Hallo,
ich habe bei meiner PUV welche meine Firma für mich abgeschlossen hat,meine 4-5 Inväliditätsschreiben eingereicht.
Dies war im Oktober 22.
Nun wurde ich zum Unfallchirurg als Gutachter März 23geschickt.
Als ich nachfragte ob diese nicht fachfremd ist,haben sie mir im Feb.23 mitgeteilt das ich noch vom Neurologen begutachtet werde.
Dieser hat mir jetzt einen Termin für Juli geschickt.
Jetzt frage ich mich ob ich solange warten muss?
In den aub 2008 steht,das sie sich innerhalb von 3 Monaten zur Invalidität äußern!
Die Fristen werden ja bis dahin garnicht eingehalten?
Gleichzeitig lasse ich ein neurologisches Zusammenhangsgutachten anfertigen,jetzt wollte ich wissen ob ich das mitnehme zur PUV Begutachtung (zwei Jahre nach Unfall) oder ob ich dieses zur 3.Jahresfrist (lt.Versicherung ist es mir möglich ein eigenes Gutachten anfertigen zu lassen)einreiche.Wobei man ja nie weiß,wie solch ein Gutachten ausgeht.
Was ist ein gutes Vorgehen?
Lg der Micha
ich habe bei meiner PUV welche meine Firma für mich abgeschlossen hat,meine 4-5 Inväliditätsschreiben eingereicht.
Dies war im Oktober 22.
Nun wurde ich zum Unfallchirurg als Gutachter März 23geschickt.
Als ich nachfragte ob diese nicht fachfremd ist,haben sie mir im Feb.23 mitgeteilt das ich noch vom Neurologen begutachtet werde.
Dieser hat mir jetzt einen Termin für Juli geschickt.
Jetzt frage ich mich ob ich solange warten muss?
In den aub 2008 steht,das sie sich innerhalb von 3 Monaten zur Invalidität äußern!
Die Fristen werden ja bis dahin garnicht eingehalten?
Gleichzeitig lasse ich ein neurologisches Zusammenhangsgutachten anfertigen,jetzt wollte ich wissen ob ich das mitnehme zur PUV Begutachtung (zwei Jahre nach Unfall) oder ob ich dieses zur 3.Jahresfrist (lt.Versicherung ist es mir möglich ein eigenes Gutachten anfertigen zu lassen)einreiche.Wobei man ja nie weiß,wie solch ein Gutachten ausgeht.
Was ist ein gutes Vorgehen?
Lg der Micha