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Behindertenparkplatz

Hallo Santafee,

wenn Dein Kampf um die 60% etwas zurückliegt könnte evtl. ein Verschlimmerungsantrag auf "aG" doch infrage kommen,
um zumindest eine Weile einen vorrübergehenden Ausweis zu erhalten.
Vieles läuft unfair ab, und wenn man irgendetwas beantragt, befindet man sich schon wieder im nächsten Klageverfahren.
Es soll einem schließlich nicht langweilig werden.

Ich huckel mir auch mühselig was mit meinen Gehstützen und Orthesen zusammen, und auch ich finde es besonders toll,
wenn sich mal ein freier Parkplatz anbietet den ich nicht belegen kann, weil ich etwas Beinfreiheit benötige,
um ein und aussteigen zu können. Bei der allgemeinen Parksituation ist es mir desöftern passiert,
daß ich nicht mehr in mein parkendes Fahrzeug einsteigen konnte. In solchen Momenten kocht man über.
Ein Verschlimmerungsantrag steht bei mir noch aus, es will alles vorbereitet sein,
und in der Zwischenzeit spare ich dann mal für die Anwaltskosten (wofür sonst?).

@Ingeborg,
die wenigsten Sachbearbeiter der verschiedensten Institutionen, geben leider gute und sachlich dienende Hinweise.
Was dem Sachbearbeiter vielleicht nicht zusteht, gebührt auch nicht dem Betroffenen, und ist er selbst schwer körperbehindert,
dann erst recht nicht (habe ich schon so erlebt).
Viel Erfolg.


Gruß
nightwalker
 
Hallo,

eine Möglichkeit besteht auch darin:

Man beantragt den Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG". Mit der Bestätigung des Eingangs des Antrages kann man sich auf dem Straßenverkehrsamt einen vorläufigen Ausweis ausstellen lassen, der einen berechtigt, Sonderparkflächen in Anspruch zu nehmen, also den blauen Parkausweis. Dieser ist dann für 6 Monate gültig.

Den Vorgang kann man beliebig viel wiederholen, wenn einem das Merkzeichen "aG" ´nicht zuerkannt wird. Kostet somit halbjährlich nur einen Gang das Versorgungsamt zum Antragstellen, ein Passbild und danach der Gang zum Straßenverkehrsamt.

Nach Operationen, wenn ich auf Rolli und UGS angewiesen war, habe ich immer diesen Weg gewählt.

Ist vielleicht nicht im Sinne des Erfinders, mir hat es aber über die Zeit geholfen.

Gruß Jens
 
Hallo Nigthwalker,

Dein Zitat:
Ein Verschlimmerungsantrag steht bei mir noch aus, es will alles vorbereitet sein,
und in der Zwischenzeit spare ich dann mal für die Anwaltskosten (wofür sonst?).

Was dem Sachbearbeiter vielleicht nicht zusteht, gebührt auch nicht dem Betroffenen, und ist er selbst schwer körperbehindert,
dann erst recht nicht (habe ich schon so erlebt).
Viel Erfolg.


...damit hast Du leider völlig Recht! Wahrscheinlich komme ich dann um einen Verschlimmerungsantrag nicht drum rum... muss mal sehen...


Hallo jens,

auch Dein Tipp hilft mir erstmal weiter! Schade, dass ich nicht die 2 Jahre, als mein Widerspruch lief, diese Info hatte. Da hätte es mir sehr genützt, lag schließlich ständig im Khs. und hatte einige OPs...
Nun bin ich aber wieder etwas schlauer! Also auch dir vielen Dank!


Liebe Grüße an Alle!
Santafee
 
Hallo Jens, hallo Santafee!

Habe heute versucht, einen "vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis" zu beantragen nach der Maßgabe:

'Sie haben beim Versorgungsamt einen Antrag gestellt auf Eintragung der Merkmale "aG" und/oder "bl" in Ihren Behindertenausweis und es wurde noch keine Entscheidung getroffen oder Sie haben auf Ihren Antrag eine ablehnende Entscheidung erhalten und befinden sich jetzt dagegen im Widerspruchs- oder Klageverfahren'.

Ergebnis: Das war wohl nichts!

Lediglich die Stadt Bielefeld hat, um ihren schwerbehinderten Bürgern entgegen zu kommen, diese FREIWILLIGE Leistung im Angebot! Siehe auch:
http://www.bielefeld.de/de/rv/ds_stadtverwaltung/afv/staut/pgg/vosc.html.

