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Begutachtung MdE

Paul Udo

Mitglied
Registriert seit
3 Feb. 2016
Beiträge
79
Hallo zusammen,
ist es möglich, dass ein Gutachter die Mde feststellen kann, die sagen wir mal, 2bis3 Jahre zurückliegt? Sagen wir so: Im Jahr xy wurde eine Mde von z. B. 80 festgestellt, daß LBV zählt aufgrund dessen seit 3 Jahren einen Unfallausgleich. Jetzt plötzlich bemerkt das LBV, dass ihrer Meinung nach, das Gutachten unglaubwürdig und die Mde zu hoch sei. Sie wollen es erneut prüfen lassen. Ist es zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt möglich, die besagte MDE zum Zeitpunkt von vor 2 oder 3 Jahren festzustellen?
Ich hoffe, ich habe mich hier einigermaßen verständlich ausgedrückt....
Dankeschön!

Gruß
Paul Udo
 
hallo paul udo,

wer verbirgt sich hinter der LBV.

Ich kann aus meiner Sicht und Meinung heraus mir nicht vorstellen, dass eine rückwirkende Begutachtung zulässig sein kann.

Lg. Rolandi
 
Moin zusammen, grundsätzlich ist das möglich. Aber nicht einfach. Da es sich um einen gültigen Verwaltungsakt handelt. Mehr kann ich dir ab Dienstag sagen. Da hab ich meine Unterlagen griffbereit.

Gruß Bockel
 
hallo bockel,

ist es auch rechtlich zulässig?

Lg. Rolandi
 
Hallo!
Das LBV ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung, also für die Bezahlung von u. a. für Beamte zuständig...

Ich stelle es mir nur schwierig vor, wie will ein Gutachter wissen, wie es mir vor 2 oder 3 Jahren ging?

Gruß Paul Udo
 
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