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Begutachtung nach 3 Jahren

Clebo

Nutzer
Registriert seit
22 Juli 2008
Beiträge
1
Hallo Zusammen

Ich hatte am 24.05.2005 einen schweren Skiunfall mit Knie Zertrümmerung und Oberschenkelhalsfraktur.
Ein Gutachten wurde nach zwei Jahren erstellt mit der Option das das Hüftgelenk nochmals innerhalb von 3 Jahren begutachtet wird weil eine Hüftprothese noch nicht ausgeschlossen werden kann.

Am 17.05.2008 hatte ich einen neuen Termin für eine Nachuntersuchung beim gleichen Gutachter. Den Termin konnte ich wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht war nehmen und bekam einen neuen am 17.06.2008. Also nach verstreichen der 3 Jahresfrist für eine Neubewertung.

Die Untersuchung ergab eine Verbesserung im Kniegelenk und somit eine Minderung der Invalidität.

Kann ich das zweite Gutachten anfechten weil es erst nach 3 Jahren erstellt wurde und nicht innerhalb der 3 Jahresfrist.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Grüße vom Clebo
 
Hallo Clebo,

das Gutachten kannst Du anfechten, wenn es in wesentlichen Kriterien u.
Fakten Deiner Knieverletzung und Oberschenkelhalsfraktur nicht entspre-
chen sollte. Dazu bedarf es aber weiterer Ergänzungen zum Sachverhalt.

Das Gutachen entspricht dem 3 Jahreszeitraum, da Dir ja wegen deinem
Krankenhausaufhalt (zureichender Grund) ein neuer Termin der 17.06.08
genannt wurde. Damit ist die 3 Jahresfrist auch wegen dem hinausgescho-
benen Termin dennoch gewährleistet.



Gruss
kbi1989
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Clebo,

es darf nicht nur der derzeitige Zustand in dem Gutachten bewertet werden, es muss vielmehr auch daraufhin abgestellt sein, welche Beeinträchtigungen dir auch später entstehen (können).

Gruß Jens
 
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