Für mich nicht verständlich:
in dem Link wird ausgeführt, dass die Krankenkasse keine Hilfsmittel bezahlt, nur Heilmittel.
Jedes Schmerzmittel ist ein Hilfsmittel, aber kein Heilmittel; ein Bypass ist ein Hilfsmittel aber kein Heilmittel; eine OP ist ein Hilfmittel, aber kein Heilmittel; jede Brille ist ein Hilfsmittel und kein Heilmittel;
Ein Schnaps beseitigt bei mit die Kälte aus den Beinen, also ist Schnaps ein Heilmittel und müsste von der KK bezahlt werden - tut sie aber nicht!
Die KK bezahlt Verschrauben und Stützen des Kopfgelenks und der HWS, obwohl diese nur Hilfsmittel sind und keine Heilmittel, die Instabilität wird dadurch ja nicht "beseitigt/geheilt" sondern nur gestützt, so wie ein Gehstock oder Rolli instabile Bewegung stützt.
Ein Beatmungsgerät
heilt die Sauerstoffunterversorgung und somit den Stoffwechsel, erhält das Leben und soll ein Hilfsmittel sein?
Also ist Mund zu Mund-Beatmung auch nicht zu bezahlen, denn Wiederbelebung ist nur ein Hilfsmittel!
Dass der BGH bestimmte Sachen so sieht, wie die Versicherungen, das hat sich schon rumgesprochen, über die Jahre sind die Senate gut mit den entsprechenden Personen mit gewisser Sichtweise bestückt! Nicht nur in den Banken sitzen die Stützer der Versicherungen!
Gruss Ariel
Hallo Hollis,
AHA!
Aber es war auch mal im Text, in anderen Beiträgen, ich habe versucht mit Löschen, ausschneiden, rückgängigmachen, neu eingesetzt, aber das Fettgedruckte und Unterstrichene war nicht wegzubringen!
Es sieht halt blöd aus, weil es nicht beabsichtigt ist. Ich denke, ich muss dann ein neues Exemplar mit neuer Seite schreiben (aufwändig).
Gruss Ariel