Hallo Zusammen
Ich hatte am 24.05.2005 einen schweren Skiunfall mit Knie Zertrümmerung und Oberschenkelhalsfraktur.
Ein Gutachten wurde nach zwei Jahren erstellt mit der Option das das Hüftgelenk nochmals innerhalb von 3 Jahren begutachtet wird weil eine Hüftprothese noch nicht ausgeschlossen werden kann.
Am 17.05.2008 hatte ich einen neuen Termin für eine Nachuntersuchung beim gleichen Gutachter. Den Termin konnte ich wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht war nehmen und bekam einen neuen am 17.06.2008. Also nach verstreichen der 3 Jahresfrist für eine Neubewertung.
Die Untersuchung ergab eine Verbesserung im Kniegelenk und somit eine Minderung der Invalidität.
Kann ich das zweite Gutachten anfechten weil es erst nach 3 Jahren erstellt wurde und nicht innerhalb der 3 Jahresfrist.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße vom Clebo
Ich hatte am 24.05.2005 einen schweren Skiunfall mit Knie Zertrümmerung und Oberschenkelhalsfraktur.
Ein Gutachten wurde nach zwei Jahren erstellt mit der Option das das Hüftgelenk nochmals innerhalb von 3 Jahren begutachtet wird weil eine Hüftprothese noch nicht ausgeschlossen werden kann.
Am 17.05.2008 hatte ich einen neuen Termin für eine Nachuntersuchung beim gleichen Gutachter. Den Termin konnte ich wegen eines Krankenhausaufenthalts nicht war nehmen und bekam einen neuen am 17.06.2008. Also nach verstreichen der 3 Jahresfrist für eine Neubewertung.
Die Untersuchung ergab eine Verbesserung im Kniegelenk und somit eine Minderung der Invalidität.
Kann ich das zweite Gutachten anfechten weil es erst nach 3 Jahren erstellt wurde und nicht innerhalb der 3 Jahresfrist.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Grüße vom Clebo