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Behandlungsunterlagen an PUV - muss und darf ich das überhaupt?

wenn ich auch an so etwas dachte, wirklich ernsthaft habe ich allerdings nicht damit gerechnet, eher ein "verunglückter" versuch postweg und umständliche kommunikation zu vermeiden. aber wie man sieht ist vorsicht doch besser als ...

aber eines sollte dame trotzdem beachten: es gibt sicher meldefristen, die nicht versäumt werden sollten. dafür genügt ja für's erste die schriftliche (!) mitteilung.


gruss

Sekundant
 
Tja, als (auch) Diplompsychologin spreche ich immer auch mit den betroffenen Personen, hier meiner Patientin. Der Unfall ist gemeldet, sie hat Krankenhaustagegeld sowie Genesungsgeld für 12 Tage erhalten. Weitergehende Ansprüche hat sie nicht an die Versicherung, ausser...

Ich bin jedenfalls sehr froh, dass wir das auf diese Weise aufgeklärt haben. Man muss das Kind ja nicht erst in den Brunnen werfen....;)

Gruß Jova
 
Epilog:

Natürlich kam noch eine Antwort der Versicherung. Zunächst rief heute die Care Managerin an, die mich angeschrieben hatte, und verlangte erneut die geforderten Unterlagen. Als ich ihr die Reaktionen der Patientin mitteilte, war sie ziemlich ausser sich wegen der "Zeitverschwendung" durch Gespräche, und unterstellte der Patientin, nicht ganz zurechnungsfähig zu sein. Das habe ich wiederum dementiert.

Kurze Zeit später rief dann ihr Vorgesetzter an, der letzte Woche auch selbst mit der Patientin telefoniert hatte. Den konnte ich schon mal über die Besonderheit der Problematik informieren. Wir haben uns dann darauf geeinigt, dass ich wie beabsichtigt einen qualitativen Bericht über die Hausbehandlungen anfertige und die Patientin mehrere Ausfertigungen davon erhält. Die Versicherung muss diesen dann aber bei der Patientin einfordern, da ich ja bekanntlich nichts an Infos herausgeben soll. Ich habe dann meine Arbeit erledigt und bin aus dem Spiel, zumal ich in 4 Wochen nicht mehr zuständig bin.

Wo ein Wille ist....
 
Liebe Jova,

Deine Feststellung (Ich stehe in keinerlei Verbindung zu dieser Versicherung) ist absolut richtig.

Du bist freiberufliche Physio für ein Therapiezentrum. Du Arbeitest im Auftrag des Therapiezentrum und nicht im Auftrag Deiner Patienten. Das dürfte der Vorwurf sein, solltest Du Dich zur Weitergabe von medizinischen Unterlagen hinreißen lassen.

Eine unzulässige Weitergabe von geschützen Daten ist höchst problematisch und ein Berufsverbot ist nicht auszuschließen.

Ich kann Dir nur den Rat geben, restriktiv an Deinen Auftraggeber zu verweisen. Natürlich möchtest Du Deinen Patienten helfen, dass geht aber nur wenn Du weiterhin beauftragt wirst und Alleingänge vermeidest.

Liebe Grüsse
Chumana
 
Hallo Chumana

danke für deinen Beitrag. Tatsächlich ist die Situation doch etwas anders als von dir beschrieben. Ich arbeite nicht für das TZ - ganz wichtig weil ich deswegen gerade eine irre Auseinandersetzung mit der DRV habe. Deswegen habe ich gerade mal das Bundesamt für Soziale Sicherung eingeschaltet, weil Widerspruch und Klagen sinnlos sind. Potentielle Patienten erhalten dort meine Telefonnummer und können dann immer noch entscheiden, ob sie sich bei mir melden oder nicht.

Viele Patienten melden sich direkt bei mir, wobei ich dann tatsächlich in deren Auftrag arbeite. Ich bestehe auf dem Status einer selbständigen Tätigkeit, und von daher ist es völlig egal, was der Praxisinhaber dazu meint, so lange ich sonst keine Böcke schieße. Er ist aktuell überhaupt nicht involviert, in keiner Weise, und auch gar nicht dafür zuständig. Das ist erst dann der Fall, wenn die Patientin von angestellten Kollegen in seiner Praxis behandelt wird.

Die Patientin hat gegenüber ihrer Versicherung eine Schweigepflichtserklärung abgegeben. D.h. die Patientin hat mich auf dem Papier von der Schweigepflicht entbunden. Gleichzeitig wollte sie aber nicht, dass ich gegenüber ihrer Versicherung Behandlungsdaten herausgebe. Die braucht diese aber, um im Ernstfall in die Leistungspflicht einzutreten. Da hat also Jemand gleichzeitig Ja und Nein gesagt. Was gilt denn nu - die schriftliche Vereinbarung oder die mündliche Absage? Das war für alle Beteiligten sehr verwirrend. Von daher sind wir doch wirklich zu einem tollen Kompromiss gekommen.

Meinen ersten (kurzen) Therapiebericht habe ich der Patientin ausgehändigt. Den wollte sie ihrem Sohn geben, damit er ihn zur Versicherung faxt. Das wird mit dem kommenden Abschlussbericht auch geschehen. D.h. die Versicherung erhält schon Behandlungsdaten, aber die Patientin behält die Kontrolle darüber, was sie letztendlich weiter gibt. Nach überaus desaströsen Erfahrungen mit Arztberichten überlege ich mir auch, wem ich was weitergebe, d.h. an andere Ärzte. Manche alten Skandalblätter rücke ich einfach nicht mehr heraus.

Grüße Jova
 
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