• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Behindertengerechte Wohnung

emma1

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
8 März 2012
Beiträge
311
Hallo!

Ich weiß jetzt nicht, ob ich meinen Thread in diesem Thema richtig eingestellt habe, aber ich habe nichts passenderes gefunden.

Es geht um folgendes:
Meine Wohnung, bzw. deren Zugang ist leider überhaupt nicht barrierefrei. Es gibt im Freien 25 Stufen und in der Wohnung zwei Stufen zu überwinden.
Ich habe mich so weit hingearbeitet, dass ich es schaffe, diese Treppen zu überwinden (mit Geländer auf der einen und Gehstütze auf der anderen Seite), und wieder (relativ) selbständig in meiner Wohnung zu leben. In der Wohnung bewege ich mich oft mit dem Rollstuhl fort (weil es so einfacher geht, alles zu machen) und ausserhalb sowieso (habe zwei Rollis).
Da meine Genesung aber doch langsamer voranschreitet, wie ich es gehofft habe, muss ich mir Gedanken über eine barrierefreie Wohnung machen (auch meine Ärztin rät mir dazu).

Der Zugang zu meiner jetzigen (Miet-)Wohnung kann nicht barrierefrei gemacht werden (rein lagetechnisch nicht möglich).

Jetzt habe ich mir mal barrierefreie Wohnungen angeschaut und es wäre eventuell auch was dabei, was mir zusagt.
Da ich schon länger mal darüber nachgedacht habe, würde ich eventuell auch eine Wohnung kaufen wollen.

Nun zu meiner Frage:
Was gibt es für Zuschüsse, welche Förderungen könnten einem zustehen und in wie weit muss auch die gegnerische Versicherung sich da "einbringen"?

Die Fakten:
Ich habe einen GdB von 80, Merkzeichen aG, G und B.
Ich habe keine Pflegestufe.
Ich gehe halbtags arbeiten, Antrag auf Teilerwerbsminderungsrente läuft seit November 2011.

Danke schon mal für Rückmeldungen.

Viele Grüße
Emma
 
Hallo Emma,

die behindertengerechte Whg. sollte Dein RA bei der gegn. Versicherung einfordern.

D. h. ich würde mich nach einer entsprechenden Whg. umsehen. Wenn diese nun teurer ist, dann ist es m. E. der Job Deines RA´s die Mehrkosten (Differenz des Mietzinses) bei der gegn. Versicherung einzufordern.

Achte nicht nur darauf, dass Du mit dem Rolli in die Whg. kommst, sondern das auch das Bad sowie alle weiteren Räume behindertengerecht sind.

Ebenso, wie ist der Zugang in die Waschküche und den Keller.
Wo kannst Du und wie Dein Auto parken und erreichen - ist ausreichend Platz mit dem Rolli?

Wie sind die Mülltonnen zu erreichen?

Gibt es einen Hof- u. Gartenservice, welcher z. B. den Schneeräumdienst übernimmt.
Dies kannst Du ja dann auch nicht mehr. Oder halt wenn es der Mietvertrag vorsieht, dass die Mieter den Schnee räumen, das Treppenhaus und die allg. Flächen putzen müssen, die Mülltonnen herausstellen müssen, dann musst Du Dir ein Angebot für diese Arbeiten machen lassen und die Kosten auch von Deinem RA einfordern. Ansonsten diese aber auch beim Mietzins (Nebenkosten) mit aufführen, weil für Dich ja hörere Kosten entstehen. Ohne Unfall hättest Du ja alles selber machen können, nun musst DU dafür zahlen!

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,

lieben Dank für Deine Antwort.

Ich habe für Freitag einen Termin bei meinem Anwalt ausgemacht.

Achte nicht nur darauf, dass Du mit dem Rolli in die Whg. kommst, sondern das auch das Bad sowie alle weiteren Räume behindertengerecht sind.
Ja, ich denke auch, dass das alles zu berücksichtigen ist.
In der einen Wohnung, die ich gesehen habe, ist alles zugänglich. Tiefgarage, Aufzug und, da es ein Neubau ist, könnte ich auch noch Einfluss darauf haben, wie z.B. das Bad gestaltet ist. Küche müsste ich in dieser Wohnung sowieso neu reinmachen.
Auch einen Hausmeisterservice gibt es.

