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Behandlungsfehler - Wie geht es nun weiter

Melpomeni

Neues Mitglied
Registriert seit
22 Sep. 2016
Beiträge
1
Hallo,

wir hatten einen Autounfall, weswegen wir vom Rettungsdienst in das stättische Krankenhaus gebracht wurden. Leider wurde mein Mann dort nicht richtig untersucht und trotz Wirbelsäulenverletzung entlassen. Das führt leider dazu, dass er am nächsten Tag zusammenbrach und seitdem gelähmt ist. Hätten die Ärzte keine fehlerhafte Diagnose gestellt, würde er noch laufen können. Deswegen würde wir das Krankanhaus/ die Ärzte gerne haftbar machen. Dazu habe ich mich nun einmal grob auf http://www.aerztepfusch.org/ informiert. Dort steht, dass man den Behandlungsablauf prüfen soll. Nun weiß ich aber nicht genau wie man dies machen soll. Zumal die Klinik in keinster Weise kooperativ ist. Es kam noch nicht mal eine Entschuldigung oder der Gleichen... Kennt sich jemand mit dieser, oder einer ähnlichen Thematik aus?

LG
 
Hallo,

herzlich Willkommen hier im Forum.
Hier würde ich nicht ohne Anwalt vorgehen. Bitte besorgt Euch alle Unterlagen mit Erklärung zur Vollständigkeit vom erstbehandelnden Krankenhaus. Sie müssen euch diese in Kopie herausgeben. (eventuell gegen Erstattung der Kopierkosten)
Eine Entschuldigung wäre ja schon ein Anerkenntnis, deshalb äußern sie sich lieber überhaupt nicht.

Gruß von der Seenixe
 
hallo Melpomeni,

als betroffener, der "www" (wer weiss wie) einer QS noch entgangen ist, kann ich #Seenixe nur absolut beipflichten - einen anwalt, der sich mit der materie bestens auskennt und nach möglichkeit auch keine kliniken und ärzte vertritt. aber hier ist vorsicht geboten mit fachanwaltsbezeichnungen wie "medizinrecht". häufig geht es hier um verwaltungstechnische und wirtschaftsrechtliche fragen. informiere dich über einschlägige tv-beiträge.

gerade was wirbelsäule (bei mir allerdings hws) betrifft, kann ich einiges an info beitragen, falls es benötigt wird. ausführliche information zum thema ist sehr wichtig, vor allem einschlägige literatur, um zu verstehen, was gespielt wird.

fertigt schnellstens ausführliche notizen über behandlung (auch was und in welcher weise erfragt und wie festgehalten wurde).
sofern ihr einen anwalt (RA) beauftragt, muss er schnellstmöglich sämtliche behandlungsunterlagen, ärztliche schreiben, befunde (auch an dritte) und bildaufnahmen anfordern (das weiss er aber). wurden stellungnahmen an andere (unfallversicherung etc) gegeben, auch hier sämtliche unterlagen anfordern. ich habe zb erlebt, dass hier die wesentlichen schädigungen berichtet wurden, mir jedoch nicht und sie waren auch nie teil der der behandlung.

es wird, muss man schon jetzt feststellen, vermutlich ein erbitterter kampf. ist nicht schön und soll auch nicht verunsichern, aber es soll vor enttäuschungen bewahren, wenn hirnlose behauptungen und machenschaften von der gegenseite kommen. damit ist jdf zu rechnen.


gruss

Sekundant
 
Hallo Melpomeni,

Rechtsanwälte sind immer erst mal kostenbelastend, ich bin meinen Fall über die Bezirksärztekammer angegangen!

Hier muss man nur alle Unterlagen einreichen, aber dies hat bei mir auch ein Jahr gedauert!

Das Ergebnis habe ich gerade eingestellt und für 0 Cent ist es echt eindeutig und jetzt muss ich mir einen Rechtsanwalt suchen.

MfG


GSXR
 
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