Wir haben die Schadensersatzansprüche bezüglich der bisherigen ärztlichen Behandlung unseres Sohnes an die Krankenkasse übergeben.
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass der Behandlungsanspruch eines Verletzten sich nur auf die üblichen Leistungen der Krankenversicherungsträger erstreckt.
Aber hallo! Da wird ein Mensch nicht nur unverschuldet zum Behinderten, dann muss er sich auch noch mit den Minimalleistungen unseres erbärmlichen Gesundheitssystems zufriedengeben?
Wie ist euer Wissensstand zu diesem Thema?
Wir stehen vor Entscheidungen, was wir von der gegnerischen Haftpflichtkasse verlangen können. Ich erwarte eigentlich, dass unser Sohn, der auf dem rechten Auge blind geworden ist, Anspruch auf eine Behandlung hat, die den ursprünglichen Zustand möglichst gut wiederherstellt. Das ist sicher mehr als die Kassen üblicherweise zahlen und schließt meiner Meinung auch zukünftige wissenschaftliche Entwicklungen in der Medizin mit ein.
Was an medizinischer Optimalversorgung und Zukunftssicherung kann man denn üblicherweise von den Versicherern erwarten?
Gruß
Diabolo
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass der Behandlungsanspruch eines Verletzten sich nur auf die üblichen Leistungen der Krankenversicherungsträger erstreckt.
Aber hallo! Da wird ein Mensch nicht nur unverschuldet zum Behinderten, dann muss er sich auch noch mit den Minimalleistungen unseres erbärmlichen Gesundheitssystems zufriedengeben?
Wie ist euer Wissensstand zu diesem Thema?
Wir stehen vor Entscheidungen, was wir von der gegnerischen Haftpflichtkasse verlangen können. Ich erwarte eigentlich, dass unser Sohn, der auf dem rechten Auge blind geworden ist, Anspruch auf eine Behandlung hat, die den ursprünglichen Zustand möglichst gut wiederherstellt. Das ist sicher mehr als die Kassen üblicherweise zahlen und schließt meiner Meinung auch zukünftige wissenschaftliche Entwicklungen in der Medizin mit ein.
Was an medizinischer Optimalversorgung und Zukunftssicherung kann man denn üblicherweise von den Versicherern erwarten?
Gruß
Diabolo