Mir ist nur nicht ganz klar, wie das jetzt z.B. mit den Kosten für's Schneeschippen aussieht.
Momentan wohne ich in einer Mietwohung und meine Vermieter und ich haben uns das Schneeschippen geteilt. Da ich das ja momentan nicht kann, habe ich einen "Schneeschipper" angestellt und die Rechnung wird über meinen RA an die gegnerische Versicherung gestellt.
Wie ist das aber in einer Eigentumswohnung mit Hausmeisterservice?
Du schreibst von einer Aufstellung der Nebenkosten.
Reiche ich dann quasi Teile der Nebenkostenabrechnung ein?

Ich bin da echt momentan überfordert :confused: und muss nach und nach versuchen, mich zu sortieren.

Liebe Grüße
Emma
 
Hallo Emma,

grundsätzlich ist sicherlich zu klären, ob Du wieder in ein Mietverhältnis (also Du wieder Mieterin wirst) oder ob Du eine Whg. als Eigentumswhg. kaufen willst, dann bist Du Eigentümerin.

Da gibt es dann Kosten, die ein Vermieter auf die Mieter umlegen kann und darf oder was bei Dir als Eigentümer verbleibt.

Ruck zuck hat mal folgende Kosten:

1 x Winterdienst
1 x Garten- u. Landschaftspflege
1 x Hausmeister
1 x Reinigungskraft f. Treppenhaus & Keller / Allgemeinräume

Habt Ihr dann 4 Firmen oder ist dieses an einen Kompettservice vergeben?

Wie auch immer, Du musst die Kosten m. E. detailiert aufführen um diese dann erstattet zu bekommen. Schnee räumen geht nicht mehr, putzen nicht mehr, Rasen mähen und Hecke schneiden nicht mehr - und der Hausmeister, wenn der mal eine Tür nachzieht, eine Glühbirne wechselt - dieser könnte dann evtl. auch unter den Haushaltsführungsschaden laufen?

Aber im Detail kenne ich mich da nicht aus. Da sind Menschen mit der entsprechenden Fachkompetenz gefragt.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Emma,

wenn der Hausmeisterservice vorhanden ist, wird er ja nicht nur für dich die Arbeit machen, sondern für alle im Haus, egal ob sie es gesundheitlich selber könnten oder nicht. Wenn du es selber wieder könntest, würde es in dieser Wohung ja trotzdem gemacht werden.

Es wird ganz normal mit der Nebenkostenabrechnung abgerechnet, ob und wie du dieses wieder bekommst, kann ich dir nicht sagen.

Achte auch darauf, das Der Türspion, bzw. der Tür öffner auch auf deiner Höhe sind - eine Kamere mit Monitor am Eingang. Auch ist es ggf. für dich Wichtig nicht nur in die Tiefgarage rein zukommen, sondern auch das die Türen sich für dich elektrisch öffnen oder du sie leicht selber auf bekommst. Nicht das gerade die tiefgaragen tür eine Feuerschutztür ist, welche du im Rolli alleine nicht aufbekommst.

Grüße Michi
 
Grüß Dich, Emma,

wie schön, dass Du zu uns gefunden hast, willkomen an Bord!

Was haben wir in unserer Schatztruhe hilfreicher Rechtsprechung gefunden?




01
Grundsätzlich muss die gegnerische Versicherung dasjenige bezahlen, was Du als vernünftiger Mensch unternimmst, um die Folgen deiner Behinderung zu mindern, zu lindern oder zu heilen.

(a)
Du warst vorher der Gestalter Deines Lebens, also bist du es hinterher auch, § 249 BGB. Dir steht daher ein erheblicher Spielraum zu, ohne, dass das die Schadensminderungspflicht verletzt.

