im Grund kann man sagen, dass nirgens die Mde bzw. GdB richtig bemessen ist. Ich kann doch medizinisch nicht negieren, dass der Funktionsausfalls einer Gliedmaße nicht auf den ganzen Körper (einschließlich Gehirn) wirkt.

Die Sozialmediziner sollten endlich mal anfangen, ganzheitlich zu denken - dann ginge es hier einigen besser!

Schöne Grüsse aus dem verregneten Süden!

Cateye
 
Hallo Liza,

wie kommst Du darauf, dass das eine gute Bemessung sei? Ich denke bei diesem Verletzungsmuster kannst Du auf keinen Fall mehr "normale" Schuhe tragen, allenfalls zugerichtete Orthopädieschuhe.

Hallo Hartjo,

wenn es richtig ist, was ich hiermit mutmaße (mit den Schuhen), dann würde ich auf alle Fälle gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, zumal Dein Bein vermutlich auf Dauer mitbetroffen ist. Ich denke vor allem, dass eine Arbeit im Stehen oder Laufen für Dich zur Qual geworden ist.

LG, Cateye
 
Hallo Hartjo,

erst einmal nehmen was man bekommt und dann überlegen, was man macht.

Widerspruch, Klage usw. dauert Jahre und es ist nicht sicher, dass man bekommt, was man will!

Ok?

Teresa
 
Hallo LIZA,
wie soll man Deine Antwort verstehen
Ich habe so langsam richtige Probleme mit Deinen Antworten.
Wenn die BG 20% gibt und das Versorgungsamt jetzt auch 20% geben will, mit was soll er sich da zufrieden geben? Dies reicht nicht zur Gleichstellung. Es gibt klare Unterschiede zwischen den Bewertungen der MdE und der GdB. Du kannst dies gerne nachlesen, aber lasse hier solche Antworten.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

wenn du meinst und bessere Vorschläge mit Erfolg hast, kein Problem.

Halte meine Finger im Zaum.

Liza
 
hallo danke für eure antwortten
leide jetz auch noch an schlaf apnö mit nasen beatmung und hybersensiblen atemweg bescheinigungen von ärtzten eingereicht
warte mal auf reaktion
ich gehe nur in orthopädische schuhen
 
Klare Unterschiede

"Ich habe so langsam richtige Probleme mit Deinen Antworten.
Wenn die BG 20% gibt und das Versorgungsamt jetzt auch 20% geben will, mit was soll er sich da zufrieden geben? Dies reicht nicht zur Gleichstellung. Es gibt klare Unterschiede zwischen den Bewertungen der MdE und der GdB. Du kannst dies gerne nachlesen, aber lasse hier solche Antworten." schreibst du, seenixe
Liebe seenixe - wo finde ich diese klaren Unterschiede? Ich erlebe nur, dass MdE und GdB 1:1 übernommen wird! Bin da echt dankbar für Hinweise. Denken tue ich das auch, aber ich finde nichts
lieben sonntäglichen Gruß
omosedo:(
 
Hallo Omosedo,
Dies ergibt sich bereits aus der unterschiedlichen Beschreibung:
GdB = Grad der Behinderung
Eine Behinderung ist in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) definiert als eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Behinderungen sind also nicht alterstentsprechende und andauernde Beeinträchtigungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit. Nach dem Schwerbehindertengesetz ist in Deutschland das Versorgungsamt für die Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig. Es prüft nach entsprechendem Antrag vorliegende Unterlagen und fordert ggf. weitere Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an. Im Bescheid wird dann bei Anerkennung der Behinderung ein Grad der Behinderung angegeben. Dieser variiert je nach Schwere zwischen 20 und 100 und ist in Zehnerwerten gestaffelt. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht addiert sondern in ihrer Gesamtheit bewertet. Zum Beispiel führt Erkrankung A zu 50, B zu 30. Insgesamt werden aber keine 80, sondern z.B. 60 festgestellt. Ab einem Grad von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Das Versorgungsamt stellt dann einen entsprechenden Ausweis aus. Erkrankungen, die in die Berechnung des GdB einfließen müssen für die MDE überhaupt nicht relevant sein.

MDE = Minderung der Erwerbsfähigkeit
Die MdE richtet sich danach, wie sehr die infolge des Versicherungsfalls eingetretene Minderung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens eines Versicherten seine Arbeitsmöglichkeiten einschränkt. Ist die Erwerbsfähigkeit durch mehrere Versicherungsfälle gemindert, wird die MdE für jeden Versicherungsfall gesondert festgestellt, und dementsprechend werden mehrere Renten gezahlt. Der Grad der MdE wird in Prozent angegeben und wird von der gesetzlichen Unfallversicherung benutzt.

GdB und MdE - Was ist der Unterschied?
Neben dem GdB gibt es auch noch die MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die beiden Begriffe sagen im Prinzip das Gleiche aus und werden nach den gleichen Grundsätzen bemessen. GdB und MdE unterscheiden sich nur dadurch, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nur auf Schädigungsfolgen bezogen ist (kausal), der Grad der Behinderung GdB hingegen auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von der Ursache (final). Außerdem wird der GdB in 10er-Graden angegeben (zum Beispiel: "Er hat einen GdB von 50"), die MdE in sogenannten "Vomhundersätzen" ("Er hat eine MdE von 50 vom Hundert").
Die MdE bezieht sich ursprünglich noch auf Versorgungs- und Entschädigungsgesetze in Zusammenhang mit der Entschädigung von Kriegsopfern. Bei diesen Kriegsversehrten bestehen zwischen einer Behinderung, die durch eine Verletzung im Krieg herbeigeführt wurde, und der Minderung der Erwerbsfähigkeit eindeutig kausale Zusammenhänge. Die meisten Menschen mit Behinderungen heute haben keinen Krieg erlebt. Ihre Behinderung ist angeboren, durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht. Da eine Behinderung zudem nicht notwendigerweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit mit sich bringen muss - viele Menschen haben einen hohen GdB, sind jedoch im Beruf überhaupt nicht eingeschränkt - , wurde der Begriff 1986 schließlich in GdB geändert. In manchen Schwerbehindertenausweisen findet man aber noch die Zusatzvermerke "EB", "VB" oder "kriegsbeschädigt", die unmittelbar mit der MdE zusammenhängen. In speziellen Bereichen der sozialen Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz) und bei der gesetzlichen Unfallversicherung spielt die MdE noch heute eine Rolle.

Ich hoffe, jetzt ist der Unterschied genügend herausgestellt.

Gruß von der Seenixe
 
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