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Bei einer Klage, muß ich selber Invaliditätswerte beitragen?

Helios

Mitglied
Registriert seit
23 Feb. 2019
Beiträge
58
Liebes Forum,
in meiner Angelegenheit hat die PUV weitere Zahlungen abgelehnt und jetzt wird die Klage vorbereitet.
Meine Frage bezieht sich auf Zusatzgutachten, die die PUV laut deren Gutachter abgelehnt hat in der Durchführung,
wegen Vorschäden. Eine wissenschaftliche Begründung fehlt allerdings.
Meine Frage, die Zusatzgutachten, hier HNO, muß ich selber ein Gutachten einholen, bzw. einen Arzt finden,
der mir einen Invaliditätswert festlegt/attestiert? Oder, wird das Gericht diese Zusatzgutachten von selber
in Auftrag geben, die die PUV nicht durchgeführt hat?

Viele Grüße, Helios
 
Hallo,

das kommt ganz darauf an. Wenn Du Deine Klage beziffern willst, dann benötigst Du einen Invaliditätswert, den Du einforderst. Ein in Deinem Auftrag erstelltes Gutachten ist ein PArteienvortrag, aber eigentlich mußt Du Deine Forderung beziffern. Dir reicht sicher auch ein Attest eines hier HNo-Arztes, der aussagt, dass von dieser Invalidität auszugehen ist. Das Gericht wird im Zweifel eigentlich immer ein eigenständiges Gutachten in Auftrag geben, welches auch von Dir vorfinanziert wird.

Gruß von der Seenixe
 
Hallo Seenixe,

Danke für die umfassende Information. Das hilft mir weiter. Dann werde ich jetzt meinen HNO fragen, ob er ein Attest schreibt.

Viele Grüße von Helios
 
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