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Behandlungsfehler: Jeder siebte Verdacht bestätigt

Pneumothorax nach Portimplantation

Hallo liebe Forumgemeinde,

bei mir wurde am 22.11. d.J. ein Port implantiert. Hierbei hat der Chirurg meine Lunge angepiekt.

Hierbei, obwohl ich nach Aufwachen aus der Narkose mehrfach auf Atemprobleme und Schmerzen hingewiesen habe, wurde seitens der Ärzte so erfahren, als ob alles bestens sei...... :confused:

Ca. 5 Stunden nach der OP wurde ich dann in einem weiteren Krankenhaus notoperiert. D.h. mir wurde eine Drainage in den betroffenen Lungenflügel gelegt und mit einem Unterdruckgerät verbunden, damit sich der Lungenflügel wieder Aufrichten konnte. Hier habe ich dann 5 Tage auf der Intensivstation verbracht. DIAGNOSE: Pneumothorax nach Porteinlage mit ausgedehntem nekrotischem Lungengewebe (Emphysem).
(ireperabel)
Meine Frage hierzu, welche Aussicht - auch wenn ich über die Risiken der Portplantation aufgeklärt war (Pneu nicht ausgeschlossen), hat eine Schadenersatzklage/Schmerzengeldklage?

Auch im Hinblick, dass die erstoperierenden Ärzte meine Hinweise auf massive Atemnot und Schmerzen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen haben....:eek: und wie hoch hier eine Schmerzengeldforderung angebracht ist.

Die mich - hier bereits bekannte - vertretende Anwaltskanzlei redet von EUR 5.000,-- - ich halte diese Einschätzung jedoch für überzogen!

Lieben Dank an alle Antwortenden

DAEXX
 
Ja,

das trifft wohl zu

Jeden 7.Behandlungsfehler, von dem die Kasse mit in der Beratung war, ok.

denn es wird ja von Versicherten gesprochen, für die ein kostenloses medizinisches Gutachten in Auftrag gegeben wurde. Zudem wird sie für eine weitergehende Aufklärung keinen Zugriff auf Daten anderer Versicherer haben.

Aber im Gegensatz zu sonstigen Aussagen, auch jener von Patientenvertretern, ist es ein sehr hoher Anteil an Bestätigung des Verdachts.

Und sicher besteht die Möglichkeit für andere GKV's, aber man hört - nix.
Es wäre mal interessant zu erfahren, welche KV seine Mitglieder in solchen Fällen wirklich tatkräftig unterstützt. Vielleicht hat ja jemand schon entsprechende Erfahrung gemacht?


Gruss

Sekundant
 
Schmerzensgeldforderung unter dem Niveau für Behandlungspfusch bei Kleintieren.

Hallo daexx,

stelle Deine Fragen in medizingeschädigte.de , da wärst du richtiger.

Apropo 5000,- Euro; das hat mein Anwalt allein schon für sich als Vorauszahlung für seine Pfuschtätigkeiten und der daraus folgenden Nervenfolter für mich gefordert.
Selbst für meine Katze würde ich mehr Schmerzensgeld bei OP-Pfusch verlangen.

Gruss Ariel
 
... Ca. 5 Stunden nach der OP wurde ich dann in einem weiteren Krankenhaus notoperiert. .... Hier habe ich dann 5 Tage auf der Intensivstation verbracht. DIAGNOSE: Pneumothorax nach Porteinlage mit ausgedehntem nekrotischem Lungengewebe (Emphysem).
(ireperabel)
Meine Frage hierzu, welche Aussicht - auch wenn ich über die Risiken der Portplantation aufgeklärt war (Pneu nicht ausgeschlossen), hat eine Schadenersatzklage/Schmerzengeldklage?
Hallo daexx,
Ansprüche hast Du erst, wenn nachgewiesen ist, dass hie rnicht entsprechend des medizinischen Standards gehandelt wurde. Nur wenn sich dadurch Risiekn verwirklicht haben, hast Du überhaupt einen Anspruch.
Auch im Hinblick, dass die erstoperierenden Ärzte meine Hinweise auf massive Atemnot und Schmerzen überhaupt nicht zur Kenntnis genommen haben....:eek:
Was zu beweise wäre. Mit anderen Worten: Entweder ist dokumentiert, dass Du auf die Atemnot hingeweisen hast oder es muss Sachverständig festgestellt werden, dass Du Schmerzen haben musstest und unter Atemnot gelitten hast.
Besser noch wäre natürlich, wenn Du Angst hattest zu ersticken.
Sollte festgestellt werden, dass es so war, wie Du darstellst würde sich das auf das Schmerzensgeld erhöhend auswirken.
... und wie hoch hier eine Schmerzengeldforderung angebracht ist.
Dazu gibt es für Juristen zugängliche umfangreiche Tabellen, die aber sehr selten den individuellen Schmerzensgeldanspruch beschreiben. Schmerzensgeld ist immer eine Ermessensangelegenheit des Gerichts. Wenn man einen konkreten Betrag fordert, dann fordert man in einer Klageschrift üblicherweise einen Mindestbetrag und überlässt die Feststellung der tatsächlichen Höhe dem Gericht.
Denn wenn man zuviel fordert muss man ansonsten den entsprechenden prozentualen Anteil der Verfahrenskosten selbst tragen (bzw. die RSV).
Einige Ausführungen zum Schmerzensgeld findets Du, wenn Du hier auf hier klickst.
Und vorsicht: Wenn Du Durch Deine OP ohne den Fehler auch Schmerzen gehabt hättest, die nicht wesentlich anderes waren, als jene Schmerzen die Du durch den Fehler hattest, dann wird das Schmerzensgeld massiv niedriger bemessen. Es sei denn, wie gesagt, der Fehler hat andere + neue + massive Ängste ausgelöst.