(b)
Das OLG Bremen hat (VersR 99/1030 ff.) entschieden für Schadensausgleichsmaßnahmen in diesem Bereich entschieden:

"Über den zu ersetzenden Aufwand darf auf die Wahl der Lebensgestaltung nur eingeschränkt Einfluss genommen werden, wenn nämlich die Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zur Qualität der gewählten Versorgung stehen….zu ersetzen ist der Mehrbedarf, der tatsächlich bei sinnvoller Disposition anfällt"

Dabei bezieht sich das Oberlandesgericht Bremen auch auf BGH VersR 98/366 und BGH VersR 78/149. Der BGH hat in der Entscheidung VersR 98/366 eine nahezu wortgleiche Formulierung gewählt.

Das OLG Koblenz hat als es als (knapp!) noch vertretbar bezeichnet (VersR 02/244), dass der an Armen und Beinen gelähmte Geschädigte zu Hause leben wollte, wenn das das 2 ½-fache dessen kostet, was die Unterbringung im teuersten Pflegeheim im Einzugsbereich des Geschädigten gekostet hätte. Das überfordert die Versichertengemeinschaft nicht.

Wegen dieser Urteile würde ich an Deiner Stelle diesen Beitrag dem Anwalt mitbringen!Man gräbt nämlich eine gute Weile, bis man auf diese Fundstücke trifft!



(c)
Ich würde zudem von einer Bewertung des Gesetzgebers ausgehen. Dabei gehe ich von § 554 a BGB aus. Dort steht:

„Der Mieter kann vom Vermieter die Zustimmung zu baulichen Veränderungen oder sonstigen Einrichtungen verlangen, die für eine behindertengerechte Nutzung der Mietsache oder den Zugang zu ihr erforderlich sind, wenn er ein berechtigtes Interesse daran hat“.

Daraus folgt, dass es der Gesetzgeber grundsätzlich für richtig hält, dass sich ein Behinderter behindertengerecht eingerichtet.

Nachdem der Umbau nun technisch bei Dir nicht möglich ist, vertrete ich die Ansicht, dass der Versicherer für die Kosten Deines Umzuges, aber auch für die erhöhten Mietkosten aufkommen muss, denn es handelt sich um die Folge Deines Unfalls.


02
Bei dieser Gelegenheit:

(a)
Wenn Du im Rollstuhl in der Wohnung unterwegs bist, solltest Du auf elektrisch absenkbare Hängeschränke achten.

(b)
Taktisch würde ich so vorgehen, dass ich mir ein Gutachten erstellen lasse, was als angemessene Maßnahme zu gelten hat. Die Kosten des Gutachtens sind ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu tragen hat.

(c)
Der Versicherer wird möglicherweise vorschlagen, dass er einen entsprechenden, für behindertengerechtes Wohnen geeigneten Fachmann aussucht.

Das würde ich ablehnen, damit versucht der Versicherer, seine eigenen Interessen durchzusetzen.

Das Schadensmanagement hast nämlich Du und nicht der gegnerische Versicherer. Du brauchst nicht irgend einen Gutachter aufdrängen zu lassen. So einen Sachverständigen suchst du selbst aus.Da könnte der Integrationsdienst des Versogrungsamtes helfen!

(d)
Das Gutachten würde ich vor dem Umzug und vor der Entscheidung, was Du investierst, dem gegnerischen Versicherer vorlegen. Da fällt ihm nämlich wesentlich schwerer, den Einwand zu verwenden, Du hättest gegen die Pflicht, den Schaden zu mindern verstoßen. Wohlgemerkt: Darauf, ob das notwendig ist, also gebraucht wird, um Not abzuwenden, darauf kommt es nicht an! So eng sind die Grenzen nicht!



(e)
Noch ein Tipp: wenn deine Wohnung so ausgerüstet wird, dass Du dort aktiv leben kannst, dann kannst du den Versicherer ja damit locken, dass du sagst: „Das wirkt sich schadensmindernd auf den Haushaltsführungsschaden aus“.

(An den Haushaltsführungsschaden hast du bisher schon gedacht Ich lese in Deinem Beitrag nichts davon!)

03
Der Versicherer soll nicht jammern. Wer so schwer behindert ist wie Du, dennoch aber noch arbeitet, der muss ein tapferer Mensch sein! Meinen Respekt! Weiter so: Denn zu Hause sitzen macht unglücklich!