Andere Kommunen, und dazu gehört auch mein Kreis, können sich einen Deibel um die Belange ihrer Bürger kümmern. Mir wurde vom Sachbearbeiter des angesprochenen hiesigen Straßenverkehrsamtes mitgeteilt, daß ich einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG" vorlegen müsse, dann bekäme ich auch einen vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis! Daß ich den bereits vor fast 4 Jahren beantragt habe und mich auch schon lange im Klageverfahren befinde, interessierte dabei wenig! Und daß ich keinen "vorl. SchweB-PA" brauche, wenn ich einen entsprechenden SchweB-Ausweis mit Merkzeichen "aG" hätte, scheint kein Widerspruch zu sein! Die evtl. in der "aG-light"-Version ausgestellten Parkerleichterungsscheine (gelb) berechtigten zudem nicht zum Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen für Schwerbehinderte. Ich würde lediglich kostenfrei an einer Parkuhr o.ä. parken dürfen - so ein Blödsinn! Als ob ich dadurch mehr Platz für den Rolli hätte!

Tja, Jens, wo wohnst Du denn, daß Dir solche immer wiederkehrenden Annehmlichkeiten geboten werden? Oder formulierst Du Deine Anliegen nur besonders dringlich? Gib Santafee und mir doch 'mal einen guten Rat, ohne daß der Amtsschimmel schon wieder so laut wiehert!

Grüße von
Ingeborg!
 
Habe heute versucht, einen "vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis" zu beantragen


:D Hallo Ingeborg, das habe ich auch versucht. Denn auch mein Verfahren vor dem SG ist noch keinen Millimeter seit der Einreichung in 2005 voran gekommen.

Ich habe nachdem ich davon ausging das der Richter verstorben ist auch einen Dringlichkeitsantrag in Kombination mit einem vorläufigen "Parkschein" beantragt. Nachdem die zuständige Richterin Ende letzten Jahres in den Ruhestand gegangen ist, scheint der Richter vor Erschöpfung auch umgefallen zu sein.

Ich rechne jetzt mit einer Beantwortung meiner Eingabe zu meinem 80. Lebensjahr...............
 
Es geht weiter und es scheint sich eine Lösung abzuzeichnen:

Das Ordnungsamt meiner Gemeinde teilte mir auf tel. Nachfrage und nach Schilderung meiner Parkprobleme bei gleichzeitiger Schwerbehinderung mit, daß ich von dort nach Vorlage

* einer ärztlichen Bescheinigung/eines Attestes meines Hausarztes mit der Bestätigung meiner Schwerbehinderung und

* eines Paßbildes und

* meines Personalausweises

unverzüglich einen vorläufigen Schwerbehindertenparkausweis (blaue Genehmigung/Karte) für 6 Monate erhalten würde. Fristverlängerung nach Bedarf! Versucht das doch auch einmal bei Eurem Ordnungsamt!

Viele Grüße und danke an Santafee, Jens und Yasmin!


Guten Erfolg!

Ingeborg
 
Hallo Ingeborg,

na das ist ja schön, dass es bei Dir nun zu klappen scheint!

Muss auf der Bescheinigung die Meterzahl draufstehen, die Du nur noch zurücklegen kannst? Oder allgemein, welche Behinderung Du hast?

LG Santafee
 
Hallo Ingeborg,

schön, dass es doch noch geklappt hat.

Bei uns bearbeitet dies das Straßenverkehrsamt, bei euch eben das Ordnungsamt. Vielleicht schlug dein erster Versuch auf Grund der falschen Zuständigkeit fehl.

Ich hoffe, dass es auch bei den anderen funktioniert, die diese Hilfe benötigen.

