• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Behindertenpauschbeträge werden verdoppelt ab 2021

Anja123

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
19 Nov. 2018
Beiträge
205
Hallo,

zur Info: seit 1975 würden die Behindertenpauschbeträge nicht mehr erhöht.

Jetzt werden sie endlich angepasst.

Zur Anpassung der Behinderten-Pauschbeträge und zur Steuervereinfachung sind im Einzelnen die folgenden Maßnahmen vorgesehen:



  • die Verdopplung der Behinderten-Pauschbeträge,
  • die Einführung eines behinderungsbedingten Fahrtkosten-Pauschbetrags von 900 Euro bei Geh- und Sehbehinderung und 4.500 Euro bei stärkeren Einschränkungen,
  • der Verzicht auf zusätzliche Anspruchsvoraussetzungen zur Gewährung eines Behinderten-Pauschbetrags bei einem Grad der Behinderung kleiner als 50 und
  • die Aktualisierung der Grade der Behinderung an das Sozialrecht, wodurch zukünftig ein Behinderten-Pauschbetrag bereits ab einem Grad der Behinderung von mindestens 20 berücksichtigt wird.

Darüber hinaus soll der Pflege-Pauschbetrag als persönliche Anerkennung der häuslichen Pflege von derzeit 924 Euro auf 1.800 Euro angehoben werden. Für die Pflegegrade 2 und 3 wird künftig ebenfalls ein Pflege-Pauschbetrag von 600 beziehungsweise 1.100 Euro gewährt.


Der Gesetzentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates. Die Neuregelungen sollen ab dem 1. Januar 2021 gelten und Ende 2026 evaluiert werden.





Viele Grüße

Anja
 
Hallo Anja,

interessanter Gesetzesentwurf, der notwendig war.

Viele Grüße
Bobb
 
Hallo,


Gesetz zur Erhöhung der Behindertenpauschbeträge u. zur Anpassung weiterer steuerlichen Regelungen verabschiedet.
DIP21


Seite 8 – neue Pauschbeträge

Zudem wird nun bereits bei einem Grad der Behinderung von 20 ein Pauschbetrag von 384 Euro gewährt



20 384 Euro, 30 620 Euro, 40 860 Euro, 50 1 140 Euro, 60 1 440 Euro, 70 1 780 Euro, 80 2 120 Euro, 90 2 460 Euro, 100 2 840 Euro.“


http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/219/1921985.pdf


Gruß
Anja
 
Hallo Anja,
danke für deinen Beitrag, leider lässt sich das Ganze so schlecht lesen, ich versuche es mal zu sortieren

bei 20% GdB wird steuerlich 384€ anerkannt
bei 30% sind es 620€
bei 40% sind es 860€,
bei 50% sind es 1 140€,
bei 60% sind es 1 440€,
bei 70% sind es 1 780€,
bei 80% sind es 2 120€,
bei 90% sind es 2 460€,
bei 100% sind es 2 840€

das sind doch mal gute Nachrichten
LG Teddy
 
Hallo Teddy,

es sind aber keine PROZENTE

Gruß
Anja
 
Hallo,

hier mal meine kritische Anmerkung dazu, obgleich ich natürlich diese Änderung für gut finde.

Wenigstens etwas für Behinderte, die ein Einkommen oder eine Rente haben, die höher ist als die Freigrenze für steuerbares Einkommen (Grundfreibetrag).

Wo bleiben die Behinderten, deren unfallbedingte zu versteuernde EU-Rente zum Beispiel unter dem steurlichen Grundfreibetrag liegt?
Ich habe leider nichts davon und ich denke, dass es vielen Unfallopfern auch so geht. Ein Steuervorteil wirkt sich leider immer nur für die aus, die sowieso auch entsprechendes steuerbares Einkommen haben :-(

Das heißt, je mehr man Einkommen hat, desto mehr profitiert man von den Behindertenfreibeträgen.
Auch ein Behinderter mit einem Grad von 100 hat schon so viele "Außerordentliche Aufwendungen", die sich steuerlich auswirken, dass auch viele dieser Personengruppen keinen steuerlichen Vorteil durch die Erhöhung des Freibetrages auf 2840 Euro haben.

Ein Gesetz also für die wenigsten Behinderten, die tatsächlich ein relativ hohes steuerbares Einkommen haben.
Aber was soll es.

Gruß Bobb
 
Hallo Anja,

okay okay okay, sind Gradzahlen und keine Prozente, da hat sich mein Finger wohl in der Taste vertan heißt ja auch Grad der Behinderung also ° statt %, Entschuldigung. Ich hatte halt bei deiner Liste vierzigtausenachthundertsechzig gelesen. Danke für den Hinweis.

Ganz lieben Gruß
Teddy
 
Hallo Teddy,

vielen Dank für diese Info und die Erstellung der Tabelle.
Interessant finde ich, daß ab 20 von 100 bereits Leistungen erfolgen.

Gruß Briano
 
@ Briano

Es handelt sich hier nicht um Leistungen, sondern um steuerliche absetzbare Pauschalen.

Gruß Bobb
 
Danke an Bobb,

Hallo Briano,

also noch mal genauer die Summe die je Grad der Behinderung GdB anerkannt wird. Das ist ein Freibetrag, d. h. nicht dass du diese Summe einmal im Jahr ausbezahlt bekommst. Bei Vorliegen eines Grades der Behinderung ab 20° wird das Einkommen um 384€ gemindert und aus dem verminderten Betrag dann die Steuer berechnet. Die ist dann natürlich niedriger, als jene ohne diese Minderung.

Dieser Freibetrag für Behinderte senkt also die Steuerschuld und beim Lohnsteuerjahresausgleich kann man den zu viel bezahlten Steuer geltend machen und erhält ihn zurück.

Hier also nochmals die Zahlen:

bei 20° GdB wird steuerlich 384€ anerkannt
bei 30° sind es 620€
bei 40° sind es 860€,
bei 50° sind es 1 140€,
bei 60° sind es 1 440€,
bei 70° sind es 1 780€,
bei 80° sind es 2 120€,
bei 90° sind es 2 460€,
bei 100° sind es 2 840€

LG Teddy
 
Top