Hallo,
bisher war ich immer der Meinung, dass ich wegen meiner BK 2108 und deren Folgen bzw. Weiterbehandlung immer zu einem D-Arzt gehen müsse. Dem ist aber nicht so! Das ergab sich aus einem Schreiben der BG in dem sie mich auffordert, ihr Namen und Anschriften der Ärzte mitzuteilen, bei denen ich mich wegen der Folgen der BK 2108 behandeln lasse.
Eine Rückfrage von mir ergab, dass ich das Recht habe, mich von jedem geeigneten Arzt behandeln lassen kann. Die BG will aber, dass der Arzt ihr mitteilt, welche Behandlungen vorgesehen sind, um ihm dann dafür den Auftrag zu erteilen. Ggf. auch rückwirkend.
Grüße von
IngLag
bisher war ich immer der Meinung, dass ich wegen meiner BK 2108 und deren Folgen bzw. Weiterbehandlung immer zu einem D-Arzt gehen müsse. Dem ist aber nicht so! Das ergab sich aus einem Schreiben der BG in dem sie mich auffordert, ihr Namen und Anschriften der Ärzte mitzuteilen, bei denen ich mich wegen der Folgen der BK 2108 behandeln lasse.
Eine Rückfrage von mir ergab, dass ich das Recht habe, mich von jedem geeigneten Arzt behandeln lassen kann. Die BG will aber, dass der Arzt ihr mitteilt, welche Behandlungen vorgesehen sind, um ihm dann dafür den Auftrag zu erteilen. Ggf. auch rückwirkend.
Grüße von
IngLag