• Herzlich Willkommen beim Forum für Unfallopfer, der größten Gemeinschaft für Unfallopfer im deutschsprachigen Raum.
    Du besuchst unser Forum gerade als Gast und kannst die Inhalte von Beiträgen vieler Foren nicht lesen und so leider nützliche Funktionen nicht nutzen.
    Klicke auf "Registrieren" und werde kostenlos Mitglied unserer Gemeinschaft, damit du in allen Foren lesen und eigene Beiträge schreiben kannst.

Behandlungsauftrag durch die BG an Nicht-D-Arzt

IngLag

Gesperrtes Mitglied
Registriert seit
11 Nov. 2006
Beiträge
896
Hallo,

bisher war ich immer der Meinung, dass ich wegen meiner BK 2108 und deren Folgen bzw. Weiterbehandlung immer zu einem D-Arzt gehen müsse. Dem ist aber nicht so! Das ergab sich aus einem Schreiben der BG in dem sie mich auffordert, ihr Namen und Anschriften der Ärzte mitzuteilen, bei denen ich mich wegen der Folgen der BK 2108 behandeln lasse.

Eine Rückfrage von mir ergab, dass ich das Recht habe, mich von jedem geeigneten Arzt behandeln lassen kann. Die BG will aber, dass der Arzt ihr mitteilt, welche Behandlungen vorgesehen sind, um ihm dann dafür den Auftrag zu erteilen. Ggf. auch rückwirkend.

Grüße von
IngLag
 
Hallo IngLag!

Genauso ist das!

Ich lasse mich seit Jahren nur von Ärzten behandeln, denen ich vertraue (Recht auf freie Arztwahl)! Diese Ärzte erstellen regelmäßig Berichte über den Verlauf und die BG bezahlt dafür! Und ich lasse mir genau so oft eine Kopie des jeweiligen Berichtes geben...

Grüße von
Ingeborg!
 
Behandlungsauftrag

Hallo
Bei mir wurde mein Hausarzt anerkannt, ( wegen Weissfingerkrankheit ) er muß nur alle 4 Monate einen Bericht schreiben. Meine Vermutung ist, sie sparen Fahrgeld, weil ich sonst bis Aachen müsste nun aber nur bis Linnich.
Gruss Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,

Hausarzt anerkannt () Gibt es dazu eine schriftliche Mitteilung der BG das Sie den Hausarzt anerkennen?

Gilt das auch für kostenintensive Verordnungen (Reha, EAP usw.) ? Hasst Du Erfahrungen ob und in wie weit die BG dem Hausarzt hier folgt ?

Bei welcher BG ist Deine Sache anliegend ?


Danke für Deine Unterstützung.

Viele Grüße
moglerfreund
 
Hallo moglerfreund

ein Hausarzt darf nur begrenzt Behandlung verschreiben allerdings keine EAP ! Im Normalfall sind da ein paar Physiotherapiebehandlungen möglich!
Ansonsten bräuchten wir keine Fachärzte und der Hausarzt um die Ecke könnte alles tun! Problem die Behandlungserfolge wären auch entsprechend!
Heilmittelverschreibungen Hausarzt

@ IngLag

was die Behandlung D-Arzt angeht siehe hier unter Sonderfall H-Arzt!

VG Joachim

Was kann Hausarzt verschreiben
 
Gibt es dazu eine schriftliche Mitteilung der BG das Sie den Hausarzt anerkennen?
Der Hausarzt erhält von der BG schriftlich Behandlungsauftrag.

Hasst Du Erfahrungen ob und in wie weit die BG dem Hausarzt hier folgt ?
Die BG folgte bisher immer den Rat meines Hausarztes.

In meinem Fall hat die BG gefragt, von welchem Arzt ich wegen meiner Berufserkrankung und Folgeerkrankungen behandelt werden möchte.
Habe meinen Hausarzt angegeben, darauf hat mein Hausarzt den Behandlungsauftrag von der BG erhalten.
Mein Hausarzt hat zu Anfang auch immer gezweifelt, ob er mir jede Behandlung verordnen darf, da eigentlich für solche Sachen der D-Arzt zuständig ist.
Natürlich bin ich auch bei Fachärzten in Behandlung aber mein Hausarzt ist für mich mein wichtigster Ansprechpartner.

BG angerufen und gefragt, ob mein Arzt mir alles verordnen darf.
BG sagte am Telefon, mein Hausarzt darf alle verordnen, was für den Erhalt meines Gesundheitzustandes gut ist. Er ist schließlich Arzt!.
Mein Hausarzt hat nach diesem Telefongespräch auch ein Schreiben der BG gekriegt, womit das Zweifeln meines Hausarztes ein Ende hatte.

Hilfsmittel, Anwendungen,Taxischeine (auch zur REHA) und Kur werden von der BG anstandslos genehmigt.

Bei der Reha oder Kur kann sogar die Klinik angegeben werden, Wünsche werden berücksichtigt.
 
Hallo
Bevor ich antworten konnte, hatte Wollyp schon alles geschrieben, so ist es auch bei mir, von der BG-Bau.
Gruss Wolfgang
 
Top