Gruß Jens
 
Hallo Santafee

Ich habe das gleiche Problem gehabt. Bekam mit 60% G keine Parkerleichterung und vor ca.1 Jahr bin ich hochgesetzt worden auf 80% G u.B. Auf dem Straßenverkehrsamt wurde mir das so erklärt das man zwar dort den Antrag stellen kann, aber die Entscheidungsmacht hat das Versorgungsamt. Ich habe jetzt die Parkerleichterung für 1 Jahr, dann wird neu geprüft. Aber trotz dieser Parkerleichterung darf ich mich nicht auf einen Behindertenparkplatz stellen:confused: wo ein Rollstuhl drauf ist. Dies ist bei uns zumindest überall. Im Moment kann ich noch nicht allein irgendwo hin aber selbst wenn ich mit meinem Mann mitfahre haben ich große Schwierigkeiten aus dem PKW auszusteigen weil die so eng sind das man die Tür nicht aufbekommt. In den meisten Parkhäusern findet man kein Häuschen wo man bezahlen kann sondern nur Autmaten also muß ich bezahlen. Ich war sogar mit Gehwagen auf dem Amt und das interessiert da keinen. Man sagte mir das z.B. Herzkranke nicht so weit laufen können. Ich sagte dem Herrn das ich das auch nicht mehr kann und wenn ich sehe wie manche sich auf dem Platz stellen und wie eine junger Hase aus dem Auto springen bekomme ich die Krise. Auf den meisten Behindertenplätzen bei uns findest du keinen Ausweis im Auto.
Ich werde nochmal an das Versorgungsamt schreiben und erwirken das ich einen richtigen Parkausweis bekomme. Auch dir würde ich raten nochmal auf dem Versorgungsamt vorzusprechen, aber viel Hoffnung mache ich Dir nicht. Der Herr vom Straßenverkehrsamt gab mir auch Recht das diese Parkerleichterung eigendlich ein Witz ist, aber er entscheidet das nicht.
Ein gutes hat es jetzt ich bekomme keine Strafzettel mehr. Ach nochwas die Parkerleichterung gilt auch nicht für jedes Bundesland, denn Bremen z.B. hat da irgendwie andere Relgeln und ich mußte mir da noch einen andere Bescheinigung ausstellen lassen, denn wir waren letztes Jahr in Bremen zu einer Untersuchung.

Liebe Grüße
 
Hallo Speedwomen,

mir wurde, als ich auf dem Straßenverkehrsamt war, auch ein Merkblatt für die Ausnahmegenehmigung mitgegeben. Darin stand, dass diese auch nur für unser Bundesland gelte und ich auch nicht auf den Behindertenparklpätzen stehen darf (falls es mir genehmigt würde...), sondern lediglich in Parkververbotszonen (wenn ich niemanden behindere) oder kostenlos auf zahlungspflichtigen Parkplätzen (Parkuhr). Das alles nützt mir hier eigendlich auch nichts, da die Wege dann ja immer noch zu weit sind, deshalb werde ich wohl vorläufig keinen Widerspruch schreiben, sondern mir überlegen, ob ich dann lieber irgendwann einen Verschlimmerungsantrag stelle... Dabei verstehe ich das alles wirklich kaum...:confused:

LG Santafee
 
Hallo Santafee

Auch ich verstehe es nicht und ich mußte mich bös zusammenreißen das ich nicht losheule auf dem Amt. Du hast Recht ich habe das genauso gemacht. Habe einen Verschlimmerungsantrag gestellt und bekam daraufhin die 80 % G und B. Aber wie man dafür kaputt sein muß um das überhaupt zu bekommen, ist unglaublich. Auch mir bringt der Ausweis wenig, denn auch ich muß weit laufen, z.B. um ins Einkaufcentrum zu kommen. Wir waren auch letztens in einem Krankenhaus und außerhalb vom Parkhaus ist es unmöglich einen Parkplatz zu bekommen. Auch im Parkhaus selbst hat mein Mann ganz oben in der letzten Etage einen Platz gerade noch bekommen. Ich bin so wackelig die Treppen darunter ( Fahrstuhl gab es da keinen), mit meinem Gehwagen wäre ich da gar nicht runter gekommen. Als wir wieder kamen mußte mein Mann das Auto holen, denn ich habe es nicht geschafft. Ich warte jetzt erst auf das Gutachten und das werde ich auch zum Versorgungsamt schicken, denn die 80 % habe ich nur unter Vorbehalt bis die MdE von der BG bekommen habe. Dazu werde ich nochmal einen Antrag auf einen richtigen Parkausweis stellen. Mich ärgert die Sache auch maßlos, denn so merkt man wie Behinderte hier in Deutschland anerkannt werden:(.

Liebe Grüße
 
Liebes Speetwoman,
ich habe auch über 4,5 Jahre gebraucht um das Versorgungsamt davon zu überzeugen, dass ich auf nen Parkausweis angewiesen bin. Mit dem Verschlimmerungsantrag solltest du gleich nen guten Arztbericht mitschicken, wo drin steht, dass du AUSSERGEWÖHNLICH gehbehindert bist... das ist wichtig.

Habe nach 12 Gutachten , die alle das gleiche aussagten , nämlich aussergewönliche Gehbehinderung liegt vor ( 80% und G und B waren sowieso schon vorhanden ;-) ) Selbst die Herren vom Ordnungsamt waren da erstaunt dass ich trotz Rollator und der massiven WS und Knieschädigungen immer noch keinen Parkausweis bekommen sollte. Denn solange das Versorgungsamt Nein sagt, können die in der Regel nix machen. Sonst unterhalte dich doch mal mit denen, es gibt manchmal Ausnahmeregelungen (das ist von Bundesland zu Bundesland anders geregelt)

Herzliche Grüsse vonnet Nixchen II
 
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