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Behandlungsfehler: Jeder siebte Verdacht bestätigt

Sekundant

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24 März 2009
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5,653
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hier, links von dir
Das berichtete die bekannte Ärzte-Zeitung auf www.aerztezeitung.de am 22.11.2010

Jeder siebte vermutete Behandlungsfehler erweist sich laut der AOK Bayern tatsächlich als Behandlungsfehler. Dies belege eine Auswertung der Kasse. Danach hat die AOK Bayern in den vergangenen zehn Jahren fast 21 400 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten.
Wer AOK-versichert ist sollte es mal versuchen, denn so weiter in der Erklärung:

In 8573 Fällen habe die Kasse ein für die Versicherten kostenloses medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben. Bei rund 3130 Gutachten hätten die Experten einen Behandlungsfehler bestätigt. Dies entspreche etwa 15 Prozent der Beratungen.
Vollständiger Text unter

http://www.aerztezeitung.de/praxis_...te-verdacht-bestaetigt.html?sh=2&h=1261564294


Gruss

Sekundant
 
SGB V § 66: Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern

.... Wer AOK-versichert ist sollte es mal versuchen, denn so weiter in der Erklärung ...
Hallo Sekundant,

das ist einer der Vorteile die alle gesetzlich Versicherten in Anspruch nehmen können und ist nicht auf die DAK beschränkt.

Diese "Unterstützung" ergibt sich aus SGB V § 66:
Unterstützung der Versicherten bei Behandlungsfehlern
Die Krankenkassen können die Versicherten bei der Verfolgung von Schadensersatzansprüchen, die bei der Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen aus Behandlungsfehlern entstanden sind und nicht nach § 116 des Zehnten Buches auf die Krankenkassen übergehen, unterstützen.
Bedauerlicherweise ist es eine Kann-Formulierung.
Ansprechpartner bei allen gesetzlichen Versicherungen sind die Regressstellen der jeweiligen Krankenkasse.

Das Verfahren läuft so:
Man stellt den vermuteten Behandlungsfehler möglichst substantiiert schriftlich dar.
Die Regress-Stelle der Krankenkasse prüft die Angelegenheit und entscheidet ob die Unterstützung laut SGB V § 66 gewährt wird.
Falls nein, ist praktisch Feierabend (obwohl einige Sachbearbeiter dann nochmal mit sihc reden lassen).
Wird positiv entschieden gehen die Unterlagen an den MDK.
Der gibt die Unterlagen an einen Sachverständigen, der ein Gutachten/eine sachverständige Stellungnahme erarbeitet.
Dann geht das Gutachten an die Krankenkasse und die Krankenkasse schickt es an den Versicherten.
Der kann dann gegebenfalls in der Regel nochmals Fragenstellen und schlussendlich damit machen was er will.

Sollte der Patient aufgrund des Gutachtens Zivilklage gegen den Behandler erheben, wäre noch zu beachten, dass dieses Gutachten lediglich ein Sachvortrag darstellt und deshalb ein gerichtliches Gutachten nicht ersetzt.

Soweit eine Klage eingereicht wird, wir die Krankenkasse über den Verlauf der Auseinandersetzung auf dem laufenden gehalten werden wollen, da sich bei einem Urteil Zugunsten des Patienten Ansprüche der Krankenkasse ergeben können.

Empfehlenswert ist sich vor der Darstellung der Beschwerde die eigene Krankenakte besorgt und über medizinische Standards informiert ist. Insofern kann bereits in dieser frühen Phase ein Fachanwalt und entsprechende Literatur sinnvoll sein.

Das Verfahren hemmt nicht die Verjährungsfristen.

Privat Versicherten stehen das Verfahren der Unterstützung nach § 66 SGB V nicht zur Verfügung.

Grüße
oohpss
 
Danke oohpss

für die nochmalige Darstellung des Ablaufs.

Ich hatte mich auch mal an die Debeka KK gewandt, aber eine Unterstützung wurde abgelehnt. Nach dem VVG gibt es vergleichbare Bestimmungen auch für private KK. Aber auch den Dienstherrn in Form des Landesamts für Finanzen interessierte es nicht. Statt dessen werden unnötigerweise selbst die Kosten getragen.

Wenn die o.g. Zahlen stimmen ist das schon bemerkenswert, aber auch ein kleines Zeichen, das von der AOK gesetzt wird. Hätte ich doch nur ...


Gruss

Sekundant
 
Hallo @,

ich vermute der H-Arzt Dr. Nxxx. hat mich auch falsch behandelt, in dem er mich mit einer falschen Diagnose nicht mehr behandelt hat.
Noch heute habe ich Beschwerden und dennoch kümmert sich kein Mensch, schon gar nicht die BG darum.
 
Hallo oerni,

ich vermute der H-Arzt Dr. Nxxx. hat mich auch falsch behandelt, ...

