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Bei PUV Gutachten VKB Re-Ruptur festgestellt?!

pitsche407

Mitglied
Registriert seit
25 Apr. 2012
Beiträge
34
Hallo, falls es in dem alten Thread vielleicht untergeht hier nochmal die Frage.

Folgender Fall:

Nachdem ich eine Abfindungszahlung der PUVn (3/20) abgelehnt hatte, veranlasste die Versicherung

ein Gutachten zur Bemessung des Invaliditätsgrades. Vor ein paar Wochen dann der Termin inkl. MRT des Knies und es hieß dann Ergebnis in ca. 4 Wochen. Heute rief dann die Ärtzin (Gutachterin) an, das auf dem MRT zu erkennen sei, das das operierte VKB wieder gerissen sei.

Wie geht es in einem solche Fall weiter? Gutachten und Bewertung auf dem jetzigen Stand/Zustand des Knies? Oder wie läuft das nun ab für den Fall das ich A, nicht erneut operieren lasse oder B, erneut eine VKB Plastik machen lasse? Würde es dann als neue Verletzung gelten?

Vielen Dank.
 
hallo,

wurde denn zuvor (also nach bzw bei der erstmaligen feststellung des bänderrisses) auch ein mrt gemacht?

zunächst wäre zu empfehlen, dass du dir sämtliche aufnahmen aushändigen lässt, sowohl falls verfügbar die der erstmaligen feststellung, als auch diese erneute der gutachterin. sie dürften für einen vergleich nötig sein. dazu solltest du dir auch alle weiteren behandlungsunterlagen vollständig inkl op-bericht in kopie geben lassen. das wird schon deshalb wichtig sein, um zu klären, ob es überhaupt eine neue verletzung ist.


gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant, vielen Dank schon mal für die Rückmeldung. Ja es wurde nach dem eigentlichen Unfallereignis auch ein MRT gemacht. Bilder, Op Bericht usw. liegen mir vor. Da der Kreuzbandris ja operiert wurde, würde ich es auf jeden Fall als neue Verletzung ansehen. Wie wird sowas denn versicherungstechnisch behandelt. Folgeschaden? Schwer möglich, da es wenn es ein Folgeschaden sein sollte ja erst bei der Begutachtung des eigentlichten Schadens festgestellt wurde.
 
noch ein hallo,

wie das versicherungstechnisch zu beurteilen ist, vermag ich nicht zu sagen. man kann aber davon ausgehen, dass eine gewisse verweigerungshaltung bestehen dürfte. zudem dürfte es auch davon abhängen, wie der neue schaden medizinisch beurteilt werden wird. und da schliesst sich der kreis:
gab es einen erneuten anlass, der die abermalige schädigung hätte verursachen können?
welche gründe liegen sonst für die erneute schädigung vor?
wie verlief die erste op, gab es probleme?
konnte die gutachterin den erneuten schaden anhand des mrt aufzeigen?
sind hinweise dafür vorhanden, dass es die ursprüngliche stelle betrifft oder ist der neue schaden an anderer stelle (versetzt) aufgetreten?
lassen sich anhand des mrt anzeichen erkennen, die mit der erstschädigung und der operativen versorgung in zusammenhang zu bringen sind?

sicher würden weitere fragen dazu aufkommen, aber dazu müssten erst einmal die med unterlagen und aufnahmen ausgewertet werden. einwände seitens der versicherung sind jedenfalls aus erfahrung zu erwarten.


gruss

Sekundant
 
Okay. Aber sollte/muss die Versicherung nun nicht erstmal die Invalidität de ursprünglichen Verletzung wegen der der Gutachtertermin überhaupt erst zu Stande kam abschließen?
 
über versicherungstechnische probleme würde ich mir an dieser stelle überhaupt keine gedanken machen. das richtet die versicherung schon von selbst. dein problem ist die wiederherstellung und weiter dann sicherzustellen, dass die ursache und weitere zuständigkeit geklärt und gesichert wird.

gruss

Sekundant
 
Sorry wenn ich hier nochmal nachhaken muss...mir geht es darum ob der eigentliche Vorgang des Gutachtens jetzt hinfällig ist oder ob das Gutachten trotzdem erstellt werden kann/muss und falls ja, ob und wie sich das erneut gerissene VKB auf das Gutachten auswirkt oder auch nicht. Ist die PUV nun unabhängig davon in der Leistungspflicht oder ruhen irgendwelche Fristen oder beginnen von Neuem? Beeinträchtigt die während des Gutachtens erkannte erneute Ruptur des VKB die Leistungshöhe?
 
das GA wird deswegen wohl nicht hinfällig, es zeigt ja ein untersuchungsergebnis und aus dessen bewertung (weshalb wie und an welcher stelle die erneute ruptur stattfand und ob es sich aus der alten herleitet) werden sich nach m.A. die weiteren fragen beantworten lassen. wenn das GA nicht darauf eingeht, wie und weshalb die erneute ruptur entstand, dürfte allenfalls ein weiteres erforderlich sein. ob die leistungshöhe dadurch betroffen ist, wird einerseits ebenfalls von den genannten ergebnissen wie auch vom vertrag, ggf weiteren rechtlichen bestimmungen abhängen. aber das scheint mir erst mal rein hypothetisch, zunächst dürften die anderen fragen zur beantwortung im vordergrund stehen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Porsche,

Es kann sein, dass eine Kreuzbandplastik nicht richtig anwächst. Dann löst sie sich quasi einfach auf, oder sie kann wieder reißen, oder ...

Das muss ein Arzt feststellen. Davon hängt es dann ab, wie es ein zu schätzen ist. Aber das steht wahrscheinlich schon im Gutachten?! Ich gehe davon aus, dass es erstellt wird?

Viele Grüße,

Rudinchen
 
Hallo Rudinchen, vielen Dank auch für deine Antwort. Seit dem Anruf der Ärtzin/Gutachterin habe ich von der Seite nichts mehr gehört. Ob nun ein Gutachten erstellt wird und wenn ja ob und wie sich das erneut defekte Kreuzband auf das Gutachten auswirkt würde mich interessieren?
 
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