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Behandlungsfehler - Klageandrohung gegenüber Klinik

oohpss

Erfahrenes Mitglied
Registriert seit
23 Juli 2007
Beiträge
1,237
Ort
Hamburg
Hallo,

wir haben die letzten Jahre die Unterlagen erarbeitet um bei einer Behandlung an einer Klinik eines Universitätsklinikums vermutete Behandlungsfehler nachweisen zu können.

Der Patient war anläßlich mehrer Behandlungen an dieser Klinik.

Der Fehlervorwurf betrifft nur eine spezielle Klinik des Klinikums und nur eine spezielle Behandlung.

Nachdem die Klinik vom Anwalt informiert wurde, dass der Patient nun seine Ansprüche durchsetzten wird, wurde die gesamte Krankenkate durch das Klinikum (inklsive aller Behandlungen davor und danach) an den Versicherungsmakler, der auch Versicherer des Klinikums, ist, weitergeleitet.

-> Weiß jamnd ob das üblich ist?

Der Anwalt wurd einformiert, dass er durchsetzen möge, dass die Versicherung die Akten wieder zurück gibt sowie Kopien löscht und dass die Klinik darüber informiert wird, dass Verletzungen des Persönlichkeistrechts (hier die Wietergabe der kompletten Unterlagen) nicht hingenommen werden.

-> Hat jemand mit so etwas Erfahrungen?

(Der Anwalt sitzt jetzt an einem Schreiben und ich würde ihm, soweit ich entsprechendes finde, gerne Hinweise, Tips, Urteile etc. übermitteln.)

Danke vorab.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

ob das Krankenhaus das nun darf oder nicht weiß ich nicht, aber ich kann dir sagen das in unserem Fall auch so verfahren wurde.
Die Ärzte oder das Krankenhaus selber darf auch rein rechtlich gegenüber dem Geschädigten kein Schuldeingeständniss machen.
Die Versicherung prüft an Hand der Akten ob der Verdacht besteht oder sogar nachgewiesen ist und dann gehe ich mal davon aus das ein Gutachten angefertigt werden wird.
Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das dies alles ein langer sehr steiniger Weg ist und stell sich drauf ein das man versuchen wird, selbst bei eindeutigen Behandlungsfehler, die ganze Schuld von sich zu weisen.
Ich speche da aus eigener Erfahrung und bei uns ist die Sachlage so eindeutig wie irgend was.
Du bekommst in den seltesten Fällen dein Recht, aber das soll dich natürlich nicht davon abhalten um dein Recht zu kämpfen.
Gruß von stinababy
 
... Die Ärzte oder das Krankenhaus selber darf auch rein rechtlich gegenüber dem Geschädigten kein Schuldeingeständniss machen. ...
Schon klar. Das brauchen die auch nicht. Die Schuldfrage klärt dann halt das Gericht.
Die Versicherung prüft an Hand der Akten ob der Verdacht besteht oder sogar nachgewiesen ist und dann gehe ich mal davon aus das ein Gutachten angefertigt werden wird.
Also bezüglich des Verdachts müssen die nicht sprüfen.
Eine Prüfung ins Blaue hinwein werden die auch nicht machen.
Es geht um einen konkreten vermuteten Behandlungsfehler.
Diesen einen konreten Behandlungsfehler dürfen die gerne untersuchen. Dazu haben Sie auch das Recht.
Aber die sollen nicht alle möglichen Daten einsehen, die mit dem konkreten Fehler nichts zu tun haben und die niemanden anderen irgendetwas angehen.
Aber ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, das dies alles ein langer ...
Na ja, mit den privaten Versicherungen sind wir seit über 3 Jahren in der Auseinandersetzung und seit über 2 Jahren laufen gegen die 2 Klagen.
Die Steine waren, das medizinische und (medizin)rechtliche Know-how aufzubauen um die Fehler feststellen und nachweisen zu können.
... und stell sich drauf ein das man versuchen wird, selbst bei eindeutigen Behandlungsfehler, die ganze Schuld von sich zu weisen.
Das aus juristischen Gründen erstmal alles bestritten wird, ist Usus bzw. Notwenbdigkeit, die sich aus unserem Rechtssystem ergibt. Das hat ja nichts mit uns zu tun, sondern mit dem Rechtssystem.
Ich speche da aus eigener Erfahrung und bei uns ist die Sachlage so eindeutig wie irgend was.
Die juristische Eindeutigkeit einer Sachlage ergibt sich nur aus der Beweiskraft der Beweise und der darauf folgenden Beurteilung.
Du bekommst in den seltesten Fällen dein Recht, aber das soll dich natürlich nicht davon abhalten um dein Recht zu kämpfen.
Na ja, mein Recht will ich garnicht bzw. der Patient, sondern nur das was ihm lt. bestehender Rechtsordnung zusteht.
Das ist ja das spannende: Feststellen wie die Rechtsornung aussieht,w as sie vorsieht und was sie wem unter welchen Bedingungen zuspricht.

