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Behandlungsansprüche nach fahrlässiger Körperverletzung

Diabolo

Nutzer
Registriert seit
5 Nov. 2007
Beiträge
10
Wir haben die Schadensersatzansprüche bezüglich der bisherigen ärztlichen Behandlung unseres Sohnes an die Krankenkasse übergeben.
Nun habe ich irgendwo gelesen, dass der Behandlungsanspruch eines Verletzten sich nur auf die üblichen Leistungen der Krankenversicherungsträger erstreckt.

Aber hallo! Da wird ein Mensch nicht nur unverschuldet zum Behinderten, dann muss er sich auch noch mit den Minimalleistungen unseres erbärmlichen Gesundheitssystems zufriedengeben?

Wie ist euer Wissensstand zu diesem Thema?

Wir stehen vor Entscheidungen, was wir von der gegnerischen Haftpflichtkasse verlangen können. Ich erwarte eigentlich, dass unser Sohn, der auf dem rechten Auge blind geworden ist, Anspruch auf eine Behandlung hat, die den ursprünglichen Zustand möglichst gut wiederherstellt. Das ist sicher mehr als die Kassen üblicherweise zahlen und schließt meiner Meinung auch zukünftige wissenschaftliche Entwicklungen in der Medizin mit ein.

Was an medizinischer Optimalversorgung und Zukunftssicherung kann man denn üblicherweise von den Versicherern erwarten?

Gruß
Diabolo
 
Guten Morgen Diabolo,

ich dachte schon ich verstehe heute nur "Bahnhof", aber jetzt meine ich zu verstehen was Du uns fragen willst.(Damit meine ich auch Deinen anderen Beitrag unter Private Versicherungen)

Du möchtest Dir die Option gegenüber der Versicherung offen halten, das sie zahlen muß....sollte es in späteren Jahren eine Möglichkeit geben das Augenlicht Deines Sohnes zu retten.

Ich dachte immer das wäre so, oder gibt es den für eine Haftpflichtversicherung auch nur eine begrenzte Zeit in der sie zahlen muß?
Ich hoffe das hier einer eine sicherere Antwort geben kann...ich möchte es auch gerne wissen.

Gruß
Kai-Uwe
 
Hallo Diabolo

Soweit uns mitgeteilt wurde,ist wenn Ihr Euch von der Versicherung abfinden lasst der Anspruch auf zukünftige Versorgung erloschen.
Das gilt auch für medizinische Versorgung
Euer Anwalt müßte das aber wissen.
Bei Michi bleibt der Anspruch bestehen aber wenn es neue Behandlungsmöglichkeiten gibt ist die Versicherung nicht verpflichtet diese zu übernehmen.
Das müßte dann schon so ein großer Erfolg sein,dass die Versicherung dann für nichts mehr aufkommen muß und das ist leider Zukunftsmusik.
Ihr werdet weiterhin für noch so kleine Dinge streiten und kämpfen müssen,da macht Euch nur keine Falschen Hoffnungen.
Die haben wir auch schon lange begraben.
Kopf trotzdem hoch

Liebe Grüße
michisma
 
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