Hallo Omosedo,
Dies ergibt sich bereits aus der unterschiedlichen Beschreibung:
GdB = Grad der Behinderung
Eine Behinderung ist in Deutschland nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) definiert als eine nicht nur vorübergehende Funktionsbeeinträchtigung, die auf einem regelwidrigen körperlichen, geistigen oder seelischen Zustand beruht. Behinderungen sind also nicht alterstentsprechende und andauernde Beeinträchtigungen der körperlichen, geistigen oder seelischen Gesundheit. Nach dem Schwerbehindertengesetz ist in Deutschland das Versorgungsamt für die Feststellung einer Schwerbehinderung zuständig. Es prüft nach entsprechendem Antrag vorliegende Unterlagen und fordert ggf. weitere Unterlagen bei den behandelnden Ärzten an. Im Bescheid wird dann bei Anerkennung der Behinderung ein Grad der Behinderung angegeben. Dieser variiert je nach Schwere zwischen 20 und 100 und ist in Zehnerwerten gestaffelt. Einzelne Erkrankungen werden hierbei nicht addiert sondern in ihrer Gesamtheit bewertet. Zum Beispiel führt Erkrankung A zu 50, B zu 30. Insgesamt werden aber keine 80, sondern z.B. 60 festgestellt. Ab einem Grad von 50 gilt eine Behinderung als Schwerbehinderung. Das Versorgungsamt stellt dann einen entsprechenden Ausweis aus. Erkrankungen, die in die Berechnung des GdB einfließen müssen für die MDE überhaupt nicht relevant sein.
MDE = Minderung der Erwerbsfähigkeit
Die MdE richtet sich danach, wie sehr die infolge des Versicherungsfalls eingetretene Minderung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens eines Versicherten seine Arbeitsmöglichkeiten einschränkt. Ist die Erwerbsfähigkeit durch mehrere Versicherungsfälle gemindert, wird die MdE für jeden Versicherungsfall gesondert festgestellt, und dementsprechend werden mehrere Renten gezahlt. Der Grad der MdE wird in Prozent angegeben und wird von der gesetzlichen Unfallversicherung benutzt.
GdB und MdE - Was ist der Unterschied?
Neben dem GdB gibt es auch noch die MdE, die Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die beiden Begriffe sagen im Prinzip das Gleiche aus und werden nach den gleichen Grundsätzen bemessen. GdB und MdE unterscheiden sich nur dadurch, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) nur auf Schädigungsfolgen bezogen ist (kausal), der Grad der Behinderung GdB hingegen auf alle Gesundheitsstörungen unabhängig von der Ursache (final). Außerdem wird der GdB in 10er-Graden angegeben (zum Beispiel: "Er hat einen GdB von 50"), die MdE in sogenannten "Vomhundersätzen" ("Er hat eine MdE von 50 vom Hundert").
Die MdE bezieht sich ursprünglich noch auf Versorgungs- und Entschädigungsgesetze in Zusammenhang mit der Entschädigung von Kriegsopfern. Bei diesen Kriegsversehrten bestehen zwischen einer Behinderung, die durch eine Verletzung im Krieg herbeigeführt wurde, und der Minderung der Erwerbsfähigkeit eindeutig kausale Zusammenhänge. Die meisten Menschen mit Behinderungen heute haben keinen Krieg erlebt. Ihre Behinderung ist angeboren, durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht. Da eine Behinderung zudem nicht notwendigerweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit mit sich bringen muss - viele Menschen haben einen hohen GdB, sind jedoch im Beruf überhaupt nicht eingeschränkt - , wurde der Begriff 1986 schließlich in GdB geändert. In manchen Schwerbehindertenausweisen findet man aber noch die Zusatzvermerke "EB", "VB" oder "kriegsbeschädigt", die unmittelbar mit der MdE zusammenhängen. In speziellen Bereichen der sozialen Entschädigung (Bundesversorgungsgesetz, Zivildienstgesetz, Soldatenversorgungsgesetz, Opferentschädigungsgesetz) und bei der gesetzlichen Unfallversicherung spielt die MdE noch heute eine Rolle.
Ich hoffe, jetzt ist der Unterschied genügend herausgestellt.
Gruß von der Seenixe