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Behindertenparkplatz

Santafee

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
11 Okt. 2007
Beiträge
1,591
Hallo,

hat jemand von Euch eine Ahnung, wie man an eine Ausnahmegenehmigung von Parkerleichterung für Schwerbehinderte kommt?

Ich habe beim Straßenverkehrsamt einen Antrag auf diese gestellt und als Antwort bekommen, dass mir diese nur ausgestellt werden kann wenn folgendes vorliegt:

1. ein GdB von wenigstens 80 allein auf untere Gliedmaßen u./o. LWS sowie Merkzeichen "G" und "B"
2. ein GdB von wenigstens 70 allein auf untere Gliedm. und GdB von 50 auf Herz- oder Lungenleiden
3. GdB von 60 auf M. Crohn...
4 für Stomaträger...

...bloß dann frage ich mich, wer diese Parkerleichterung noch aktiv nutzen kann? Mit diesen Behinderungen, glaube ich, geht doch gar nichts mehr allein und darum geht es doch, oder sehe ich es falsch?
Mir (und anderen Gehbehinderten) geht es doch darum, so lange als möglich sich allein versorgen zu können! Und kein Wunder, dass die Parkplätze meist frei stehen, bzw. dann die gesunden Angehörigen nutzen...

Nachzulesen hier: http://www.behindertenparkplatz.de/faq-behindertenparkplatz/

VG Santafee:cool:
 
Guten Morgen Santafee und alle anderen hier im Forum!

Dein Problem ist auch meines!

Die Antwort des Straßenverkehrsamtes ist so in Ordnung - wenn Dein Versorgungsamt (oder wie das neuerdings auch immer heißt) Dir keinen entsprechenden GdB (Grad der Behinderung) mit Merkzeichen G / aG zuerkannt hat.

Ich habe meinen Antrag auf Anerkennung im Dezember 2005 gestellt und bin seit September 2007 auf einen Rollstuhl angewiesen, aber dem Sachbearbeiter meines Versorgungsamtes war und ist das egal. Mit einem GdB von 30 sei ich gut bedient, meint der! Klage (Sozialgericht) im vergangenen Jahr und vom VA nur dumme Kommentare und völliges Ignorieren meiner Situation, Du kennst das sicher! Die Nutzung eines geeigneten Parkplatzes zum Ab- und Aufladen des Rollis wäre einfach zauberhaft, aber mein Mann (er fährt mich) darf wegen der fehlenden Genehmigung leider nur ganz kleine Parkplätzchen benutzen, wie Nichtbehinderte auch! Wenn ich dann sehe, wie sportlich gehende und sehr bewegliche Menschen einen Behindertenparkplatz nutzen und auch noch einen entsprechenden Ausweis auslegen, dann könnte ich vor Wut und vor Schmerzen schreien!

Inwieweit bist Du denn gehbehindert? Hast Du eine Anerkennung als Schwerbehinderte?

(Ich habe einmal gehört, daß das manchmal auch schon von deutschen Versorgungsämtern bestätigt wurde! *ggg*)

Liebe Grüße von Ingeborg
 
Hallo Ingeborg,

ich habe nach 2 Jahren Kampf 60% und "G" bekommen, bin also anerkannter Weise "erheblich gehbehindert"! Ich laufe an 2 Gehhilfen und kann beispielsweise nicht allein einkaufen gehen. Manchmal geht es mir so mies, dass ich dann nicht mal mitgehen kann, weil mir dann einfach die Wege zu weit sind... Außerdem kann ich das Knie nicht so bewegen, so dass ich die Autotür beim Aus- oder Einsteigen immer ganz weit aufmachen muss. Wenn dann einer dicht neben der Tür parkt, hab ich ein Problem:mad:... Ein weiterer Punkt sind die Arztbesuche, an unserer UNI ist es mit Parkplätzen ganz besch... Einmal wollte ich schon wieder nach Hause fahren, weil ich in der Nähe keinen Parkplatz fand...

Und nun kann ich es irgendwie nicht nachvollziehen, weshalb man Merkzeichen ausgibt, die einem aber gar nichts nützen... Und als weiteres weiß "mein" Versorgungsamt, dass meine TEP locker ist und kann nicht mal ne Ausnahme machen! Weshalb gibts denn Ausnahmen?