ISLÄNDER
 
Hallo Michi,

sondern auch das die Türen sich für dich elektrisch öffnen oder du sie leicht selber auf bekommst. Nicht das gerade die tiefgaragen tür eine Feuerschutztür ist, welche du im Rolli alleine nicht aufbekommst.

(wie bekomm ich denn ein Zitat hin mit Angabe des Namens, von dem es ist?)

Ja das stimmt. Wenn man eine Wohnung anschaut, ist da ja immer jemand, der einem die Türe aufmacht und auch aufhält... da hab' ich gar nicht dran gedacht. Aber ich muss mir die Wohnung "der Begierde" eh nochmal anschauen und die vielen Details anschauen.


Hallo Isländer,

wow, Du kennst Dich ja richtig gut aus! Woher weißt Du das denn alles?
Wohlgemerkt: Darauf, ob das notwendig ist, also gebraucht wird, um Not abzuwenden, darauf kommt es nicht an! So eng sind die Grenzen nicht!
Diesen Satz hab' ich leider nicht ganz verstanden. Kannst Du ihn mir nochmal erklären?

(An den Haushaltsführungsschaden hast du bisher schon gedacht Ich lese in Deinem Beitrag nichts davon!)
Ich bekomme monatlich eine Pauschalbetrag (135€) von der gegnerischen Versicherung. Dies wurde über meinen Rehahelfer vereinbart und ist eigentlich für die Putzfrau gedacht, die ein mal in der Woche kommt.
Durch dieses Forum hier habe ich aber schon gelesen, was man eigentlich alles auch noch dazu nehmen kann/muss.
Da wird einem erst bewusst, was meine Geschwister, Eltern und Freunde so alles "nebenher" machen. Meine Mutter macht die komplette Wäsche, meine Schwester den (größeren) Einkauf, Papa schraubt, bohrt und hämmert, wenn's sein muss, und so weiter.
Vielleicht muss ich dieses Thema doch auch nochmal bei meinem Anwalt ansprechen?

Der Versicherer soll nicht jammern. Wer so schwer behindert ist wie Du, dennoch aber noch arbeitet, der muss ein tapferer Mensch sein! Meinen Respekt! Weiter so: Denn zu Hause sitzen macht unglücklich!
Danke für die Blumen. Auch wenn es nicht immer einfach ist, Arbeit, Therapie und die ganzen organisatorischen Dinge unter einen Hut zu bringen und dabei trotzdem auch noch Energie und Zeit für die schönen Seiten des Lebens zu haben, bin ich doch froh, wieder eine Aufgabe abseits von Krankheit, Anträgen und dem ganzen Kram zu haben. Und... einen Teil meines Geldes wieder selber zu verdienen, ein gutes Gefühl!

Einen schönen Abend noch.
Gruß
Emma




 
Hallo Emma,

genau das ist der springende Punkt den Du mit Deinem RA auch besprechen musst:

- Mama macht die Wäsche und bügelt
- Schwester verplempert ihr Benzin und ihre Zeit für den Einkauf und schleppt Dir die Sachen noch die Treppe hoch
- Papa bohrt, welchselt Dir die Reifen
- alle machen was für Dich

Als Familie ist dies als solches selbstverständlich - aber genau dort setzen die Versicherungen an. Alle die etwas für Dich verrichten weil Du es nicht kannst, müsste sonst die Versicherung bezahlen.

Das ist der wichtige Punkt "Haushaltsführungsschaden".

Deine Zugehfrau müsste z. B. auch einkaufen, waschen, bügeln etc.

Das ist dann mit 1x in der Woche bei Dir für € 135 / Monat nicht getan.
Somit ist die Versicherung billig raus....

Du müsstest Geld bekommen für die Werkstatt welche Dir die Reifen wechselt (konntest Du ja früher selber).

Du weißt, die Eltern helfen gerne ihrem Kind, aber ohne Unfall wäre es nun so, dass Du jung und gesund wärst und Deinen nun älter werdenden Eltern unter die Arme greifen würdest.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Zusammen,

au mann, jetzt habe ich eine lange Antwort geschrieben und als ich es wegschicken wollte, hat es mir durch das automatische Logout alles wieder gelöscht...:(
Dann versuch' ich es halt nochmal.

