Hallo,
diese pdf habe ich seit einem Jahr. Auch sandte dieses Dokument an das LSG.
Ergebnis:
Nach 4 einhalb Jahren beauftragt ddas LSG eine Gutachterin. Die BG hat es damals ignoriert. Was mir auffällt ist, dass Sie immer 6 Wochen nach einem Wegeunfall gewähren, einstellen.
Ich veröffentliche jetzt die Forderung Gutachten seitens des Gerichtes:
Beweisanordnung:
In den Rechtstreit........
gegen
BG HW vertreten durch den Geschäftsführer......
1. Es soll Beweis erhoben werden durch Einholung eines schriftlichen Gutachtens über die
anliegenden Beweisfragen (§ 106 Abs. 3 Nr. 5 und Abs.4 SGG).
2. Zum Sachverständigen wird ernannt (§§ 118 Abs. 1 SGG, 404 ff. ZPO):
Frau Dr. ...........
3. Das Gutachten soll nach ambulanter Untersuchung der betroffenen Person
erstattet werden. Die in den übersandten Akten enthaltenen ärztlichen Gutachten,
Befundberichte und anderen medizinischen Äußerungen sind kritisch zu würdigen.
4. Das Gutachten ist dem Gericht 3fach zu übersenden.
gez. Richter
Beweisfragen:
1. Welche Gesundheitsstörungen (Feststellung der konkreten Gesundheitsstörungen
mit Begründung und unter Angabe der üblichen Diagnosesysteme und unter
Verwendung der dortigen Schlüssel und Bezeichnungen) bestehen bei dem Kläger
auf psychiatrischen Fachgebiet im Sinne eines Vollbeweises?
Insbesondere: Kann unter Zugrundelegung der üblichen Diagnoseschlüssel mit dem erforderlichen Vollbeweis festgestellt werden, dass bei dem Kläger eine PTBSsyndrom vorliegt, ggfs. aus welchen Gründen nicht?
2. Für welche der vorgenannten Gesundheitsstörungen besteht aus medizinischer Sicht
mit hinreichender Wahrscheinlichkeit-die bloßeMöglichkeit genügt nicht . ein ursächlicher Zusammenhang im Sinne der Bedingungstheorie mit dem Vorfall vom 27.01. 2007?
3. Bestehen weitere Ursachen für unter 2.) abgehandelte Gesundheitsstörungen (z.b. Vorschäden, Krankheitsanlagen, anlagebedingte Veränderungen, Nachschäden)?Ggf.
welche?
4. Falls Frage 3.) mit "ja" beantwortet wird:
Welche der mehreren Ursachen kommt als Bedingung der bestehenden Gesundheitsstörungen aus medizinischer Sicht eine wesentliche Bedeutung zu?
5. Welche von dem Kläger auf psychatrischem Fachgebiet vorliegenden Gesundheitsstörungen sind unfallunabhängig?
5. Sofern ein Ursachenzusammenhang bejaht wird:
Wie hoch schätzen Sie aus medizinischer Sicht die Minderung der Erwerbsfähigkeit auf-
grund des Unfalls vom 27.01. 2007 seit dem Zeitpunkt des Endes der unfallbedingten
Arbeitsunfähigkeit (ggf. zeitlich gestaffelt) ein.?
Die Schätzung ist unter Berücksichtigung der in der gesetzlichen Unfallversicherung allgemein anerkannten Bewertungsgrundsätze, z.B. Schöneberger/Mehrtens/Valentin, Arbeitsunfall und Berufskrankheit, 8. Auflage 2010; Hausotter, Neurologische Begutachtung, 2. Auflage 2006; Widder/Gaizik, Begutachtung in der Neurologie, 2007 mit Angabe der Seitenzahlen zu begründen.
7. Halten Sie weitere(medizinische) Sachverhaltsaufklärung (ggf. auf neurologischem Fachgebiet) für erforderlich?
Danach Hinweis für die Bewertung der Fragen 1-4.
Dort wird auf die Entscheidung des BSG Urteil vom 09.05. 2006 hingewiesen.
Hatte ich damals u.a. als Begründung für meine Berufung angegeben.
Dies soll eine Hilfe für die UO sein, die an PTBS erkrankt sind. Ich habe das Gericht jetzt gebeten zusätzlich ein Gutachten in Auftrag zu geben. Ein Algesiologisches Gutachten. Da sich meine Beschwerden chronifiziert haben.
Einen Fixtermin habe ich noch nicht erhalten. Das Ergebnis des Gutachtens werde ich dann hier posten.
LG
Norbert