VG Santafee
 
Guten Morgen,

Mir wurde wegen eies schwerstgadigen Belastungs- und Hoch-Risiko Asthmas,sowie einer MdE und GdB von 100 die Merkzeichen G,aG,B und RF zuerkannt.
Rei optisch gehöre ich zu den nichtsichtbar Gehbehinderten und wurde deshalb auch schon oft angemotzt,ob ich denn Omas Parkkarte benutzen würde.
Ich sehe aber nicht ein,dass ich jedem I.... meine Krankengeschichte erzählen muss.
Sollte es mir mal ein wenig besser gehen,fahren wir auch mal zu einer kleinen Shoppintuor.Nur scheitert unser Vorhaben aber oft an der Blockierung der Beh.-Parkplätze durch Nichtbeh.
Ein Parkausweis ist zwar eine gute Sache,aber eine Garantie für einen Beh.-Parkplatz ist er leider nicht,solange es so viele rücksichtslose Autofahrer gibt.

Ich wünsche euch viel Erfog
Thea
 
Hallo Thea,

okay, das kann ich nachvollziehen! Und weiß natürlich auch, dass es Behinderungen gibt, die man nicht unbedingt sieht und will hier keinen Schwerstbehinderten zu nahe treten!

Bei uns ist es aber so, dass die Behindetenparkplätze (und das sind nicht wenige!) meist frei stehen... Das verstehe ich nicht und trotzdem habe ich mich noch nie auf einen solchen Platz gestellt!
Vielleicht liegt es aber auch am jeweiligen Bundesland, wie "freizügig" mit der Vergabe von Genehmigungen umgegangen wird

VG Santafee
 
Hallo Santafee!

Hast Du Deinem Sachbearbeiter schon einmal direkt gezeigt, wie das bei Dir aussieht, wenn Du nicht "gehen" kannst? Ich habe auch schon die Erfahrung gemacht, daß einige/viele Sachbearbeiter besser sehen können als denken! Ist so! Humpele ihr/ihm doch einmal etwas zum besseren Verständnis vor und nimm ganz unverbindlich einen Zeugen mit! Dabei wäre in jedem Fall für den Sachbearbeiter ersichtlich, worum es bei Dir geht und daß gerade für so eine schwerwiegende Beeinträchtigung Ausnahmen und entsprechende, hilfreiche Bestimmungen geschaffen wurden! So wurde mein Problem wenigstens schon einige Male dokumentiert. Obwohl ich mir dabei immer sehr blöd vorkomme - so irgendwie vorgeführt.

@Thea:
Ich meine nicht die parkerleichterungsberechtigten Schwerbehinderten, die für viele Außenstehende nicht unbedingt erkennbar krank sind. Wie Santafee schreibt, fehlt uns einfach der Raum, um unsere angeschlagenen Knochen aus dem Kfz an die Krücken oder in den Rolli zu bringen, wenn wohlbewegliche und vollbepackte Nichtbehinderte, wie auch immer - mit oder ohne Ausweis - von wem auch immer - aus dem oder in den Wagen springen, der auf dem Parkplatz steht, der uns fehlt und/oder, wie bei uns, behördlicherseits verweigert wird. Mir ist bekannt, daß viele Menschen, die ähnlich wie Du schwerstbehindert sind, selbstverständlich den Anspruch auf div. Erleichterungen im öffentlichen Leben haben. Danke noch für Deine guten Wünsche!

P.S.: Übrigens, von einem GdB 60 (+) träume ich noch! Und von der Anerkennung meines inzwischen doppelseitigen schweren Knieschadens in Form eines Merkzeichens auch!

Liebe Grüße von Ingeborg!
 
Hallo Ingeborg,

ich überlege gerade, ob ich gegen den Bescheid Widerspruch einlegen soll Habe bis Ende des Monats Zeit und dabei ging es mir eigentlich erstmal "nur" darum, diese Erleichterung zu bekommen, bis eine evtl. Wechsel-OP gemacht wird.

Auf das zuständige Versorgungsamt komme ich z.Z. nicht, da die auch "nur" Behindertenparkplätze haben, die ich ja nicht benutzen darf. Und der Typ von dem Straßenverkehrsamt, hat mich "humpeln" gesehen - glaube nicht, dass das ihn berührt hat!:(

Bei Deinen Ansprüchen hast Du rechtliche Hilfe? Ohne wirst Du wohl kaum Erfolg haben!