Deshalb ja auch gleich am Anfang der erste Dämpfer für den Gegner mit dem Hinweis auf das Persönlichkeitsrecht. Möglicherweise versteht die Versicherung dann auch gleich ganz schnell, dass ein 08/15-.Sachbearbeiter mit 08/15-Serienbriefbaukasten nicht weiter kommt. Denn dann muss es an die nächste Instanz bei der Versicherung (bzw. muss mit der alles abgestimmt werden) und das macht es dann gleich wieder ein paar Euro teurer für die. Das sind zwar Kinkerlitzchen, aber wenn die ihre Opfer pisacken, dann kann man das mit denen ja auch machen.
Im besten Fall ergibt sich dann wieder ein Tip/Ratschlag für andere, die gegen Ärzte wegen Behandlungsfehler vorgehen müssen.

Aber denoch vielen Dank für die Hinweise und gutgemeinten Ratschläge.

Grüße
oohpss
 
Hallo oohpss,

ich glaube fast nicht, dass das richtig wiedergegeben ist:

,
Nachdem die Klinik vom Anwalt informiert wurde, dass der Patient nun seine Ansprüche durchsetzten wird, wurde die gesamte Krankenkate durch das Klinikum (inklsive aller Behandlungen davor und danach) an den Versicherungsmakler, der auch Versicherer des Klinikums, ist, weitergeleitet.

-> Weiß jamnd ob das üblich ist?

Der Anwalt wurd einformiert, dass er durchsetzen möge, dass die Versicherung die Akten wieder zurück gibt sowie Kopien löscht und dass die Klinik darüber informiert wird, dass Verletzungen des Persönlichkeistrechts (hier die Wietergabe der kompletten Unterlagen) nicht hingenommen werden.

-> Hat jemand mit so etwas Erfahrungen?

Das kann auf keinen Fall üblich und schon gar nicht zulässig sein. Ich frage mich, wie die Klinik auf den Makler kommt!
Der Makler ist der Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Er hat mit der Versicherung gar nichts zu tun und darf auf keinen Fall in den Besitz der med. Unterlagen kommen.

Das ist ein eindeutiger Verstoss gegen die Datenschutzbestimmungen. Wenn Du nähere Info brauchst, kontaktiere mich gerne mal.


Gruss

Sekundant
 
Makler-Versicherer-Auswerter-Gutachter-Juristenpool-Datensammler-Verein

Danke Sekundant für die Infos.
Hier ein paar Ergänzungen:
... Der Makler ist der Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen. Er hat mit der Versicherung gar nichts zu tun und darf auf keinen Fall in den Besitz der med. Unterlagen kommen. ....
Das ist der Makler-Versicherer-Auswerter-Gutachter-Juristenpool-Datensammler-Verein:
http://www.ecclesia.de/

Und da ist die Unterabteilung für Krankenhäuser innerhalb der Gruppe:
http://www.ecclesia.de/ecclesia-allgemein/geschaeftsfelder/gesundheitswesen/

Das ist ein eindeutiger Verstoss gegen die Datenschutzbestimmungen. Wenn Du nähere Info brauchst, kontaktiere mich gerne mal.
Ist der Kontakt mit dieser Response hergestellt?

Grüsse
oohpss

PS: Hie rnoch ein paar Infos von dem VErein:
Die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH ist für Kirche, Orden, Diakonie und Caritas sowie deren Einrichtungen und Mitarbeiter der kompetente und verlässliche Partner in allen Fragen des Versicherungsschutzes. Im Auftrag ihrer Gesellschafter - Evangelische Kirche in Deutschland (EKD), Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der EKD - vermittelt Ecclesia preisgünstige und hochwertige Versicherungs- und Vorsorgeprodukte.

Als spezialisierter Versicherungsmakler ist die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH unabhängig von Versicherern und Banken und handelt ausschließlich im Interesse der Kunden. Dies gilt auch für die Regulierung von Schäden, die das Unternehmen eigenständig bearbeitet. Weitere Informationen zur Ecclesia Versicherungsdienst GmbH finden Sie auf dieser Internetseite.

Die Ecclesia Versicherungsdienst GmbH ist die Muttergesellschaft der Ecclesia Gruppe mit Sitz in Detmold (Hauptverwaltung). Mit ca. 1.300 Mitarbeitenden zählt die Gruppe zu den größten Versicherungsmaklern Deutschlands (www.ecclesia-gruppe.de). Die Ecclesia Gruppe ist nicht nur in Österreich, der Schweiz und Belgien präsent; als Partner des internationalen Maklernetzwerkes JLT ist die Unternehmensgruppe weltweit tätig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,

bei mir war es auch so >> Versicherungsmakler/Sachbearbeiter

Mein Rechtsanwalt hatte damals wg. V.a Behandl.fehler die Versicherung Y des Krankenhauses, wo ich operiert wurde, angeschrieben.

