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Behindertenausweis Bayern aus G wird aG

  • Ersteller des Themas Deleted member 30948
  • Erstellungsdatum
Hallo **************,

bist Du sicher, dass für ein VDK-Mitglied eine Klage in 1. Instanz gebührenfrei ist? Ich hatte vor längerem einen abschlägigen Bescheid vom Versorgungsamt erhalten wegen beantragter Erhöhung des GdB und mir hat der VDK, bei dem ich schon viele Jahre Mitglied bin, gesagt, dass ich im Klagefall einen Kostenbeitrag von 150,00 Euro zu zahlen hätte.

Gruß Bobb
 
Halli Bobb
Ich sags mal wie es bei meiner Frau wegen Hörgeräteversorgung war - in Bayern sollt aber in D gelten.
1. Instanz vorm SG geht ohne RA oder sonstiger Vertretung. Musst dich also selbst als RA sehen.
Gerichtskosten entstanden nicht. Auch keine weiteren Kosten, da ohne Anwalt.
Geqonnen haben wir nichts - wegen fehlender anwaltschaftlicher Kenntnis.
Bei einem Anwalt hätte ich diesen bezahlen müssen, bzw meine Versicherung.
Du kannst auch mal googeln: SG Kosten 1. Instanz.
VG
 
Hallo **************,

ich hatte den VDK so verstanden, dass eben der VDK die Klage für mich beim Sozialgericht einreicht über deren Rechtsanwälte und ich keinen eigenen Anwalt brauche. Und dafür hätte ich neben meinem jährlichen Mitgliedsbeitrag eben für die Klage bzw. die gerichtliche Auseinandersetzung einen Kostenanteil von 150 Euro an den VDK extra zu bezahlen.

Gruß Bobb
 
Hallo Bobb,
die Kostenbeteiligung des VDK richtet sich nach den Mitgliedsjahren.
150 Euro ist aber immer noch billiger als ein eigener Anwalt.

VG
 
Hallo **************,

danke für den Hinweis - ja, das erscheint mir logisch. Ich war schon einige Jahre Mitglied, als ich diese Aussage bzgl. der 150,00 Euro Kosten bekam.

Inzwischen zahle ich ohne den VDK in Anspruch zu nehmen trotzdem seit vielen Jahren meinen Jahresbeitrag weiter. Ich habe vor, nochmal einen Antrag auf Erhöhung des GDB zu stellen und dann die Sache bei ablehnenden Bescheid über den Rechtsweg klären zu lassen. Werde mich mal nach so vielen Jahren beim VDK erkundigen, wie hoch dann für eine Klage mein Kostenbeitrag jetzt wäre.

Gruß Bobb
 
Hallo Amaris
Wenn du in einem ½ Jahr einen neuen Verschlimmerungsantrag stellst, mach es gleich übern VDK. Die sagen dir gleich ob Aussicht ist oder nicht.

Hallo Kasandra
Dankei für dein Angebot.
Die Unfallfolgen und weitere Verschlimmerung ist durch die BG anerkannt.
Es geht nur noch um Höhe und Art der Entschädigung.
Höhe MDE, Wohnungshilfe (Grossteil im Vergleich vor Gerichterledigt), Pflege. Pflege und MDE im Widerspruchsverfahren. Wobei mom die Pflege von der Pflegekasse übernommen wird.
Bin mit RA und VDK gut aufgestellt.


VG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo **************, hallo Kasandra,

nach den ganzen Widersprüchen des MDK , sind wir beim doch beim Sozialgericht gelandet!
Der ganze Akt war weniger aufwendig als die Parkplatzsuche .
Er kriegt den Parkausweis! Ohne Schilderung , wie schwer es ist aus dem PKW raus oder rein zu kommen!

Danke und lG
Aramis
 
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