Also, die Woche war nun sehr anstrengend: Bank, Anwalt, Arzt und schlaflose Nächte....

Nun denn zu den Fakten, ich hoffe, ich kann mich verständlich machen, denn meien Gedanken schwirren kreuz und quer durch den Kopf:

  • Die reinen Umzugskosten (sprich Kisten packen, Transportunternehmen) müssten von der gegnerischen versicherung übernommen werden.

  • Alles war jetzt noch behinderungsbedingt in die Wohnung eingebaut werden muss (z.B. Haltegriffe, beh.bedingte Küchendetails) müssten ebenfalls von der Vers. übernommen werden.

  • Nun ein Punkt, der mich sehr verunsichert und auch ärgert: Die Wohnung "der Begierde" wäre ja zu kaufen und sie wäre ja bereits barrierefei gebaut (Aufzug, Tiefgarage). Und da das ja dann eh schon da ist, kann ich dafür auch keine Leistung der Vers. erwarten. Versuchen könnte man z.B. noch den Mehrpreis für einen größeren Tiefgaragenstellplatz einzufordern. Aber auch das ist nicht sicher, denn: das würde ja für die Wohnung insgesamt einen Mehrwert bedeuten. Sprich wenn ich die Wohnung in drei Jahren verkaufen würde, könnte ich ja auch mehr Geld dafür verlangen und ich soll ja an dem ganzen nichts verdienen (will ich ja auch nicht).

  • Würde ich jetzt eine Mietwohnung nehmen, die man barrierefrei umbauen kann, würde der Umbau bezahlt werden.
Das ist ja alles verrückt. Ich möchte doch nur einen Ausgleich dafür haben, dass ich jetzt hier ausziehen muss und ich habe ja definitiv Mehrkosten für ein paar Quadratmeter mehr (für Rollstuhlnutzung etc. erforderlich) und dafür dass ich einen Aufzug habe.

Mit dem Kauf möchte ich ja einfach auch an meine Zukunft denken. Es würde für mich einfach Sinn machen. Habe lange genug Miete gezahlt.
Da fühl' ich mich schon wieder in meinen "Lebensentscheidungen" eingeschränkt!


Ich bin verwirrt!
Vor lauter Verwirrtheit hab' ich den Haushaltsführungsschaden nicht mehr angesprochen... ein andermal...


Vielleicht könnt' Ihr mir Eure Gedanken zu dem Thema mitteilen! (Ich hoffe, ich hab' jetzt im zweiten Versuch alles noch korrekt wiedergegeben).


Dankeschön hierfür.


Viele Grüße

Emma
 
Hallo Emma,

evtl. kannst Du die Sache mit dem Parkplatz so regeln:

Du bekommst ein eingetragenes Vorkaufsrecht. Bis dato - sollte sich kein anderer Käufer finden der Interesse an dem Parkplatz hast, könntest Du diesen Parkplatz mieten.

Kommt dann aber ein anderer Kaufinteressent, dann musst Du wohl zwangsläufig kaufen.

Dieses könnte eine Option sein, welche man verhandeln muss und auch im Notarvertrag oder sonstigem schriftl. Vertrag fixieren muss.

Das Risiko welches Du eingehst wäre dann, dass Du ggf. nach ein paar Monaten den Parkplatz doch noch kaufen müsstest. Aber dann ist auch zu bedenken, die Notargebühren, Grunderwerbssteuer, Grundbucheintragung und alles was zum kauf einer Immobilie gehört muss noch mal aktiviert werden.