Es kam dann ein Schreiben zurück, wo drinstand, dass der Versicherungsmakler Herr X Ansprechpartner ist u. der Vorgang unter der Geschäfts-Nr. 12345 läuft. Der Makler war selbstständig u. hat u.a. für die Versicherung X gearbeitet, wo mein Arzt versichert war.

Über diesen Makler lief der gesamte Schriftverkehr. Mein RA/Ich habe mich dann außergerichtl. mit dem Makler geeinigt u. dieser hat mir dann Summe X überwiesen.

Mein Arzt hat diesen Weg gewählt, da er seine Haftpflichtversicherung bzw. die des Krankenhauses nicht belasten wollte. Nachdem ich das Geld von dem Makler bekam, hat er das Geld an den Makler überwiesen. So wurde die Prämie d. Haftpflichtversicherung nicht erhöht.

Das wäre durchaus ein normaler Weg so sagte man mir.

Persönliche Einzelheiten dann per PN.

Gruß
Marcela
 
Hallo Marcela,

ich finde das alles eigenartig.

Hat den Deine Klinik alle Unterlagen aller Behandlungen (vor dem Schadensereignis) an den Makler übermittelt?
Wenn es um eine Behandlung geht, nämlich die die den Schaden verursacht hat/haben soll, kmann ich das noch ansatzweise nachvollziehen.
Aber Daten, die nicht mit dem Schaden zu tun haben? Ich kann oder will mir wirklich nicht vorstellen, dass dies üblich sein soll.

Zudem geht es in diesem Fall, auf den ich mich beziehe, um das Versagen gleich mehrerer (Arzt, Arzt im Praktikum, Krankenschwester(n), wobei die Verantwortlichkeit wohl beim Arzt liegt, aber auch ein Orgnaisationsverschulden nach meiner Meinung nicht ausgeschlossen ist. Naja Juristenkram.

Zudem ist die Ärztin nun in der Schweiz tätig.
Und die Krankenschwester in einer anderen Stadt.

Dass dann irgendwelche Vergleiche entstehen, die auf irgendwelchen wegen irgendwelche Ent- oder Belastungen herbeiführen mag ja okay sein. Aber das ist nicht das was mich derzeit interessiert.

Mich interessiert (hier) die Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Grüße
Frank Pohl
 
Hallo,

Nachdem die Klinik vom Anwalt informiert wurde, dass der Patient nun seine Ansprüche durchsetzten wird, wurde die gesamte Krankenkate durch das Klinikum (inklsive aller Behandlungen davor und danach) an den Versicherungsmakler, der auch Versicherer des Klinikums, ist, weitergeleitet.

-> Weiß jamnd ob das üblich ist?

Der Anwalt wurd einformiert, dass er durchsetzen möge, dass die Versicherung die Akten wieder zurück gibt sowie Kopien löscht und dass die Klinik darüber informiert wird, dass Verletzungen des Persönlichkeistrechts (hier die Wietergabe der kompletten Unterlagen) nicht hingenommen werden.

-> Hat jemand mit so etwas Erfahrungen?

Ja, auch meine gesamten Vorbehandlungen in dieser Klinik, meine OP-Unterlagen incl. Narkose u. die Nachbehandl. - komplett alles was diese Klinik von mir je an Unterlagen hatte auch Fremdunterlagen von anderen Ärzten,...
 
Hallo oohpss,

ich kann weder aus dieser Website die Stellung eines Versicherers erkennen, noch ist sie in der Datenbank der als solche BaFin verzeichnet. Es ist also ein reiner Diensteanbieter, was auch die Bezeichnung vermuten lässt (Versicherungsdienst GmbH).


Da solltest Du mal prüfen, ob nicht Daten an Unberechtigte herausgegeben wurden (meine Ansicht steht da schon fest).

Kontakt: gerne per Mail, rufe oder schreibe zurück.


Gruss

Sekundant
 
Hallo oohpss,

:confused: :confused: :confused:

vermutet der Patient einen Behandlungsfehler und ist auch noch ein
Rechtsanwalt eingeschaltet, verstehe ich überhaupt nichts.

- die Klage wird erstmal gegen den verantwortlichen Chefarzt gestellt
- zeitgleich wird das Klinikum verklagt
- handelt sich es um einen BG-Fall zusätzlich die BG

hier ist die Verjährungsfrist ausschlaggebend also alle, die eventuell
schadensersatzpflichtig sind.

