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Begutachtung PUV nach LWK1 Fraktur

PEPITO82

Neues Mitglied
Registriert seit
1 Aug. 2022
Beiträge
2
Hallo zusammen,

im April 2020 hat mich ein PKW von hinten beim Rennradfahren angefahren.
Ich bin zunächst auf Motorhaube und Windschutzscheibe geprallt und dann im hohen Bogen in eine Wiese geflogen.
Dabei habe ich mir eine instabile LWK1 Fraktur zugezogen plus multiple Brüche von Querfortsätzen.

Erstversorgung in Füssen, dann Verlegung nach Murnau und am selben Tag noch mit einem Fixateur interne LWK2 - BWK12 stabilisiert worden.
8 Tage später wurde ich dann noch zusätzlich von vorne mittels Cage und Platte LWK1-BWK12 fixiert.

Seit dem habe ich ein chronisches Schmerzsyndrom und eine depressive Episode entwickelt.

Im August hat nun die Begutachtung, beauftragt durch meine Unfallversicherung, stattgefunden.

Es wurde ein Invaliditätsgrad von 15% festgestellt.
Die Tabelle, die mir der Orthopäde vorgelegt hat bei der Besprechung kam mir bekannt vor aus dem Forum.

Ich meine 10% für die Versteifung plus 5% wegen der Höhenminderung von 20% (LWK1-BWK12).

Laut Schreiben der PUV besteht die Möglichkeit einer weiteren Begutachtung / Neubemessung zum Ablauf von 3 Jahren. Die PUV würde darauf verzichten und würde mir nun die Invaliditätssumme für 15% direkt ausbezahlen, wenn ich eine Abfindungserklärung unterschreibe, mit der all Ansprüche aufgrund meines Unfalls vom April 2020 abgefunden wären.

Meine Fragen hierzu sind:
- Scheinen die 15% fair beurteilt zu sein?
- Wie sähe es auch, wenn es in einigen Jahren zu einer Verschlechterung meines Zustandes meiner Wirbelsäule kommen würde. Bestünde hier dann überhaupt noch eine Leistungspflicht der PUV aus dem aktuellen Schaden?
- Ist es wirklich so, dass bei so einer Begutachtung nur die strukturellen Schäden berücksichtigt werden? D.h. ein chronisches Schmerzsyndrom und die psychischen Folgen finden in der PUV keinerlei Berücksichtigung?

Vielen Dank im Voraus.

Peter
 
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