Gibt es keine gesundheitlichen Einschränkungen als Folge des Ereignisses?
Gibt es eine langfristige Prognose aus der hervorgeht, dass auch langfristig einerlei Einschränkungen verbleiben werden.
Das Lungenvolumen hat sich um nichts verändert?

Das wären die Fragen, die für die Beurteilung eines Schadensersatzes wesentlich wären. Und dass kann, soweit Du nicht kurz vor Deinem statistischen Lebensende stehst oder Hessters Dein Ral-Nachnamen ist, mher sein, als das Schmerzensgeld.

Grüße
oohpss
 
Symptome sind Beweise für Beschwerden und Beschwerden weisen auf Symptome hin.

Was zu beweise wäre. Mit anderen Worten: Entweder ist dokumentiert, dass Du auf die Atemnot hingeweisen hast oder es muss Sachverständig festgestellt werden, dass Du Schmerzen haben musstest und unter Atemnot gelitten hast.
Besser noch wäre natürlich, wenn Du Angst hattest zu ersticken.

Das ist schon Beweis genug, wenn tatsächlich notoperiert werden musste. Ohne entsprechend schlimme BeschwerdeSymptome gäbe es keine Not - OP. Und blosse Atemnot wird das auch nicht gewesen sein, eher doch Erstickungsgefühl - welches sich mit der Verletzung bestätigen würde.

Logik-Vergleich: Du kannst keine Blutung haben ohne offenes Blutgefäss.

Gruss Ariel
 
Pneu und folgende.....

hallo an alle und lieben Dank für eure Antworten....

Fakt ist, dass ich seit Mitte dieses Jahres zu meinen orthopädisch,- unfallbedingten Miseren auch noch Krebs habe....

Fakt ist, dass bevor mir dieser Port verlegt wurde (Chemo), meine Lunge völlig ok war.

Fakt ist, dass nach heutigem Stand meine angepiekte Lunge ganz erheblichen Schaden erlitten hat - Besserung ausgeschlossen......

....und nun muss ich - so unschön ich diese auch empfinde - einmal die

RECHTSANWALTSKANZLEI (CHE) BÜCHNER in Berlin zum Besten geben.....

hier fühle ich mich durch sog. überzogene Ansprüche, d.h. Summen, die diese Kanzlei zum Besten gibt, völlig über den Tisch gezogen.....

Diese 'Herrschaften' ziehen die Summe der zu erwartenden Forderungen derartig überzogen hoch, so dass ich als 'arme Sau' erst einmal für sog. vorgerichtliche Kosten meine eigene Tasche bemühen muss....

....letztendlich bewiesen ist, dass 40 % der vorbezahlten, sog. vorgerichtlichen Kosten, mein Ding sind.....

Meine Frage lautete: sind für diese Verletzung, die mir zugefügt wurden,
ich habe binnen dieser 5 Stunden mehrfach den Chirurgen, die Anästesitin, und das Pflegepersonal (mehrfach - ich kann nerven) darauf hingewiesen...


sind diese Verletzungen mit 5.000,-- EUR Forderung gegen den operierenden Arzt (federführend) zu hoch bemessen?

Ich frage deshalb, da die o.g. Kanzlei mal wieder kräftig in meine Tasche langen will...........?