VG Santafee
 
Hallo Santafee!

Widerspruch/Widerstand ist inzwischen meine leichteste Übung! Ich habe keine Unterstützung, außer von meinem Mann und durch dieses Forum! Aber, es geht! Auch wenn ich oft fühle, daß ich an der ganzen Sch...e (t'schuldige bitte, aber das mußte 'mal fast geschrieben werden) ersticken werde!

Du solltest gegen die Ablehnung Deiner Anträge Widerspruch einlegen, unbedingt! Sonst wird das nichts! Und ob das jemanden rührt, wie wir zurecht sind, ist unerheblich. Hauptsache, Dein (und auch mein) Zustand ist aktenkundig und kann nicht mehr verniedlicht oder in Abrede gestellt werden.

Mach weiter und bleib' dran!
Ist nur beschriebenes Papier und hat oft eine ganz erhebliche Wirkung!

Guten Erfolg!
Ingeborg!
 
hier auszug aus

www.verkehrslexikon.de

Überblick: Allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte und personenbezogene Einzelparkplätze

Nicht überall, wo ein dringendes Parkbedürfnis von Behinderten besteht, ist der ruhende Verkehr so geregelt, dass mittels der Behindertenparkausweise den berechtigten Interessen der Behinderten genügend nachgekommen wird. Kurzparkzonen in Gegenden mit Parkraummangel sind oft so stark besucht, dass die Chancen für Behinderte, dort eine Parkmöglichkeit vorzufinden, eher schlecht sind. Ähnlich ist die Situation in Bereichen mit eingeschränktem Haltverbot; diese können nicht nur vom Ladeverkehr besetzt sein, sie sind nicht selten auch von "normalen" Fzg-Führern verbotswidrig zugeparkt.

Daher können überall dort, wo es das Interesse der Behinderten erfordert und die Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO nicht ausreichend sind, allgemeine Sonderparkplätze für Behinderte eingerichtet werden.

Dabei handelt es sich um besondere Stellflächen, die nur Schwerbehinderten mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinden (Bl) vorbehalten sind. Diese Sonderparkplätze werden durch Zeichen 314 und 315 und einem Zusatzschild mit Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet.

Zum Kreis der davon Begünstigten führen Berr / Hauser / Schäpe, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 2005, Rd.-Nr. 180 aus:
"Begünstigt sind nur Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde, also derselbe Personenkreis wie bei der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO. Die Parkerlaubnis gilt nicht nur für den Behinderten als Selbstfahrer, sondern auch für den ihn jeweils befördernden Fahrzeugführer. Nach § 42 Abs. 4 StVO (Zeichen 314 und 315) kann die Parkerlaubnis zugunsten Schwerbehinderter mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinder beschränkt sein. Die Parkerlaubnis setzt nicht voraus, dass der Behinderte das Fahrzeug selbst lenkt; einem Blinden und teilweise auch den Gehbehinderten wäre dies faktisch gar nicht möglich und sie können wegen ihres Körperschadens auch keine Fahrerlaubnis erlangen. Sie sind darauf angewiesen, von anderen Personen befördert zu werden. Es genügt aber nicht, dass das Fahrzeug im Interesse eines Schwerbehinderten (Besorgungsfahrt in Abwesenheit des Behinderten) eingesetzt ist; es muss eine Fahrt sein, die der Beförderung des Behinderten dient."​
Die mit Zeichen 314/315 und mit dem ZZ 1044–10 gekennzeichneten, nicht personenbezogenen Sonderparkplätze stehen nur den mit einem besonderen Parkausweis versehenen Schwerbehinderten und Blinden zur Verfügung. Die Ausnahmen (= Parkerleichterungen) gelten kraft ausdrücklicher Vorschrift nur, wenn die Parkausweise gut lesbar ausgelegt sind (§ 42 Abs. 4 StVO).

Ist die Höchstparkdauer zeitlich beschränkt - was auch für Behindertenparkplätze zulässig ist - so muss dies befolgt und das Befolgen durch Auslegen der Parkscheibe dokumentiert werden.

Neben diesen allgemeinen Sonderparkplätzen für Behinderte gibt es auch die mit Zeichen 286, 314 oder 315 und mit Zusatzschild 1020-11 oder 1044-11 gekennzeichneten personenbezogenen Einzelparkplätze.

