MEGGY..
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Hallo pitsche,
warum mit Beinwert 70 % gerechnet wird versuche ich Dir zu erklären:
Bei dem Verlust, oder der Funktionsunfähigkeit gelten in der
privaten Unfallversicherung feste Werte.
Die Prozentwerte in der sogenannten Gliedertaxe werden angewandt, wenn
z.B. das Bein ganz oder teilamputiert ist.
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Invalidität
Bein bis unterhalb des Knies 50 % Invalidität
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Invalidität
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Invalidität
Bei der anstehenden Begutachtung Deines Knies wird der Zustand Deines Beines
eingeschätzt um wieviel Grad (Prozent), dieses in der Funktion beeinträchtigt ist.
Deswegen wird der Invaliditätsgrad nach dem Beinwert ( 70 % ) bemessen.
Beispiel
Versicherungssumme ( Invaliditätssumme) 100.000 €
Invaliditätsgrad 1/10 = 7 %
Rechnung 100.000 € x 7 % = 7000 €
Ich wünsche Dir ein faires Gutachten
Viele Grüße
Meggy
warum mit Beinwert 70 % gerechnet wird versuche ich Dir zu erklären:
Bei dem Verlust, oder der Funktionsunfähigkeit gelten in der
privaten Unfallversicherung feste Werte.
Die Prozentwerte in der sogenannten Gliedertaxe werden angewandt, wenn
z.B. das Bein ganz oder teilamputiert ist.
Bein bis zur Mitte des Unterschenkels 45 % Invalidität
Bein bis unterhalb des Knies 50 % Invalidität
Bein bis zur Mitte des Oberschenkels 60 % Invalidität
Bein über der Mitte des Oberschenkels 70 % Invalidität
Bei der anstehenden Begutachtung Deines Knies wird der Zustand Deines Beines
eingeschätzt um wieviel Grad (Prozent), dieses in der Funktion beeinträchtigt ist.
Deswegen wird der Invaliditätsgrad nach dem Beinwert ( 70 % ) bemessen.
Beispiel
Versicherungssumme ( Invaliditätssumme) 100.000 €
Invaliditätsgrad 1/10 = 7 %
Rechnung 100.000 € x 7 % = 7000 €
Ich wünsche Dir ein faires Gutachten
Viele Grüße
Meggy