Lass Dir das alles durch den Kopf gehen und lass Dich auf jeden Fall noch mal fachkundig beraten.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Emma,

dazu sehe ich ein ganz einfaches Argument

Nun ein Punkt, der mich sehr verunsichert und auch ärgert: Die Wohnung "der Begierde" wäre ja zu kaufen und sie wäre ja bereits barrierefei gebaut (Aufzug, Tiefgarage). Und da das ja dann eh schon da ist, kann ich dafür auch keine Leistung der Vers. erwarten. Versuchen könnte man z.B. noch den Mehrpreis für einen größeren Tiefgaragenstellplatz einzufordern. Aber auch das ist nicht sicher, denn: das würde ja für die Wohnung insgesamt einen Mehrwert bedeuten. Sprich wenn ich die Wohnung in drei Jahren verkaufen würde, könnte ich ja auch mehr Geld dafür verlangen und ich soll ja an dem ganzen nichts verdienen (will ich ja auch nicht).

Im Normalfall hättest Du auf diese Wohnung verzichtet, weil diese "Annehmlichkeiten" für Dich nicht wichtig gewesen wären. In diesem Fall wären auch geringere Kosten angefallen (Vergleichsberechnung anvisierte Wohnung gegenüber der Wohnung ohne diese Annehmlichkeit). Diesen Unterschied sollte die zu erstattende Differenz aufzeigen. Da kann es dann nur um weniger grosse Differenzen gehen (vergleichbare Wohnung).


Gruss

Sekundant
 
Grüß Dich, Emma 1,

Kassandra liegt völlig richtig!

01
Eine behindertengerechte Wohnung ist teurer als eine, die nicht die ganze Ausstattung hat, die man als schwer Gehbehinderter oder Rollstuhlfahrer benötigt. diese Mehrkosten musste gegnerische Versicherer erstatten.


02
Das gilt auch für den zusätzlichen Flächenbedarf. Wie Du richtig mitgeteilt hast: wir nicht auf einen Rollstuhl angewiesen ist, braucht weniger Fläche. Die damit verbundenen Mehrkosten, dass Auf einen Rollstuhl angewiesen bist, führt dazu, dass die Wohnung Grüße ist, daher auch mehr kostet, und diese Mehrkosten sind zu übernehmen.

03
Was Du einmal benötigen würdest, das wäre ein längeres fachlich fundiertes Gespräch, in dem die ganzen Fragen einmal durchgegangen werden. Und dann muss eine Strategie her, wie man das alles einfädelt. Nur sollte das jetzt bald sein, möglichst, bevor die Etnscheidungen gefallen sind!

Denn es steht auch an: Wie fädelt man das alles so ein, dass der Versicherer hinterher auch reguliert? Wie sichert man die Beweise? z.B., nur, damit Du siehst, wieso das wichtig ist:

Bevor Du aus Deiner bisherigen Wohnung ausziehst, sollte dort festegstellt werden, inwiefern sie unbrauchbar ist. Das würde ich jetzt machen! Denn wenn Du die ganzen Möbel raus hast, dann sieht man nicht mehr, wo es zu eng wurde. Und wenn Du die Schlüssel zurückgegeben haben wirst, wird die Besichtigung zum Problem!

Das gilt auch für den Haushaltsführungsschaden im engeren Sinn. Denn er hängt ja unmittelbar damit zusammen, wie die Wohnung gestaltet ist, in der Du derzeit wohnst. Das ist schon wichtig. Denn: So, wie Du das schilderst, müsste er erstmals genau ermittelt werden. Ich habe jetzt viel zu wenige Daten, um das abschätzen zu können. Aber: Rollstuhlfahrer haben in der Regel einen Assistenz- und Haushaltsführungsschaden, der monatlich nur in selten Fällen unter 1.000,00 Euro liegt. In der Regel liegt das drüber. Wenn man das nachfordern kann, was in der Regel funktioniert, so lange nichts abgefunden war, führt das dazu, dass der Kauf der Wohnung schon damit nicht wenig finanziert werden kann!


Also melde Dich, wenn Dich das interessiert. Das ist ja alles durchaus machbar. Ich spreche hier nicht vom Traumtanz, ich habe schon viele solche Fälle auf meinem Schribtisch gehabt und durchgezogen.


ISLÄNDER






04
Vielleicht bist Du zufällig so in der Nähe, dass ich Dir da gut helfen kannst. Bitte verrate uns: In welchem Landkreis oder welcher Stadt bist Du zu Hause?


ISLÄNDER
 
Top