Zum Versicherungsmakler ist anzumerken, wenn es um geringfügige Beträge geht,
so kann der Versicherungsmakler entscheiden,
ob eine gestellte Schadenensumme bezahlt wird.
Hier kann eine Aktenübermittlung erfolgen, es ist auch schwer nachzuweisen, ob dies rechtens ist,
da niemand weiß, bis zu welcher Summe dieser Makler entscheiden darf.
Hier glaube ich persönlich nicht,
dass ein Geschädigter im Nachhinein Klage erhebt,
wenn er unklompiziert sein Geld bekommen hat.

Es muß ja auch erstmal festgestellt werden, wer überhaupt haftbar ist.
Ein Arzt in der Klinik muß nicht zwangsläufig über das KH versichert sein.

Zu Deiner Persönlichkeits- Rechtsverletzung:
Das ist nicht relevant, wenn Du klagen willst, mußt Du früher oder später
alles offenlegen.
Gegner können da knallhart sein.
Und bei unserem Rechtssystem der Beweisführung bei einem Behandlungsfehler,
sind die Opfer immer noch benachteiligt.

Viele Grüße
Mareike
 
Zuletzt bearbeitet:
Mareike,

Deine Sichtweise verstehe ich nun nicht und kann sie auch nicht teilen.

Zum Versicherungsmakler ist anzumerken, wenn es um geringfügige Beträge geht,
so kann der Versicherungsmakler entscheiden,
ob eine gestellte Schadenensumme bezahlt wird.
Hier kann eine Aktenübermittlung erfolgen, es ist auch schwer nachzuweisen, ob dies rechtens ist,
da niemand weiß, bis zu welcher Summe dieser Makler entscheiden darf.

Welche Befugnisse in welchem Rahmen ein Makler evtl. für die Versicherung hat, spielt hier keine Rolle. Der Makler ist eine dritte Person, an der die sensiblen persönlichen Daten nicht übermittelt werden dürfen. Hier kann rechtmässig keine Aktenübermittlung erfolgen! Es ist auch nicht schwer nachzuweisen, ob es rechtens bzw. hier unrechtens ist. Dafür reicht sowohl für die Klinik, deren Rechtsvertretung und auch dem Makler die Bestimmungen zur Datenübermittlung im SGB nachzulesen.

Hier glaube ich persönlich nicht,
dass ein Geschädigter im Nachhinein Klage erhebt,
wenn er unklompiziert sein Geld bekommen hat.

Es muß ja auch erstmal festgestellt werden, wer überhaupt haftbar ist.
Ein Arzt in der Klinik muß nicht zwangsläufig über das KH versichert sein.

Auch das rechtfertigt die Datenübermittlung nicht. Es kann nicht durch einen vermeintlichen Bonus ein Rechtsbruch geheilt werden.

Was soll ein Makler (also ein Versicherungsvermittler in diesem Fall) damit zu tun haben, die Haftung aufzuklären? Das ist weder seine Aufgabe und i.A. auch nicht sein Kenntnisbereich.

Zu Deiner Persönlichkeits- Rechtsverletzung:
Das ist nicht relevant, wenn Du klagen willst, mußt Du früher oder später
alles offenlegen.
Gegner können da knallhart sein.
Und bei unserem Rechtssystem der Beweisführung bei einem Behandlungsfehler,
sind die Opfer immer noch benachteiligt.

Das widerspricht auch allem, was Geschädigte bisher anprangern. Eine Offenlegung besteht doch nicht für die ganze Öffentlichkeit wodurch eine Rechtsverletzung seine Relevanz verliert.
Bei dem letzten Satz hast Du allerdings recht. Aber wenn nicht auch gegen die offensichtlichen Verstösse vorgegangen wird, wird es auch so bleiben.


Gruss

Sekundant
 
Hallo Sekundant,

es ist leider die Realität.

Ein Versicherungsmakler ist rechtlich gesehen nicht nur ein Vermittler
von Dienstleistungen (hier einem Versicherungsvertrag).
Er ist auch Ansprechpartner und Berater des Versicherungsnehmer.
Klar werden dann Daten übermittelt;
ausdrücklich habe ich aber geschrieben,
das dies durch den Anspruchssteller selten rechtlich verfolgt wird.

Hier argumentiert die gegnerische Versicherung mit einer möglichst
unklompizierten Abwicklung. :rolleyes:
Was willst Du dagegen unternehmen ?

In der außergerichtlichen Regulierung besteht kein Rechtsanspruch,
der kann nur durch ein Gericht festgestellt werden.
Hier gibt der Anspruchsteller
- in der Hoffnung außergerichtlich sich einigen zu können -
seinen Datenschutz bewußt auf.

Erst wenn nun
- wie angekündigt -
die Patientenrechte gestärkt werden,
so haben wir auf der rechtlichen Grundlage Aussicht uns zu wehren.

In diesem Sinne
Mareike
 
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