Hast Du schon mal versucht, das zu klären? Beispielsweise über die KK oder auch irgendwelche Patientenstellen?

Obwohl ich die Erfahrung machte, dass solche Patientenstellen auch eine unnütze Einrichtung sind. Ich hatte mich in Nürnberg an sie gewandt. Auskunft nichtssagend.

Eine sinnvolle, zielgerichtete und unabhängige Beratung ist mir bislang unbekannt. Die müsste man selbst einrichten.
Gibt's nicht (pensionierte) ehemalige MA einschlägiger Stellen, die hier mitlesen und so etwas mittragen könnten? Das wäre doch mal eine neue Herausforderung.


Gruss

Sekundant
 
... ich vermute der H-Arzt Dr. Nxxx. hat mich auch falsch behandelt, in dem er mich mit einer falschen Diagnose nicht mehr behandelt hat. ...
Hallo oerni,
im Medizinrecht kann eine Behandlung richtig erfolgen, wenn die Diagnose dies erfordert, auch wenn sich die Diagnose nachträglich als falsch herausstellt.
Innerhalb der Differentialdiagnostik ist das sogar das übliche, bewährte und empfohlene Verfahren.

Dies bedeutet:
Der Arzt erhebt Befunde. Daraufihn erfolgt seine Diagnose. Aufgrund der Diagnose ergibt sich die Therapie.

Diese Vorgehensweise ist der wesentliche Grund warum Fehler überhaupt erkannt werden können: Die Vorgehensweise des Arztes wird mit dem jeweils aktuellen medizinischen Standard verglichen.

Ein Fehler bei Deiner Behandlung wurde also möglicherweise bei der Diagnose gemacht. Das bedeutet, dass die Befunderhebung richtig war und die vom arzt erstellte Diagnose nicht dem medizinischen Standard entsprach. Der Arzt hätte also, hätte er richtig gehandelt, eine andere Diagnose erstellt.

Wenn der Arzt diesen Fehler gemacht hat, also eine falsche Diagnose, dann kann aber die Entscheidung keine weitere Therapie durchzuführen richtig gewesen sein. Nämlich dann, wenn lt. medizinischen Standard die Folge der Diagnose keine weitere Therapie ist.
Dann war die Behandlung folglich richtig.

Dass ein Arzt erst gegen medizinische Standards bei der Diagnoseerstellung verstösst und dann nochmals bei der Therapie halte ich für äusserst ungewöhnlich.

Kannst Du mit dieser Beschreibung besser einordnen ob/wo der Fehler gemacht wurde?
Kennst Du den medizinischen Standard zum Zeitpunkt Deiner Arztbesuche?
Hast Du vor etwas gegen die falsche Behandlung zu unternehmen?

Grüße
oohpss
 
Diese Aussage war auf die in den vorhergehenden Sätzen genannten Stellen gemünzt, die sich offiziell dieser Problematik annehmen. Klar, oder ;)?


Gruss

Sekundant
 
Behandlungsfehler laut Ärzteblatt!

Zitat: "Jeder siebte vermutete Behandlungsfehler erweist sich laut der AOK Bayern tatsächlich als Behandlungsfehler.


Das bezweifle ich!
Jeden 7.Behandlungsfehler, von dem die Kasse mit in der Beratung war, ok. Das heisst aber noch lange nicht, dass blos jeder 7.geklagte Behandlungsfehler einer tatsächlich gewesen sei. Ich kenne Mediziner zu gut, kenne ihre Anhängigkeiten, ihre Vorliebe für sonstige Vertuschung, Fahrlässig- und Oberflächlichkeiten.

Ich würde eher sagen, jede 7.Behandlung war ohne Behandlungsfehler. So würde das Verhältnis stimmen, von guten Ärzten, unabhängigen Medizinern und denen, die man seinem ärgsten Feind nicht wünscht.

Aber was im Ärzteblatt steht, wer glaubt das schon? Mediziner halt, bis auf jeden 7.

Gruss Ariel
 
Aufgaben zuständiger Ämter?

Hallo Sekundant,

Aber auch den Dienstherrn in Form des Landesamts für Finanzen interessierte es nicht.

Ein Landesamt für Finanzen ist zur Ausgabeneinschränkung da, egal ob als Dienstherr Fürsorgepflicht bestünde oder nicht. Es sei denn es geht um Fussball oder sonstigen unwichtigen Kram - also wo Stammwähler sitzen - da werden nicht Ausgaben gedrosselt.

Zu dem Zitat: Natürlich ist schon einiges Gewonnen, wenn überhaupt zugegeben wird, dass Behandlungsfehler auftreten. Wenn die Mengenangabe nicht stimmt, dass ist das halt strategisches Taktieren.

Gruss Ariel
 
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