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Bei Kostenerstattung ist die Notwendigkeit zu beweisen

Zitat von Ariel:
Grund: Warum , zum Teufel, ist bei mir immer alles fettgedruckt und unterstrichen?


Hallo Ariel,

weil das ganze ein Link ist!

Der Artikel zeigt wieder einmal wie es für die Versicherungswirtschaft ein rechtsgültiges Urteil zu Gunsten des Versicherten/Klägers zu vermeiden. Um keine Gelegenheit auf präzidensfälle zu schaffen - pervers, unmenschlich und barbarisch unsere Versicherungswirtschaft! Mafiöse Machenschaften!

gruß

Hollis
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich nicht verständlich:

in dem Link wird ausgeführt, dass die Krankenkasse keine Hilfsmittel bezahlt, nur Heilmittel.

Jedes Schmerzmittel ist ein Hilfsmittel, aber kein Heilmittel; ein Bypass ist ein Hilfsmittel aber kein Heilmittel; eine OP ist ein Hilfmittel, aber kein Heilmittel; jede Brille ist ein Hilfsmittel und kein Heilmittel;
Ein Schnaps beseitigt bei mit die Kälte aus den Beinen, also ist Schnaps ein Heilmittel und müsste von der KK bezahlt werden - tut sie aber nicht!:mad:
Die KK bezahlt Verschrauben und Stützen des Kopfgelenks und der HWS, obwohl diese nur Hilfsmittel sind und keine Heilmittel, die Instabilität wird dadurch ja nicht "beseitigt/geheilt" sondern nur gestützt, so wie ein Gehstock oder Rolli instabile Bewegung stützt.

Ein Beatmungsgerät heilt die Sauerstoffunterversorgung und somit den Stoffwechsel, erhält das Leben und soll ein Hilfsmittel sein?
Also ist Mund zu Mund-Beatmung auch nicht zu bezahlen, denn Wiederbelebung ist nur ein Hilfsmittel!

Dass der BGH bestimmte Sachen so sieht, wie die Versicherungen, das hat sich schon rumgesprochen, über die Jahre sind die Senate gut mit den entsprechenden Personen mit gewisser Sichtweise bestückt! Nicht nur in den Banken sitzen die Stützer der Versicherungen!

Gruss Ariel

Hallo Hollis,

AHA!

Aber es war auch mal im Text, in anderen Beiträgen, ich habe versucht mit Löschen, ausschneiden, rückgängigmachen, neu eingesetzt, aber das Fettgedruckte und Unterstrichene war nicht wegzubringen!:confused: Es sieht halt blöd aus, weil es nicht beabsichtigt ist. Ich denke, ich muss dann ein neues Exemplar mit neuer Seite schreiben (aufwändig).
Gruss Ariel
 
Zuletzt bearbeitet:
in dem Link wird ausgeführt, dass die Krankenkasse keine Hilfsmittel bezahlt, nur Heilmittel.

Hallo Ariel,

haaalt, stop: der von dir verlinkte Artikel beschäftigt sich mit Auseinandersetzungen mit der PKV, nicht mit der gesetzlichen Krankenkasse. Beide Versicherungssysteme unterliegen unterschiedlichen Grundlagen:
a) die (gesetzliche) Krankenkasse und deren Leistungen sind im SGB V definiert, der zu gewährende Leistungskatalog wird durch den G-BA geregelt

b) die (private) Krankenversicherung, wo der abgeschlossene Versicherungsvertrag die Leistungen regelt. Der Unterschied zwischen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel ist ebenfalls dort definiert.

Arzneimittel müssen vom Arzt verordnet sein und in einer Apotheke bezogen werden.

Heilmittel sind Anwendungen und Behandlungen, die ein Arzt verordnet und von anderen Heilberufen ausgeübt werden. Dazu gehören z.B. Physiotherapeuten, Logopäden oder Ergotherapeuthen.

Hilfsmittel hingegen sind Gegenstände, die eine Behinderung ausgleichen. Hierzu gehören beispielsweise Brillen, Hörgeräte, Geh- und Stützhilfen.

Das riesige Problem: die meisten PKV'en arbeiten mit einem sogenannten "geschlossenen Hilfsmittelkatalog", ergo: im Versicherungsvertrag ist eine Liste von erstattungsfähigen Hilfsmitteln aufgelistet und mehr gibt es nicht. Und wenn man bei Abschluß des Vertrages "übersehen" hat, dass ein Elektrorollstuhl oder ein Beatmungsgerät nicht mit in dieser Liste enthalten ist, hat man Pech gehabt und darf solche Hilfsmittel aus privater Tasche zahlen.

Diese geschlossenen Hilfsmittelkataloge bergen daher einen Haufen Zündstoff für künftige Streitereien. Übrigens, jede Gesellschaft kann einen eigenen Hilfsmittelkatalog aufstellen.

Gruß
Joker
 
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