Für ihre Benutzung ist ein "besonderer Parkausweis" mit einer Nummer erforderlich. Und diese Nummer muss mit der auf dem Zusatzschild angegebenen Nummer übereinstimmen. Der besondere Parkausweis muss gut lesbar im Fahrzeug für Kontrollzwecke ausgelegt sein, andernfalls liegt auch bei materieller Parkberechtigung ein Parkverstoß vor.

Die Behörden dürfen auch einen mit einer Nummer versehenen allgemeinen Parkausweis für Behinderte ausstellen und dem Behinderten trotzdem einen Einzelplatz mit Nummer zuteilen. Dies soll im Interesse der Vermeidung der Ausstellung mehrerer Parkausweise zulässig sein (der Behinderte benötigt ja außerhalb seines Einzelplatzes noch einen Ausweis für die übrigen allgemeinen Behindertenparkplätze).

Dem Berechtigten an einem personenbezogenen Einzelparkplatz ist es nicht gestattet, einen anderen auf "seinem" Parkplatz parken zu lassen; diese Dispositionsbefugnis steht ihm nicht zu, vgl. VG Berlin NZV 1996, 48 (Beschl. v. 14.03.1995 - 5 A 193.94).


mfg
pussi
 
Hallo Santafee,

ein Anrecht auf einen Schwerbehindertenparkausweis hast
Du auch mit einem GdB 50% und dem Merkzeichen "aG".
Beim Straßenverkehrsamt habe ich diese Information erhalten.
Hier auch noch mal ein Link dazu:
http://www.leben-ohne-barrieren.nrw.de/angebote/feststellung.htm

Ich habe auch noch von einer "aG light" Version gelesen,
GDB 70% und "G".
Der Link:
http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/afv/staut/pgg/light.html

Es gibt auch die Möglichkeit einen vorläufigen Antrag auf einen Schwerbehindertenparkausweis zu beantragen.
Hier der Link mit den Infos:
http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/afv/staut/pgg/vosc.html

Gruß
nightwalker
 
@pussi, vielen Dank für diese ausführliche Erklärung! Ich finde nur (bin mir nicht sicher, ob das überall so ist?), dass es z.B. in Einkaufzentren genügend Behindertenparkplätze gibt. Allerdings in Innenstädten und UNI-Kliniken sieht es wirklich sehr rar damit aus! Doch kann ich mir wirklich kaum vorstellen, dass die Einrichtung solcher Parkplätze wirklich sooo teuer sein soll. Ich habe mich mal ein wenig mit der Statistik beschäftigt und herausgefunden, dass es ca. 1% Schwerstbehinderte (also über GdB von 80 und mehr) und ca. 2% mit GdB von 60 (leider gab es da keine Unterteilung, wer davon "G" oder "aG" hatte), somit müssten doch auf 100 Parkplätze 1 für Schwerstbehinderte und 2 für andere Gehbehinderte eingerichtet werden müssen... Und gerade (Innen-) Städte sollten doch daran interessiert sein, barrierefrei zu sein! Schade, dass es nicht so ist!

@nigthwalker, naja "aG" habe ich eben nicht und für diesen "light" fehlen auch 10%... doch denke ich, dass es da wohl in jedem Bundesland andere Richtlinien bei der Vergabe gibt... denn manche bekommen wohl bei einem Gipsbein diesen Schein und andere selbst nach Amputation keinen Parkschein... Ich finde die Machenschaften dieser einzelnen Behörden und SBs unmöglich, sie können einfach nicht über den Tellerrand schauen, aber das wissen wir ja...:(

VG Santafee
 
Hallo nightwalker,

Deine Hinweise sind ja nicht einmal mit Gold aufzuwiegen!

Habe mir Deine links angeschaut und ausgedruckt. Nächste Woche geht's an den "vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis"! Weder der Sachbearbeiter des Versorgungsamtes noch der Mitarbeiter am Sozialgericht, der den entsprechenden Antrag auf Parkerleichterung im Rahmen der Klage aufgenommen hat, haben mich auf diese Möglichkeit hingewiesen!

Kann mich des Eindrucks nicht erwehren, daß es einer bestimmten Charaktereigenschaft bedarf, um hierzulande an eine Festanstellung zum Sachbearbeiter zu gelangen!

@pussi: Danke für Deine Ausführungen!

Viele Grüße von
Ingeborg!
 
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