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Behindertenausweis Bayern aus G wird aG

  • Ersteller des Themas Deleted member 30948
  • Erstellungsdatum
D

Deleted member 30948

Guest
Hallo,
zur Information zum Parkausweis BY (Bayern):

ich habe mit einem Änderungsbescheid einen neuen Behindertenausweis erhalten.
Mir stand nach einer Fußamputation lediglich das Merkzeichen G zu. Wegen meines Gesamt GdB von 100% erhielt ich einen Parkausweis für Behindertenpakrplatz, gültig nur für Bayern.
Nun habe ich automatisch die Änderung auf aG erhalten.
Hinweis im Bescheid:
"nach einer Vereinbarung zwischen dem Bayerischen Sozialministerium und dem Bayerischen Innenministerium ist ab 01.01.2019 allen Personen, die bisher eine Parkberechtigung nach dem Bayern-aG erhalten haben, das Merkzeichen aG zuzuerkennen."

Ich kann nicht beurteilen ob dies mit dem Gesamt-GdB zusammen hängt. Unter 70% hätte ich den Bayerischen Parkausweis BY nicht erhalten.
Betroffenen empfehle ich bei Ihrem Versorgungsamt nach zu fragen.

VG

VG
 
Hallo,
noch eine Ergänzung nach Aussage meiner ausstellenden Behörde für den Parkausweis:

der GdB für die Änderung von G auf aG für den Ausweis muss hauptsächlich aus Einschränkungen von Beinen und Rücken kommen, die für eine Fortbewegung maßgeblich sind.
Eine Behinderung an Gehör oder an Armen z.B. hätte nichts mit einer Behinderung zur Fortbewegung zu tun.
 
Hallo **************,

danke für deine Information!

Grüße
Marcela
 
Hallo Maikopf,

schön wäre es!

Mein Lebensgefährte hat nach Verschlimmerungsantrag einen GB von 90 erhalten.
Bringt garnix!
Etliche Gutachter (gerichtlich bestellte) schreiben von > er ist wie ein Rollstuhlfahrer zu behandeln<
Das Versorgungsamt lehnt Parkausweis ab- Widerspruch- auch abgelehnt!

In den normalen Parkbuchten kommt kein Mensch mit Bein-Prothese aus dem KFZ ( soweit kann man keine Tür aufmachen)!

Herr lass Hirn regnen!

LG
Aramis
 
Halo Aramis,
tut mir leid.
Ich habe 100 GDB und den Ausweis autom. ohne Nachfrage erhalten.
Das Problem mit Beinprothese (bei mir Knieex - Kniegelenk ist ca. 15cm länger als beim anderem Kniegelenk) beim aussteigen kenne ich in Parkbuchten nur zu gut und verstehe Euch.
Als Grundlage wurde §48 Abs. 1 Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch - (SGB X) i.V.m. §152 Soziagesetzbuch - neuntes Buch - (SGB IX) benannt.
Studiere die §§, vll. hilfts dir weiter.
Hat dein Lebensgefährte eine Rechsschutzversicherung? Wenn nicht geh zum VDK. Lass die Entscheidung prüfen.
Zur Not musst du Klage erheben. Die 1. Instanz ist gebührenfrei. Außer RA oder VDK wenn du noch nicht lange Mitglied bist.


VG
 
Hallo Kasandra,
das ist gerade was mich stutzig macht.
:)o_OManchmal ist Bayern zweigeteilt:cool:
in Altbayern und Franken. Unterfranken sind aber Bayern:):)
Daher sollten die Gesetze gleich gelten.
Vll. findet sich in den von mir genannten §$ Aufschlüsse oder kann darauf Erkenntnisse nennen.
Es ist nicht leicht wegen meiner künstlichen Komazeit da durchzusteigen.
Vll. liegt es an dem GDB von mir 100 zu 90?
Daher sollte Tamtam die 90% und den Eintrag aG prüfen lassen.



VG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
Hallo **************.

was meinst Du mit "Kommazeit"? Ich kenne den Ausdruck nicht.

Jacke wie Hose ist ob Franke oder Bayer -> soweit Du organisatorisch bzw. länderrechtlich zu Bayern gehörst.

Viele Grüße

Kasandra
 
Danke Kasandra
habs berichtigt Koma künstlich 10 Wochen.
Jacke wie Hose ist korrekt. Haben ja auch einen fränkischen Landesvater!

VG
 
Hallo **************,

ein 10 wöchiges Koma ist primär noch kein Kriterium.

Das Kriterium ergibt sich aus den gesundheitlichen Schädigungen (GdB) und deren Ableitung.

Viele Grüße

Kasandra
 
Hallo Kasandra,
mein Koma hat sich in keiner Weise auf die Probleme von Aramis bezogen. Ist für ihn auch keine Hilfe.
Der Bezug geht nur in die Richtung die von mir genannten §§ zu deuten, was für mich nicht einfach ist. Mehr nicht.

VG
 
Zuletzt von einem Moderator bearbeitet:
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