Seid mir bitte nicht böse - ich weiß es halt nicht anders.....

LG
DAEXX
 
Lieber DAEXX,
je höher der Streitwert, desto höher das Honorar.
Da bei Soz.-Ger.-Prozessen das Honorar scheinbar niedrig und mit viel Arbeit verbunden, habe ich ein paar %te mit dem Anwalt geteilt; denn 90 % von der erstrittenen Summe, sind mir lieber als 100 % von Garnichts.
Natürlich hat der Deal nichts mit der Gebührenordnung zu tun, war aber erfolgreich, besonders da der Anwalt auch noch auf ein paar %e verzichtete.
Wenn Dein Anwalt klever ist, vereinbart Ihr ein Erfolgshonurar, d.h. hat er Erfolg, wird er an der Kohle beteiligt, ist er erfolglos gibts kein Moos.
Natürlich funktioniert das nicht in jedem Fall, aber bei Deiner lädierten Lunge ist genug (finanzielle) Masse drin.
MfG
Paro
 
Danke Paro - hast ja schon ziemlich Recht! :) mit deinem Statement

ich fühle mich jedoch so ziemlich alleingelassen und hilflos auf weiter Flur.....

LG
Daexx
 
Um nochmal zum Ausgangsthema zu kommen:

Die im Ausgangspost genannten Zahlen beziehen sich ja offenbar auf einen Zehn-Jahres-Zeitraum.

Allerdings sagen diese Zahlen nichts über die festzustellende Steigerung der (gemeldeten) Fälle aus. Es werden von verschiedenen Publikationen und veröffentlichten Statistiken Zahlen genannt, die auf eine ganz andere Situation hinweisen. Das liegt auch daran, dass vermehrt nicht einfach alles hingenommen wird. Nicht umsonst sind einige Stellen etwas in Aufruhr.

In einem Dokument

"Begutachtung behaupteter letaler und nichtletaler Behandlungsfehler im Fach Rechtsmedizin (bundesweite Multicenterstudie) - Konsequenzen für eine koordinierte Medizinschadensforschung"

heißt es u.a.

Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zwar von einer erheblichen Dunkelziffer nicht bekannt gewordener Behandlungsfehler ausgegangen wird, eine zuverlässige Kalkulation mangels hinreichender Datenbasis jedoch nicht erfolgt. Genannt wird – bei insgesamt steigender Tendenz – eine Zahl von rund 40.000 Behandlungsfehlervorwürfen und von nicht mehr als 12.000 nachgewiesenen Behandlungsfehlern pro Jahr.
Diese Zahlen und die Tatsache einer erheblichen Dunkelziffer müssen zu den Zahlen der Versicherten einmal in Relation gesetzt werden. Danach scheinen die von der AOK genannten Zahlen noch weit im unteren Bereich zu liegen, selbst wenn man dem 10-Jahres-Durchschnitt eine erhebliche Steigerung unterstellt.
Nach den Schätzungen des Robert-Koch-Instituts, Berlin, werden jährlich rund 40 000 Menschen Opfer von Behandlungsfehlern.

Bei netdoktor.de wird dagegen mit ganz anderen Zahlen operiert:

Im vergangenen Jahr wurden von den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen bei den Ärztekammern der Länder 1771 Fälle gezählt, in denen Patienten wegen einer falschen Behandlung Anspruch auf Schmerzensgeld hatten. In knapp 58 Prozent der Fälle handelte es sich um vorübergehende Schäden, hieß es bei der Vorstellung der Zahlen am Mittwoch in Berlin.
unter: www.netdoktor.de/News/Behandlungsfehler-Zahl-der-1133073.html
Was nun wiederum unter "vorübergehende Schäden" zu verstehen ist, bleibt ein Geheimnis.

Nach meiner Ansicht zieht dies weitere Schlußfolgerungen nach sich:
Kein Arzt ist vor solchen Fehlern gefeit. Aber kaum ein Arzt will oder kann es sich nicht leisten, gravierende Behandlungsfehler nachgewiesen zu bekommen. Würde nun einer dieser Ärzte als GA nach bestem Gewissen dem hilfesuchenden Patienten einen Behandlungsfehler bescheinigen, wäre es auch sein Ende, denn er wäre dann im Falle eines eigenen Fehlers seinen Kollegen ausgeliefert. Und wie diese in solchen Fällen reagieren erkennt man hinreichend an den hier schon beschriebenen Fällen wie bspw. Dr. Binz u.a.


Gruss

Sekundant
 
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