Ariel
Erfahrenes Mitglied
- Registriert seit
- 23 März 2007
- Beiträge
- 2,697
Hallo chaotisch,
Ein ALS genießt sein Dasein, indem er die Zimmerdecke betrachtet, von morgens bis abends, die Gesichter sieht, die nicht an seine Lagerstätte kommen, um ihm eine nette Gesellschaft zu bieten, sondern um Windeln zu wechseln ö.ä.
Ein SHT -Geschädigter (Behinderung äußerlich nicht unbedingt erkennbar)genießt es, keine Überforderung mit lästigen Besuchen zu haben. Selbst angenehme Gesellschaft kann schnell überfordern, ohne dass der Betroffene die Grenzüberschreitung merkt.
Ein Leben weitergeben zu können bedeutet nicht nur allein schwanger zu werden, sondern auch, nicht mehr zeugungsfähig zu sein, eine Behinderung, die nicht von Außen sichbar ist, aber trotzdem großes Leid darstellt. Dabei hindert es allerdings nicht, sich an der Natur zu erfreuen, wobei Gesunde wohl eher "behindert" (im Sinne von "meist verhindert") sind.
Ein schweres SHT hat oftmals die Folge, dass die Erinnerung an die Zeit mit allem Genuss und Fähigkeiten, die die Persönlichkeit ausgemacht haben, zu vergessen.
Es gab einmal eine Diskussion, was ist schlimmer in der Entschädigungsbemessung, eine Schädigung mit der Erinnerung an die frühere Persönlichkeit oder eine Schädigung die zur Folge hat, dass keine Erinnerung mehr besteht.
Man hat entschieden, dass das was einem nicht mehr fehlt, auch keinen Schaden darstellt.
Juristerei und Rechtsprechung, nach dem Motto, was nicht mehr lebenswert ist, braucht auch keinen Anspruch mehr auf Leben!
Auch das gibt es heute noch.
Ich denke, dass Karin2005 deshalb, weil das Kollektivgewissen noch nicht abgearbeitet ist, meint, dass "Behinderung" immer irgendwie den Beigeschmack von "unwert" trägt.
Wenn man so denkt, dann hat man auch so ein Verständnis gegenüber Behinderten, und das sieht man tagtäglich im Umgang mit Behinderten.
Gruß Ariel
Ein ALS genießt sein Dasein, indem er die Zimmerdecke betrachtet, von morgens bis abends, die Gesichter sieht, die nicht an seine Lagerstätte kommen, um ihm eine nette Gesellschaft zu bieten, sondern um Windeln zu wechseln ö.ä.
Ein SHT -Geschädigter (Behinderung äußerlich nicht unbedingt erkennbar)genießt es, keine Überforderung mit lästigen Besuchen zu haben. Selbst angenehme Gesellschaft kann schnell überfordern, ohne dass der Betroffene die Grenzüberschreitung merkt.
Ein Leben weitergeben zu können bedeutet nicht nur allein schwanger zu werden, sondern auch, nicht mehr zeugungsfähig zu sein, eine Behinderung, die nicht von Außen sichbar ist, aber trotzdem großes Leid darstellt. Dabei hindert es allerdings nicht, sich an der Natur zu erfreuen, wobei Gesunde wohl eher "behindert" (im Sinne von "meist verhindert") sind.
Ein schweres SHT hat oftmals die Folge, dass die Erinnerung an die Zeit mit allem Genuss und Fähigkeiten, die die Persönlichkeit ausgemacht haben, zu vergessen.
Es gab einmal eine Diskussion, was ist schlimmer in der Entschädigungsbemessung, eine Schädigung mit der Erinnerung an die frühere Persönlichkeit oder eine Schädigung die zur Folge hat, dass keine Erinnerung mehr besteht.
Man hat entschieden, dass das was einem nicht mehr fehlt, auch keinen Schaden darstellt.
Juristerei und Rechtsprechung, nach dem Motto, was nicht mehr lebenswert ist, braucht auch keinen Anspruch mehr auf Leben!
Auch das gibt es heute noch.
Ich denke, dass Karin2005 deshalb, weil das Kollektivgewissen noch nicht abgearbeitet ist, meint, dass "Behinderung" immer irgendwie den Beigeschmack von "unwert" trägt.
Wenn man so denkt, dann hat man auch so ein Verständnis gegenüber Behinderten, und das sieht man tagtäglich im Umgang mit Behinderten.
Gruß Ariel