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bei Freizeitunfall - ab wann Anwalt einschalten

magenta

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
3 Okt. 2010
Beiträge
305
Hallo Zusammen,
meinen Freizeitunfall hat die PUV bereits - der Sache nach - als Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen als Unfall anerkannt.
Aktuell habe ich jetzt meiner PUV vor Ablauf der 12 Monate mitgeteilt, dass aus meinem Freizeitunfall bleibende Schäden entstanden sind.

Jetzt überlege ich, ob ich mich grundsätzlich mal bei einem Anwalt für Medizin-/Versicherungsrecht beraten lasse, oder ob ich erst mal die Reaktion der PUV und die weitere Entwicklung abwarten soll.

Wie habt Ihr das gehandhabt?
Über Erfahrungen und Tipps würde ich mich freuen.

Lieben Gruß
magenta
 
Hallo magenta,

ich habe es schon in einem anderen Beitrag letzte Woche geschrieben, wir haben auch (weil wir nichts falsch machen wollten:rolleyes:) sehr früh einen, zwei....dann 3...u.s.w. Rechtsanwälte eingeschaltet, um Rat gefragt...heute würde ich es anders machen.

Abwarten was kommt, Fristen fest im Auge behalten, wenn das erste Gutachten schlecht ausfällt...und man mit der PUV nicht weiter kommt, dann erst würde ich einen Fachanwalt einschalten.

Ich würde mir im Vorfeld genau ansehen was der RA schon gemacht hat, nicht seinen Erzählungen glauben und mich umhören.
Hätten wir den RA, den wir jetzt haben...ich bin sicher:rolleyes: vieles wäre uns erspart geblieben.

Warte also die erste Begutachtung ab, sieh in Deinen Versicherungsbedingungen nach wie da die Fristen sind und schreibe sie Dir fett in den Kalender.

Vielleicht läuft ja alles super, fair und gut.....Du kannst viel Geld dadurch sparen.

Viel Glück
Kai-Uwin:)
 
Puv

Hallo magenta,

die PUV wird Dir jetzt den Fragebogen "Schlussbericht" (oder ähnlich)
zusenden. Dein behandelnder Arzt und Du müssen ausfüllen.

Wenn bleibende körperliche Schäden von Deinem Arzt bescheinigt werden,
wird die Versicherung sehr wahrscheinlich ein Gutachten in Auftrag geben.
Der Gutachter wird Dich untersuchen um den Grad der Invalidität festzustellen.

Wenn die PUV mit dem Gutachten einverstanden ist wird sie sofort den
festgestellten Schaden regulieren.

Sollte die Einschätzung des Gutachters nicht Deinen Empfindungen und
Einschränkungen entsprechen, kannst Du bis zum Ende des 3. Unfalljahres
eine nochmalige Begutachtung verlangen (steht alles im Vertrag, auch die
einzuhaltenden Fristen).

Vielleicht hast Du ja auch ein bisschen Glück und alles läuft zu Deiner
Zufriedenheit.

Meiner Meinung nach brauchst Du jetzt also noch keinen Fachanwalt.

Bis zum Abschlus meiner PUV-Sache hat es länger als 3 Jahre nach
Freizeitunfall gedauert.


Alles Gute und auch viel Glück

Meggy
 
Hallo Kai-Uwin und Meggy,
vielen Dank, dass ihr mir so schnell geantwortet habt :)
War für mich wichtig auch noch mal Meinungen hier aus dem Forum zu lesen - vor allem wenn man zu Hause sitzt und anfängt zu grübeln.

Von meinen derzeitigen Überlegungen wollte ich das auch so machen, wie ihr mir das geraten habt....
....erstmal abwarten wie die PUV reagiert und natürlich darauf achten, dass ich alle Fristen einhalte.
Falls da was nicht "rund" laufen sollte werde ich dann auf jeden Fall einen Fachanwalt aufsuchen.

Ich werde im Forum auf jeden Fall weiter berichten.

Euch auch alles Gute und lieben Gruß
magenta
 
Hallo magenta,

so wie es Meggy beschrieben hat und Kai-Uwin heute tun würde, haben wir das mit der PUV gehandhabt und sind dabei gut gefahren. Einen Rechtsanwalt brauchten wir zum Glück nicht, da alles relativ reibungslos verlaufen ist und die PUV selbst die hohe Invalidität, die der Gutachter bescheinigt hat, anerkannt hat.

Ich würde auch erst mal abwarten wie deine PUV das Gutachten wertet. Dagegen kann man immer noch mit einem Rechtsanwalt angehen, warum schon vorher unnötige Kosten verursachen (Rechtsschutz steigt erst ein wenn bereits ein Rechtsstreit entstanden ist).

Drücke dir die Daumen das es bei dir auch so gut läuft wie bei uns.

Viele Grüße
Gitti - Ironman's Ehefrau
 
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